Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
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Wochenbericht KW 15-13

Stolperfalle beim Krankengeld vermeiden!

Wer Krankengeld bekommt und in dieser Zeit arbeitslos wird, muss auf lückenlose Folgekrankschreibungen achten. Sonst kann der Krankengeldanspruch verloren gehen.Viele Patienten wissen es nicht: Der Anspruch auf Krankengeld entsteht immer erst einen Tag nach der Krankschreibung. "Deshalb droht leicht die Gefahr einer Anspruchslücke", sagt Anne Katrin Olischläger von der Gießener Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).Eine Stolperfalle, die auch für die Ratsuchende Rita B. dramatische Folgen hat. "Frau B. wurde bis Mittwoch von einem Vertretungsarzt krankgeschrieben und einen Tag später ging sie zu ihrem regulären Hausarzt", schildert Olischläger. Dieser bestätigt ihr die weitere Arbeitsunfähigkeit ab Donnerstag. Einen Tag zu spät, da in diesem Fall der Krankengeldanspruch erst am Folgetag also Freitag entsteht. Was sich zunächst nach einer Kleinigkeit anhört, hat für die alleinerziehende Mutter von zwei Kindern fatale Auswirkungen. Ihr Arbeitsverhältnis endete während ihrer Krankheit und sie hat sich nicht arbeitslos gemeldet. Durch die Lücke von einem Tag in der Krankschreibung verliert sie nun ihren Anspruch auf Krankengeld. "Zusätzlich muss sich Frau B. mit dem Ende des Krankengeldes bei der Krankenkasse melden und klären, wie sie weiterhin versichert ist", erklärt die Patientenberaterin. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollte die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit immer lückenlos sein. "Das bedeutet, man geht spätestens am letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit zum Arzt", sagt Olischläger. UPD-Tipp: Krankenkassen, Reha-Kliniken und Ärzte informieren häufig nicht, über den möglichen Verlust des Krankengeldanspruchs und die Änderung des Versicherungsstatus. Deshalb muss man als Patient selbst sicherstellen, dass der Arzt die Folgekrankschreibung immer rechtzeitig ausstellt. Die UPD berät per Gesetz neutral und kostenlos zu allen Gesundheitsfragen ? vor Ort in 21 regionalen Beratungsstellen (www.upd-online.de), über ihren Arzneimittelberatungsdienst und ein kostenfreies Beratungstelefon (Mobilfunktarife für die Beratung auf Deutsch abweichend):Deutsch: 0800 0 11 77 22 (Mo. bis Fr. 10-18 Uhr, Do. bis 20 Uhr)?Türkisch: 0800 0 11 77 23 (Mo. und Mi. 10-12 Uhr, 15-17 Uhr)?Russisch: 0800 0 11 77 24 (Mo. und Mi. 10-12 Uhr, 15-17 Uhr).

"Die Zeit ist die wichtigste Zutat im Rezept des Lebens." Charles Darvin

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Wichtiger Hinweis: Beratungen nur nach telefonischer Terminvereinbarung.

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