Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
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Wochenblatt KW 33/16

Der Ortsverband unternimmt einen Ausflug am 13 September nach Bad Teinach. Dort besuchen wir die Teinacher Mineralbrunnen AG. Wir werden dort um 9 Uhr 30 erwartet. Zuerst bekommen wir einen Film zu sehen, mit dem Titel:" Wie kommt das Wasser in die Flasche". Anschließend an eine Führung findet eine Verköstigung der Getränke statt. Interesse? Weitere Einzelheiten unter der Tel. Nr. 07083-3608. Zum Abschluss ist ein gemeinsames Mittagessen geplant. Wir fahren mit privat Wagen nach Bad Teinach.

Weiter eine herzliche Einladung zu unserem Abendstammtisch am 23 September 18 Uhr in der Pizzeria in Dobel (ehemaliges Cafe Lauser). Gäste sind herzlich willkommen.

Eine schwere Krankheit oder ein Unfall kann jeden treffen. Deswegen ist es sinnvoll sich zu überlegen, was in einem solchen Fall geschehen soll, bevor es soweit ist und dies in einer Patientenverfügung festzuhalten.

Urteil: Patientenverfügung muss konkret werden.

Bundesgerichtshof: Ablehnung "lebensverlängernder Maßnahmen" reicht nicht.

Allein die Ablehnung "lebensverlängernder Maßnahmen" reicht nicht aus, um eine künstliche Ernährung zu beenden. Eine Patientenverfügung muss sich vielmehr auf konkrete Maßnahmen oder konkrete Krankheiten beziehen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag, 9. August 2016 veröffentlichten Beschluss entschied (Aktenzeichen: XII ZB 61/16). Aus einer Vorsorgevollmacht muss danach deutlich hervorgehen, ob sie sich auch auf Maßnahmen wie die künstliche Ernährung oder Beatmung bezieht. In einer Patientenverfügung seien allgemeine Formulierungen wie der Wunsch nach einem "würdevollen Sterben" oder die Ablehnung "lebensverlängernder Maßnahmen" nicht konkret genug. Denn es sei unklar, ob sich dies ausschließlich auf die medizinische Behandlung beziehen soll, oder auch auf Maßnahmen wie die künstliche Ernährung oder die künstliche Beatmung. Die Patientenverfügung müsse daher auf bestimmte Maßnahmen oder bestimmte Krankheitsbilder eingehen. Andernfalls könne sie eine bindende Wirkung nicht entfalten. Ähnlich müsse auch in einer Vorsorgevollmacht deutlich werden, ob die bevollmächtigte Person nur über die unmittelbare medizinische Behandlung oder auch über lebenserhaltende Maßnahmen wie die künstliche Ernährung oder die künstliche Beatmung entscheiden darf und ob dies für die Ärzte verbindlich sein soll.

Der VdK Berlin-Brandenburg bietet zum Thema die Broschüre "Ein Augenblick kann alles ändern. Vorsorge für den Ernstfall" gegen eine Schutzgebühr von 3 Euro an. Mehr Informationen unter: https://www.vdk.de/berlin-brandenburg/pages/vdk/infos/69275/ein_augenblick_kann_alles_veraendern

"Das Leben ist nur der kurze Sieg über das Unausweichliche". (T.C.Boyle)

Hilfe in sozialrechtlichen Themen, bekommen Sie nach telefonischer
Terminvereinbarung bei unseren erfahrenen Sozialberater. Nachfolgend Anschriften und Telefonnummern für die Sprechstunden in: 76133 Karlsruhe Karlstraße 53-55 Telefon 0721-932790, 75365 Calw Torgasse 7-9 Telefon 07051-168 74 11, in Bad Herrenalb Terminvereinbarung unter Tel: 07084-935073. Sie erreichen den Vorstand unter Tel. 07083-3608. Weitere Informationen vom und über den Ortsverband unter: https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalb auf dieser Seite können Sie Kontakt mit uns aufnehmen.
Für den Vorstand Rudolf Szilinski

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