Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
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Wochenblatt 11/15

!!Behindertenparkplätze!!

Unerlaubtes Parken auf Behindertenparkplätzen kann teuer werden.

Wer ist berechtigt, sein Fahrzeug dort abzustellen und warum?

Für körperbehinderte Menschen bietet das Auto oft die einzige Möglichkeit, mobil zu sein und zu bleiben. Vor öffentlichen Einrichtungen und an wichtigen zentralen Punkten sind darum ausreichende Behindertenparkplätze sehr wichtig, zum Beispiel vor Supermärkten, Arztpraxen, Theater und Kino, Restaurants und Bahnhöfen, aber auch vor der eigenen Haustür. "Eigene" Behindertenparkplätze können in der Regel bei der kommunalen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.
Mehr Bewegungsfreiheit, kurze Wege Behindertenparkplätze bieten dem Fahrer oder Beifahrer eine größere Bewegungsfreiheit. Sie sind breiter als normale PKW-Stellplätze, damit die Wagentür in vollem Radius geöffnet werden kann. Rollstuhlfahrer beispielsweise müssen ihren Rollstuhl unmittelbar neben der Fahrertür platzieren können, um ohne Probleme einzusteigen. Zudem sollten Behindertenparkplätze besonderes günstig gelegen sein, so dass es idealerweise vom Parkplatz aus nur wenige Schritte bis zum Eingang sind. Dies ist wichtig vor allem für gehbehinderte Menschen und Leuten mit Atemwegserkrankungen.
Behindertenparkplätze sind für die Betroffenen eine kleine, aber sehr wichtige Hilfe im Alltag. Daher sollten Nicht-Behinderte diese Parkplätze unbedingt freihalten - auch dann, wenn man nur etwas ausladen möchte, "nur für fünf Minuten einkaufen" will oder wenn weit und breit kein anderer Parkplatz frei ist.

Wer ohne Erlaubnis auf einem Behindertenparkplatz parkt, kann umgehend abgeschleppt werden - oder eine Geldbuße wird fällig.


Dazu kann es auch kommen, wenn keine schwerbehinderte Person konkret an der Nutzung des Behindertenparkplatzes gehindert wurde.

Deshalb gilt für nicht berechtigte Kfz-Fahrer:

Bitte die Parkplätze unbedingt freihalten!

Parken auf ausgewiesenen Behinderten-Parkplätzen:

Bitte nur mit dem blauen Parkausweis!

Um den blauen Parkausweis zu beantragen - meistens bei der Straßenverkehrsbehörde vor Ort oder beim Ordnungsamt der Stadt -, benötigt man einen Schwerbehindertenausweis
A) mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert)
B) oder mit dem Merkzeichen Bl (blind)
Außerdem können seit Anfang 2009 folgende Personen den blauen Parkausweis erhalten: Contergangeschädigte (beidseitige Amelie oder Phokomelie) und Menschen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (zum Beispiel Amputation beider Arme)
"Nur" Inhaber eines Schwerbehindertenausweises zu sein, berechtigt nicht automatisch dazu, auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen zu parken. Man benötigt auf jeden Fall den besonderen Parkausweis, den oben genannte Personen beantragen können. Der Sonderparkausweis ist kostenlos.

Sie wollen wissen was und wer ist der Sozialverband VdK? Kommen Sie doch zu unseren Treffen, Gäste sind immer willkommen.

Hauptversammlung am 25 April 15 Uhr im Hotel am Kurpark.

"Kein Mensch darf sagen: Solches trifft mich nie"

(Meander, altgriechischer Philosoph, 300 v.Ch).

Haben wir ihr Interesse an einer Mitgliedschaft geweckt, so nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Unsere erfahrenen Sozialberater und Rechtsanwälte, helfen bei Papierkram sowie in allen sozialrechtlichen Fragen in den Sprechstunden.

Wichtig: Eine telefonische Anmeldung ist immer erforderlich!

Nachfolgend Anschriften und Telefonnummern für die Sprechstunden in:
76133 Karlsruhe Karlstraße 53-55 Telefon 0721-932790
75365 Calw Torgasse 7-9 Telefon 07051-168740 und 07441-84418
76332 Bad Herrenalb Rathaus Tel: 07084-935073
Sie erreichen den Vorstand unter Tel. 07083-1898 oder 07083-3608.
Weitere Informationen vom und über den Ortsverband unter:
https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalb

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