Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
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Wochenbericht KW 41-13

Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr ("Freifahrt")

Schwerbehinderte Menschen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, haben Anspruch darauf, im öffentlichen Personennahverkehr unentgeltlich befördert zu werden (§§ 145 ff. SGB IX). Das betrifft gehbehinderte, außergewöhnlich gehbehinderte, hilflose, gehörlose und blinde Menschen (Merkzeichen G, aG, H, Gl und Bl im Schwerbehindertenausweis). Das Merkzeichen B berechtigt darüber hinaus zur kostenfreien Mitnahme einer Begleitperson.
Ob diese Voraussetzungen vorliegen, wird vom Versorgungsamt bei der Feststellung einer Behinderung geprüft. Schwerbehinderte Menschen, die freifahrtberechtigt sind, erhalten einen Schwerbehindertenausweis in grün-orange.
Nahverkehr heißt: Omnibusse, Straßenbahnen, S-Bahnen und Nahverkehrszüge der Bahn bundesweit.
Von den schwerbehinderten Menschen, die von der unentgeltlichen Beförderung Gebrauch machen wollen, wird eine Eigenbeteiligung von 72 Euro jährlich (36 Euro halbjährlich) erhoben. Dafür wird eine Wertmarke ausgegeben, die zusammen mit dem Schwerbehindertenausweis als Nachweis für die Freifahrtberechtigung dient. Einkommensschwache (insbes. Grundsicherungsempfänger) sowie blinde und hilflose Menschen sind von der Eigenbeteiligung befreit.
Die unentgeltliche Beförderung gilt nur für den Nahverkehr. Im Fernverkehr müssen die schwerbehinderten Menschen normal bezahlen. Wer berechtigt ist, eine Begleitperson mitzunehmen (Merkzeichen B), kann dies sowohl im Nah- als auch im Fernverkehr kostenfrei tun.
Die Verkehrsunternehmen sind verpflichtet, freifahrtberechtigte schwerbehinderte Menschen kostenfrei zu befördern. Die Einnahmeausfälle, die ihnen dadurch entstehen, werden ihnen erstattet. Bund und Länder wenden hierfür jährlich gut 400 Mio. Euro auf.

Nachfolgend Anschriften und Telefonnummern für die sozialrechtlichen Sprechstunden in:

76133 Karlsruhe Karlstraße 53-55 Telefon 0721-932790
Montag, 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.45 Uhr
Donnerstag, 8.00 bis 12.00 Uhr

75365 Calw Torgasse 7-9 Telefon 07051-168740 und 07441-84418
jeden 2. und 4. Dienstag, 14.00 bis 16.00 Uhr
jeden 1. und 3. Donnerstag, 14.00 bis 16.00 Uhr

Wichtiger Hinweis: Beratungen nur nach telefonischer Terminvereinbarung.

Für die Beratung in Bad Herrenalb : 07084-934399.

Wichtiger Hinweis: Beratungen nur nach telefonischer Terminvereinbarung.

Sie erreichen den Vorstand unter Tel. 07083-1898 oder 07083-3608.
Weitere Informationen vom und über den Ortsverband unter:
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Was wir zu lernen haben ist so schwer und doch so einfach und klar:"Es ist normal verschieden zu sein".(Richard von Weizsäcker)
Unsere erfahrenen Sozialberater und Rechtsanwälte, versuchen zu helfen bei Papierkram und bei sozialrechtlichen Fragen in den sozialrechtlichen Sprechstunden.

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