Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
Url dieser Seite: http://vdk.de/ov-bad-herrenalb/ID177611
Sie befinden sich hier:

Wochenblatt KW 08/16

Information des VdK Ortsverband.

Die Vorsorgevollmacht
Allgemeines

Eine Betreuung ist nur dann vom Gericht anzuordnen, wenn anderweitige Hilfen (z.B. durch die Unterstützung aus dem privaten Umfeld, der Verwandten und Freunde oder aber auch durch kirchliche und soziale Institutionen) nicht ausreichen. Die eigene Vorsorge macht den staatlichen Eingriff überflüssig. Sie kann schon frühzeitig im Hinblick auf eine zu befürchtende spätere altersbedingte Geschäftsunfähigkeit im Wege der so genannten Altersvorsorgevollmacht rechtlich abgesichert werden. Da auch andere Gründe als der Altersabbau (z.B. ein Unfall) zur geistigen Gebrechlichkeit führen können, spricht man ganz allgemein von einer Vorsorgevollmacht.

Auswahl des Bevollmächtigten

Da der Bevollmächtigte als Vertreter des gebrechlichen Menschen nicht vom Gericht bestellt und überwacht wird, ist die richtige Auswahl besonders wichtig. Die Bevollmächtigten sollten: Vertrauenswürdigkeit und eine Eignung, abhängig von den eventuell zu regelnden Verhältnissen der Aufgabe haben. Neben kompetenten Angehörigen kommen auch Anwälte oder Vereins- oder Berufsbetreuer in Betracht.

Welche Angelegenheiten können einem Bevollmächtigten übertragen werden?

Neben jeder Art von Rechtsgeschäften in Vermögens- und Wohnungsangelegenheiten, kann aber auch die Auswahl des Pflegeheimes, der Klinik, der behandelnden Ärzte sowie der Abschluss der entsprechenden Verträge Gegenstand der Vollmacht sein. Zu warnen ist vor unverbindlichen "Versprechungen", die später einmal nicht eingeklagt werden können und dann eine gerichtliche Betreuerbestellung doch noch notwendig machen können.

Form und Wirksamkeit der Vollmacht

Grundsätzlich bedarf die Erteilung einer Vollmacht keiner bestimmten Form. Auch die mündlich erteilte Vollmacht ist wirksam. Im Allgemeinen wird von dem jeweiligen Gegenüber oder Geschäftspartner eine schriftliche Vollmacht verlangt.
Verpflichtung und Kontrolle des Bevollmächtigten
Ist der Vollmachtgeber infolge seiner Erkrankung nicht mehr in der Lage, seinen Bevollmächtigten ausreichend zu überwachen, oder kann er infolge mangelnder Geschäftsfähigkeit die Vollmacht nicht mehr widerrufen, kann die Notwendigkeit entstehen, dass eine Kontrolle durch Dritte notwendig wird.

Vorsorgevollmachten können registriert werden

Alle Bürgerinnen und Bürger können ihre Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer www.vorsorgeregister.de eintragen lassen.
Eine komplette Aufstellung aller Punkte, die eine Vorsorgevollmacht enthalten sollten und über alle Risiken können Fachanwälte und Notare Auskunft erteilen. Auf unserer Homepage sind weitere, ausführliche Informationen hinterlegt. Eine Vorsorgevollmacht frühzeitig zu erteilen ist wichtig, kann aber bei Bedarf abgeändert werden.

"Wenn wir wüssten, wie kurz das Leben ist, wir würden uns gegenseitig mehr Freude machen." Ricarda Huch

Brauchen Sie Hilfe in sozialrechtlichen Themen, so kommen Sie nach telefonischer
Terminvereinbarung zu unseren erfahrenen Sozialberater. Nachfolgend Anschriften und Telefonnummern für die Sprechstunden in:
76133 Karlsruhe Karlstraße 53-55 Telefon 0721-932790, 75365 Calw Torgasse 7-9 Telefon 07051-168 74 11, in Bad Herrenalb Terminvereinbarung unter Tel: 07084-935073. Sie erreichen den Vorstand unter Tel. 07083-3608.
Weitere Informationen vom und über den Ortsverband unter: http://vdk.de/ov-bad-herrenalb auf dieser Seite können Sie Kontakt mit uns aufnehmen.
Für den Vorstand Rudolf Szilinski

Bildrechte einblenden

Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalb/ID177611":

    Liste der Bildrechte schließen

    Datenschutzeinstellungen

    Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

    • Notwendig
    • Externe Medien
    Erweitert

    Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.