Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
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Wochenblatt 05/15

Thema Behinderung

Der Schwerbehindertenausweis: Der Schwerbehindertenausweis dient dazu, sich gegenüber Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern, Behörden und so weiter als schwerbehinderter Mensch ausweisen zu können. Wer erhält einen Schwerbehindertenausweis? Einen Schwerbehindertenausweis erhalten - wie der Name bereits sagt - nur schwerbehinderte Menschen. Als schwerbehindert gilt man, wenn der Grad der Behinderung (GdB) nachgewiesenermaßen 50 oder mehr beträgt. Außerdem muss der Ausweisinhaber seinen Wohnsitz in Deutschland haben, in Deutschland arbeiten oder sich gewöhnlich hier aufhalten. Der GdB wird auf der Rückseite des Ausweises eingetragen. Die Gleichstellung mit einer schwerbehinderten Person (bei einem GdB unter 50, von mindestens aber 30) berechtigt nicht zum Erhalt eines Schwerbehindertenausweises. Wo und wie erhält man einen Schwerbehindertenausweis? Einen Schwerbehindertenausweis beantragt man beim zuständigen Versorgungsamt beziehungsweise Landesamt. Die jeweilige Adresse kann man beim Bürgeramt der Stadt erfragen. Ärztliche Bescheinigungen über die Behinderung sollte man sofort bei der Antragsstellung hinzufügen. Kann man den Ausweis verlängern? Der Schwerbehindertenausweis wird längstens für fünf Jahre ausgestellt. Nur in den Fällen, in denen eine Neufeststellung des GdB wegen einer wesentlichen Änderung in den gesundheitlichen Verhältnissen, die für die Feststellung maßgebend gewesen sind, nicht zu erwarten ist, kann der Ausweis unbefristet ausgestellt werden. Wenn sich Ihr Gesundheitszustand wesentlich verändert (verbessert oder verschlechtert) hat, sind Sie verpflichtet, dies dem Versorgungsamt mitzuteilen, damit gegebenenfalls der GdB und die Merkzeichen neu festgesetzt werden können.

Darf man mit dem Schwerbehindertenausweis auf Behindertenparkplätzen parken?

Nein , der Besitz eines solchen Ausweises allein reicht nicht aus, um Behindertenparkplätze nutzen zu dürfen!

Der erste Kaffeetreff im neuen Jahr findet am Samstag 14 Februar um 15 Uhr im Cafe Schubert statt.

Termin für die Jahreshauptversammlung wird dann bekannt gegeben.

Ein Ausspruch von Rudolph Giuliani soll zum Nachdenken anregen"Wenn du dich einem Problem stellst, beginnst du bereits es zu lösen".

Auch unsere erfahrenen Sozialberater und Rechtsanwälte, handeln und helfen bei Papierkram sowie bei sozialrechtlichen Fragen in den sozialrechtlichen Sprechstunden.

Wichtig: Eine telefonische Anmeldung ist immer erforderlich!
Nachfolgend Anschriften und Telefonnummern für die sozialrechtlichen Sprechstunden in:
76133 Karlsruhe Karlstraße 53-55 Telefon 0721-932790
75365 Calw Torgasse 7-9 Telefon 07051-168740 und 07441-84418
76332 Bad Herrenalb Rathaus Tel: 07084-934399
Weitere Beratungsmöglichkeiten unter https://www.vdk.de/kv-calw@vdk.de Beratung und Hilfe

Sie erreichen den Vorstand unter Tel. 07083-1898 oder 07083-3608.

Weitere Informationen vom und über den Ortsverband unter:
https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalb auf unserer Seite können sie Kontakt mit uns aufnehmen.

Für den Vorstand Rudolf Szilinski.

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