Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
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Wochenblatt KW06/16

Information des VdK Ortsverband.

Wer darf auf einem Behindertenparkplatz parken?

Auf einem Behindertenparkplatz dürfen nur Schwerbehinderte parken, die sich außerhalb des Wagens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung fortbewegen können. Nur Personen mit den Merkzeichen "außergewöhnlich gehbehindert" (aG) oder "blind" Bl) erhalten den blauen Parkausweis, der zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt. Das heißt, nicht alle behinderten Menschen dürfen einen Behindertenplatz nutzen.

Ein Schwerbehindertenausweis alleine reicht nicht aus.

Es wird ein blauer Ausweis mit Ausnahmegenehmigung benötigt.
Auch ein Gipsbein reicht nicht aus, um auf dem Behindertenparkplatz parken zu dürfen. Übrigens auch eine Autopanne berechtigt nicht zum Parken auf dem Behindertenparkplatz.

Darf man auf Behindertenparkplätzen halten?

Parken auf Behindertenparkplätzen ohne Ausnahmegenehmigung ist verboten . Beim Halten ist das nicht so eindeutig geregelt. Klar ist allerdings: Wer das Auto verlässt und / oder länger als 3 Minuten hält, parkt und kann abgeschleppt werden.

Wie bekomme ich einen Parkausweis?

Für die Ausstellung der Parkausweise sind in der Regel die Ordnungsämter zuständig. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach, wo Sie den Antrag stellen können.

Warum benötigen behinderte Menschen die Behindertenparkplätze so dringend?

Behindertenparkplätze liegen oft in der Nähe von Eingängen öffentlicher Gebäude. Sie ersparen behinderten Menschen lange Wege zurücklegen zu müssen. Viele behinderte Menschen können nicht weit laufen.
Behindertenparkplätze sind meist so eingerichtet, dass sich die Fahrer- oder Beifahrertür ganz öffnen lässt. Sie liegen entweder am Straßenrand oder sind breit eingezeichnet. Viele behinderte Menschen, insbesondere Rollstuhlfahrer, benötigen zum Ein- und Aussteigen mehr Platz. Ist kein Behindertenparkplatz vorhanden, schauen sie oft in die Röhre, weil sie normal breite Parkplätze nicht nutzen können oder Angst haben müssen, dass ihnen jemand die Tür zuparkt.
Wenn keine Behindertenparkplätze verfügbar sind, müssen auch Autonutzer, die auf einen breiten Parkplatz angewiesen sind, auf reguläre Parkplätze zurückgreifen. Sollten sie ein Fahrzeug mit Schild "Bitte Abstand halten" an der Scheibe oder Autotür sehen, so werden sie als Autofahrer darauf hingewiesen, dass man nicht aus Blödheit zwei Parkplätze nutzt, sondern um überhaupt parken zu können.

Was kostet das Falschparken auf einem Behindertenparkplatz ohne Parkausweis? (Bußgeld plus anfallende Abschleppkosten)

Darf man auf Behindertenparkplätzen abgeschleppt werden? Ja!!

Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass das verbotswidrige Parken auf einem Behindertenparkplatz, regelmäßig das Abschleppen rechtfertigt.

Wer auf Behindertenparkplätzen unrechtmäßig parkt,
behindert diese Menschen und schränkt sie massiv ein.

"Es braucht immer eine Provokation für eine Reaktion, und derjenige, der schuldig ist, ist der, der provoziert." Zinedine Zidane

Brauchen Hilfe in sozialrechtlichen Themen, kommen Sie nach telefonischer
Terminvereinbarung zu unseren erfahrenen Sozialberater. Nachfolgend Anschriften und Telefonnummern für die Sprechstunden in:
76133 Karlsruhe Karlstraße 53-55 Telefon 0721-932790, 75365 Calw Torgasse 7-9 Telefon 07051-168 74 11, in Bad Herrenalb Terminvereinbarung unter Tel: 07084-935073. Sie erreichen den Vorstand unter Tel. 07083-3608.
Weitere Informationen vom und über den Ortsverband unter: http://vdk.de/ov-bad-herrenalb auf dieser Seite können Sie Kontakt mit uns aufnehmen.
Für den Vorstand Rudolf Szilinski

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