Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
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Wochenblatt KW14-14

Kaffeenachmittag Termin: 9. April 2014 15 Uhr !!

Veranstaltung findet im Hotel am Kurpark, in Bad Herrenalb, statt.

!! Der Ortsverband bietet eine 4 tägige Mitgliederreise in Toskana an !!
Reisetermin : Donnerstag, 09.10.14 - Sonntag, 12.10.14
Nähere Informationen beim Kaffeenachmittag, im Wochenblatt KW 12-14 und KW 13-14 .

Kfz-Hilfe als Sozialleistung.

Finanzielle Unterstützung gemäß Kraftfahrzeughilfe-Verordnung Infos unter http://www.autoanpassung.de für die Beschaffung und den Umbau eines geeigneten Autos erhalten behinderte Menschen in der Regel nur, wenn es um den Erhalt eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes geht oder darum, einen zu bekommen. Anträge an den Sozialhilfeträger von Personen, die nicht in Ausbildung oder Beruf stehen, sind daher meist erfolglos. Aufhorchen lässt nun eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R. Das BSG vertritt in diesem Urteil die Auffassung, dass ein Anspruch auf Leistungen gemäß Kraftfahrzeughilfe-Verordnung auch bestehen kann, um behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. Hierzu gehört nach Auffassung des Gerichts auch die ehrenamtliche Tätigkeit der Klägerin. Zu beachten ist, dass das BSG nicht abschließend entschieden hat, sondern den Fall an das Landessozialgericht zur nochmaligen Prüfung und Entscheidung zurückverwiesen hat. Unabhängig davon - so Rechtsanwalt Leif Steinecke http://www.gehn-mit-hsp.de/ in seinem Beitrag zu dem Urteil - behalten die Grundsätze der BSG-Entscheidung zur Gewährung von Kfz-Hilfe ihre Gültigkeit für ähnliche Fälle in Deutschland.

"Wer glaubt, sein Ziel erreicht zu haben, wird faul. " Jil Sander
Unsere erfahrenen Sozialberater und Rechtsanwälte, handeln und helfen bei Papierkram sowie bei sozialrechtlichen Fragen in den sozialrechtlichen Sprechstunden.
Wichtig: Eine telefonische Anmeldung ist immer erforderlich!

Nachfolgend Anschriften und Telefonnummern für die sozialrechtlichen Sprechstunden in:

76133 Karlsruhe Karlstraße 53-55 Telefon 0721-932790
Montag, 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.45 Uhr
Donnerstag, 8.00 bis 12.00 Uhr

75365 Calw Torgasse 7-9 Telefon 07051-168740 und 07441-84418
jeden 2. und 4. Dienstag, 14.00 bis 16.00 Uhr
jeden 1. und 3. Donnerstag, 14.00 bis 16.00 Uhr

Wichtiger Hinweis: Beratungen nur nach telefonischer Terminvereinbarung.

Für die Beratung in Bad Herrenalb : 07084-934399.

Wichtiger Hinweis: Beratungen nur nach telefonischer Terminvereinbarung.

Sie erreichen den Vorstand unter Tel. 07083-1898 oder 07083-3608.
Weitere Informationen vom und über den Ortsverband unter:
https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalb

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