Sozialverband VdK - Ortsverband Angelbachtal
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Keine Kürzung mehr bei Waisenrenten

Seit Juli 2015 werden Waisenrenten nicht mehr einkommensabhängig gekürzt, teilte kürzlich die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg mit. Alle bisher gekürzt gezahlten Waisenrenten würden neu berechnet und ab Juli ungekürzt weitergezahlt. Ein gesonderter Antrag sei hierfür nicht erforderlich. Bislang musste man von den rund 180.400 Renten, die Ende 2013 bundesweit an volljährige Waisen gezahlt wurden, etwa 16.500 aufgrund der Einkommensanrechnung kürzen.
Auch erweitert sich, so die DRV, der Kreis der volljährigen Waisen, die einen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Neben dem Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr sowie dem Bundesfreiwilligendienst führten künftig weitere Freiwilligendienste (beispielsweise Internationaler Jugendfreiwilligendienst, Erasmus+) zu einem Anspruch auf Waisenrente. Die Zahlung der Waisenrente erfolge in der Regel längstens bis zum 27. Lebensjahr. Wichtig sei, dass volljährige Waisen, die fortan zum erweiterten Berechtigtenkreis gehören und einen Anspruch auf Halb- oder Vollwaisenrente haben, diesen auch beantragen müssten. Weitere Auskünfte gibt es in den Regionalzentren und Außenstellen der DRV Baden-Württemberg, über das kostenlose Servicetelefon unter (0800) 100048024 sowie unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de im Internet.

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