Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
Url dieser Seite: http://vdk.de/ov-bad-herrenalb/ID196504
Sie befinden sich hier:

Wochenbericht KW12/17

Altersdiskriminierung kann jeden in jedem Alter treffen!

Im Unterschied zu anderen Diskriminierungs- Merkmalen, wie ethnische Herkunft oder Behinderung, kann Altersdiskriminierung jeden treffen. Das wird vor allem in der Arbeitswelt deutlich. 20-Jährige werden abgelehnt, weil ihnen die Berufserfahrung fehlt, und 50-Jährige, weil sie angeblich zu alt sind.
Vor allem ältere Menschen werden oft benachteiligt und damit ausgeschlossen, ob auf der Bank oder von der Versicherung!

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird im Arbeits- und im Zivilrecht angewendet.

Im Arbeitsrecht gilt das AGG für alle Bereiche der Beschäftigung:
a.) beim Zugang zur Erwerbstätigkeit (Stellenausschreibung, Bewerbungsverfahren, Auswahlgespräch, Auswahlkriterien, Einstellungsbedingungen)
b.)bei der Vertragsgestaltung (Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, Arbeitsentgelt, Zusatzleistungen, Sozialleistungen)
c.) bei der beruflichen Ausbildung (Umschulung, Aus- und Weiterbildung)
d.) bei Fragen des beruflichen Aufstiegs (Beförderungen, Versetzungen oder Umsetzungen, Weisungen über Aus-, Fort- und Weiterbildung)
e.) bei der Mitgliedschaft in einer Arbeitnehmervereinigung, Gewerkschaft oder Berufsvereinigung
f.)bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und darüber hinaus, zum Beispiel bei der betrieblichen Altersversorgung.

Die Rechte nach AGG gelten - ohne Ausnahme - für alle Beschäftigten, Angestellte, Beamtinnen, Beamte oder Zivildienstleistende und anerkannte Kriegsdienstverweigerer. Schwerpunkt des zivilrechtlichen Anwendungsbereiches sind Massengeschäfte, also Geschäfte, die jeder Mensch abschließen kann ohne Ansehen der Person, zu vergleichbaren Bedingungen, in einer Vielzahl von Fällen.

Der Begriff "Masse" bezieht sich auf den Anbieter von Waren und Dienstleistungen.

Der gesetzliche Schutz greift auch bei privatrechtlichen Versicherungen, die nach dem 22.12.2007 neu abgeschlossen wurden. Nicht anwendbar ist das AGG auf familien- und erbrechtliche Schuldverhältnisse. Nicht anwendbar ist das AGG außerdem auf Schuldverhältnisse mit besonderem Nähe- oder Vertrauensverhältnis. Das ist bei der Vermietung von Wohnraum dann der Fall, wenn beide Parteien auf demselben Grundstück wohnen. Das Gesetz vermutet bei Vermietern, die nicht mehr als 50 Wohnungen vermieten, dass kein Massengeschäft vorliegt. Das Benachteiligungsverbot gilt hier also nicht. Eine benachteiligte Person kann Ansprüche auf Beseitigung, Unterlassung, Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen. Wer Diskriminierung erfahren hat, kann sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden. Dort werden Möglichkeiten aufgezeigt, ob und wie Rechte durchgesetzt werden können, sowie wohnortnahe Expertinnen und Experten genannt.

Kontakt: Telefon (0 30) 1 85 55 18 65, www.antidiskriminierungsstelle.de. Informationen erteilt auch die Antidiskriminierungsberatung der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e. V., Telefon (0 30) 27 59 25 27, www.lv-selbsthilfe-berlin.de auch unter www.vdk.de.suche: Altersdiskriminierung.

"Das Alter ist, als ob man mit dem Flugzeug in einen Sturm gerät. Einmal an Bord, kann man nichts mehr daran ändern." Golda Meir

Beratung und Hilfe gibt es in allen VdK-Geschäftsstellen

Brauchen Hilfe in sozialrechtlichen Themen, kommen Sie nach telefonischer Terminvereinbarung zu unseren erfahrenen Sozialberater. Nachfolgend Anschriften und Telefonnummern für die Sprechstunden in: 76133 Karlsruhe Karlstraße 53-55 Telefon 0721-932790, 75365 Calw Torgasse 7-9 Telefon 07051-168 74 11, in Bad Herrenalb Terminvereinbarung unter Tel: 07084-935073. Sie erreichen den Vorstand unter Tel. 07083-3608. Weitere Informationen vom und über den Ortsverband unter: https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalb auf dieser Seite können Sie Kontakt mit uns aufnehmen.

Bildrechte einblenden

Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalb/ID196504":

    Liste der Bildrechte schließen

    Datenschutzeinstellungen

    Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

    • Notwendig
    • Externe Medien
    Erweitert

    Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.