Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
Url dieser Seite: http://vdk.de/ov-bad-herrenalb/ID180578
Sie befinden sich hier:

Wochenblatt KW15/16

Pflegefall!


Was nun?

Wenn Sie in der Pflegeversicherung versichert sind, haben Sie, falls gewünscht auch mit Ihren Angehörigen und Lebenspartnern, gegenüber Ihrer Pflegekasse Anspruch auf Auskunft und Information über die Leistungen der Pflegeversicherung und anderer Träger. Die Landesverbände der Pflegekassen veröffentlichen im Internet Übersichten über Leistungen, Kosten und Qualität von Pflegeeinrichtungen. Dort können Sie nach Pflegeeinrichtungen in Ihrer Region suchen. Wenn Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen, erhalten Sie auf Wunsch von Ihrer Pflegekasse auch einen Ausdruck dieser Liste.

Veröffentlichungsplattformen der Pflegekassen:

http://www.aok-pflegedienstnavigator.de, https://www.bkk-pflegefinder.de/, http://www.pflegelotse.de.

Privat Versicherte können sich an das Unternehmen "COMPASS Private Pflegeberatung" wenden: www.compass-pflegeberatung.de

Rechtsgrundlage: § 7Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI )

Wenn Sie Leistungen der Pflegeversicherung beantragt haben oder bereits erhalten, haben Sie gegenüber Ihrer Pflegeversicherung einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung durch speziell dafür geschulte Pflegeberaterinnen und -berater. Diese sind in aller Regel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegekassen, die über umfassendes Wissen verfügen, insbesondere im Sozial- sowie Sozialversicherungsrecht. Sie können die Pflegeberatung entweder bei Ihrer Pflegeversicherung oder einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe in Anspruch nehmen. Ihre Pflegekasse erteilt Auskunft über den nächstgelegenen Pflegestützpunkt. Sobald ein erstmaliger Antrag auf Leistungen bei der Pflegekasse eingeht, muss diese dem Antragsteller entweder unter Angabe einer Kontaktperson einen Beratungstermin innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages anbieten oder einen Beratungsgutschein ausstellen, in dem unabhängige und neutrale Beratungsstellen benannt sind. Ein Beratungsgutschein kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei einer Beratungsstelle eingelöst werden. Die Kosten der Beratung werden von der Pflegekasse übernommen. Pflegeberaterinnen und -berater führen die Beratung auch auf Wunsch zu Hause durch. Sie nehmen sich der Sorgen und Fragen der Hilfe- und Pflegebedürftigen sowie von deren Angehörigen an, beraten umfassend über das vorhandene Leistungsangebot und begleiten in der jeweiligen Pflegesituation. Die Pflegeberatung kann auch - wenn gewünscht - zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden. Ziel der Pflegeberatung ist es, durch das Zusammenwirken aller Beteiligten für eine optimale Pflege zu sorgen. Je besser die ambulante Versorgung, desto größer die Chance, dass die vollstationäre Versorgung vermieden werden kann.

"Wir sind verantwortlich für das,was wir tun, aber auch für das, was wir nicht tun". Voltaire

Brauchen Sie Hilfe in sozialrechtlichen Themen, so kommen Sie nach telefonischer
Terminvereinbarung zu unseren erfahrenen Sozialberater. Nachfolgend Anschriften und Telefonnummern für die Sprechstunden in: 76133 Karlsruhe Karlstraße 53-55 Telefon 0721-932790, 75365 Calw Torgasse 7-9 Telefon 07051-168 74 11, in Bad Herrenalb Terminvereinbarung unter Tel: 07084-935073. Sie erreichen den Vorstand unter Tel. 07083-3608. Weitere Informationen vom und über den Ortsverband unter: https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalb auf dieser Seite können Sie Kontakt mit uns aufnehmen.

Bildrechte einblenden

Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalb/ID180578":

    Liste der Bildrechte schließen

    Datenschutzeinstellungen

    Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

    • Notwendig
    • Externe Medien
    Erweitert

    Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.