Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
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Wochenbericht KW 03/17

Wir danken allen neuen Mitgliedern, dass sie dem VdK Ortsverband ihr Vertrauen geschenkt haben. Danke allen langjährigen Mitgliedern, dass sie unserem Ortsverband die Treue halten. Einen besonderen Dank allen Mitgliedern die uns, im abgelaufenen Jahr bei unserer Arbeit mit großem sozialem Engagement, unterstützt haben. Bei unserem nächsten Kaffeetreff am 8 Februar 2017 im Cafe Schubert 15 Uhr wollen wir gemeinsam das neue Jahr nachträglich begrüßen.
So wünscht der gesamte Vorstand, den Mitgliedern und allen Leserinnen und Lesern, viel Glück und vor allem Gesundheit im kommenden Jahr 2017.

Für die verschiedenen Pflegegrade gibt es ab 2017 neue Leistungsbeträge.

In der häuslichen Pflege steigen die Pflegegeldbeträge und die Beträge für die Pflegesachleistung. In der stationären Pflege wird es für Heimbewohner in den Pflegegraden 2 bis 5 einen einheitlichen Eigenanteil bei den Heimkosten geben. Dieser soll nicht mehr steigen, wenn jemand in einen höheren Pflegegrad eingestuft werden muss.
Pflegekasse zahlt Differenz.
Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 und 3 werden die Leistungen in der stationären Pflege abgesenkt. Betroffene, die bereits in einem Pflegeheim leben, müssen sich aber keine Sorgen machen: Für die derzeit rund 2,8 Millionen Pflegebedürftigen gilt ein Bestandsschutz. Das bedeutet, dass niemand schlechter gestellt wird. Sollte sich mit der Umstellung ein höherer Eigenanteil bei den Heimkosten ergeben, zahlt die Pflegekasse die Differenz. Auch für alle zusätzlichen Leistungen gilt Bestandsschutz: Sie werden wie gewohnt weiter gezahlt.
Die ersten Pflegekassen beginnen bereits jetzt, die Überleitungsbescheide zu versenden. Andere wollen ihre Versicherten erst im Dezember anschreiben. Da jede Kasse gesondert informiert, sind die Schreiben nicht einheitlich gestaltet. Rechtsexperte Jörg Ungerer empfiehlt, den Bescheid im Hinblick auf folgende Angaben genau zu überprüfen: "Nach meiner Einschätzung kann ein Überleitungsbescheid zweierlei Fehler aufweisen: Zum einem kann die Überleitung in einen falschen Pflegegrad erfolgen, zum anderen kann die Höhe des Pflegegeldes oder der Pflegesachleistung falsch ausgewiesen sein."


ab 2017

Pflegegrad 1 , Pflegegeld= 0,00Euro; Pflegesachleistung= 0,00Euro; Teilstationäre Pflege= 0,00Euro; Vollstationäre Pflege= 125,00Euro
Pflegegrad 2, Pflegegeld= 316,00Euro; Pflegesachleistung= 689,00Euro; Teilstationäre Pflege= 689,00Euro; Vollstationäre Pflege= 770,00Euro
Pflegegrad 3, Pflegegeld= 545,00Euro;Pflegesachleistung= 1.298,00Euro; Teilstationäre Pflege= 1.298,00Euro; Vollstationäre Pflege= 1.262,00Euro;
Pflegegrad 4, Pflegegeld= 728,00Euro;Pflegesachleistung= 1.612,00Euro; Teilstationäre Pflege= 1.612,00Euro; Vollstationäre Pflege= 1.775,00Euro;
Pflegegrad 5, Pflegegeld= 901,00Euro;Pflegesachleistung= 1.995,00Euro; Teilstationäre Pflege= 1.995,00Euro; Vollstationäre Pflege= 2.005,00Euro;

Widerspruch einlegen : "Wer einen Fehler entdeckt, sollte auf jeden Fall Widerspruch gegen den Überleitungsbescheid einlegen", rät Ungerer. "Meist handelt es sich um ein technisch bedingtes Versehen", so der Experte. Ist auf dem Schreiben nichts anderes angegeben, hat der Betroffene ein Jahr lang Zeit, um den Bescheid anzufechten. Die Pflegeversicherung ist verpflichtet, eventuelle Zahlungen auch rückwirkend zu leisten.
Enthält der Bescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung (zum Beispiel "Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden."), ist die darin festgelegte Frist zu beachten. Nach Ablauf dieses Termins kann ein Überprüfungsantrag gestellt werden. Nachteile entstehen dem Betroffenen dadurch nicht. "Auch in diesem Fall muss die Pflegekasse rückwirkend Zahlungen leisten oder den Pflegegrad anpassen", erklärt Ungerer.© VdK

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"Sei immer die beste Ausgabe deiner selbst und nicht die zweitbeste eines anderen". (Judy Garland)

Hilfe in sozialrechtlichen Themen, bekommen Sie nach telefonischer Terminvereinbarung bei unseren erfahrenen Sozialberater. Nachfolgend Anschriften und Telefonnummern für die Sprechstunden in: 76133 Karlsruhe Karlstraße 53-55 Telefon 0721-932790, 75365 Calw Torgasse 7-9 Telefon 07051-168 74 11, in Bad Herrenalb. Wichtig Terminvereinbarung unter Tel.: 07084-935073. Diese Beratung ist kostenlos und nicht an eine Mitgliedschaft im VdK gebunden. Sie steht allen Menschen offen, die Rat und Hilfe bei sozialen Problemen suchen. Sie erreichen den Vorstand unter Tel. 07083-3608. Weitere Informationen vom und über den Ortsverband unter: http://vdk.de/ov-bad-herrenalb auf dieser Seite können Sie Kontakt mit uns aufnehmen.

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