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Wochenbericht KW 43-12
Berücksichtigung von Schmerzensgeld-Zinsen bei Hartz IV.
Erhält ein Hartz-IV-Empfänger auf angelegtes Schmerzensgeld Zinsen, so muss er sich diese Zinsen als "Einkommen" auf sein Hartz IV anrechnen lassen. So entschied das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Entscheidung Az.: B 14 AS 103/11 R. Im Zugrunde liegenden Fall hatten zwei Kinder nach einem schweren Unfall und bleibender Schwerbehinderung ein hohes Schmerzensgeld erhalten. Die daraus erzielten Zinseinkünfte kann das Jobcenter auf den Hartz-IV-Satz der Familie anrechnen. Dem Argument der Familie, Schmerzensgeld sei anders zu bewerten als Geld aus Arbeit und die erzielten Zinsen seien hier Teil des Schmerzensgeldes, folgten die BSG-Richter nicht. VdK-Mitglieder können bei Hartz-IV- und anderen sozialrechtlichen Streitigkeiten Sozialrechtsschutz erhalten. Die 38 baden-württembergischen VdK-Sozialrechtsreferenten hätten 2011 über 10 300 Verfahren für die Mitglieder erledigt. Dabei seien im Rahmen der sozialrechtlichen Klagen und Widerspruchsverfahren fast 10,4 Millionen Euro an Nachzahlungen erstritten worden. Viele Menschen schätzten auch die kurzen Wege zum VdK.
Nachfolgend erfahren sie die kurzen Wege zu den nächsten Dienststellen.
"Unsere größte Schwäche ist das Aufgeben. Der sicherste Weg zum Erfolg besteht darin, immer wieder einen neuen Versuch zu wagen". (Thomas Edinson)
Für sozialrechtliche Fragen stehen ihnen unsere Sozialberater bei den sozialrechtlichen Sprechstunden, nur nach telefonischer Anmeldung, dies gilt für alle VdK Dienststellen, zur Verfügung.
Nachfolgend Anschriften und Telefonnummern für die sozialrechtlichen Sprechstunden in:
76133 Karlsruhe Karlstraße 53-55 Telefon 0721-932790
Montag, 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.45 Uhr
Donnerstag, 8.00 bis 12.00 Uhr
75365 Calw Torgasse 7-9 Telefon 07051-168740 und 07441-84418
jeden 2. und 4. Dienstag, 14.00 bis 16.00 Uhr
jeden 1. und 3. Donnerstag, 14.00 bis 16.00 Uhr
Für die Beratung in Bad Herrenalb : 07084-934399.
Wichtiger Hinweis: Beratungen nur nach telefonischer Terminvereinbarung.
Sie erreichen den Vorstand unter Tel. 07083-1898 oder 07083-3608.
Weitere Informationen vom und über den Ortsverband unter:
https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalb
oder 07083-3608.
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http://vdk.de/ov-bad-herrenalb