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IGeL Leistungen
Was Patienten wirklich brauchen
Individuelle Gesundheitsleistungen: Wie sinnvoll sind sie wirklich?
Fast jeder hat es schon einmal selbst erlebt:
Der Arzt empfiehlt eine Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL), zum Beispiel eine Vorsorgeuntersuchung. Bezahlen muss man diese aus eigener Tasche. Jetzt ist guter Rat gefragt: Braucht man diese Untersuchung wirklich oder kann man sie sich sparen?
Beispiele für sogenannte IGe-Leistungen gibt es inzwischen hunderte, am beliebtesten sind Vorsorgeuntersuchungen.
Am häufigsten angeboten werden
- die Glaukom-Vorsorgeuntersuchung beim Augenarzt zur Früherkennung von Grünem Star,
- Ultraschalluntersuchungen zur Krebsfrüherkennung beim Frauenarzt
- Verfahren der Alternativmedizin
Individuelle Gesundheitsleistungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, weil es noch keinen Nachweis über deren Wirksamkeit und Nutzen gibt. Die Kassen übernehmen nur Kosten für Behandlungsmethoden und Untersuchungen, die medizinisch notwendig sind.
In fast jeder Arztpraxis werden den Patienten Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) angeboten.
Schätzungsweise geben gesetzlich Versicherte jedes Jahr rund 1,5 Milliarden Euro für IGeL aus. Doch häufig werden diese Leistungen von den Ärzten nicht korrekt angeboten. Zu diesem Ergebnis kam das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) bereits im vergangenen Jahr. Viele Patientinnen und Patienten fühlen sich demnach von ihrem Arzt nicht ausreichend informiert. Sie entscheiden sich für eine Individuelle Gesundheitsleistung, weil sie glauben, dass ihr Arzt schon weiß, was gut für sie ist.
Doch dieses Vertrauen nimmt Schaden. Denn die Bundesregierung bezuschusste bis vor Kurzem Seminare, in denen Ärzte lernen, wie sie IGe-Leistungen am besten verkaufen können. "Gesundheit muss für alle bezahlbar bleiben. Wenn Ärzte als Verkäufer auftreten, leidet das Vertrauensverhältnis zum Patienten", kritisiert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK, und ergänzt: "Patienten brauchen mehr Rechte. Deshalb ist es höchste Zeit, dass diese in einem Patientenrechtegesetz, das im nächsten Jahr in Kraft treten soll, gebündelt werden."
Auf der nicht kommerziellen
Internetplattform des GKV-Spitzenverbandes
gibt es wissenschaftlich fundierte Bewertungen zu Individuellen Gesundheitsleistungen. Versicherte erfahren außerdem, welche Leistung von den gesetzlichen Krankenkassen bei den Beschwerden übernommen wird, für die der Arzt ihnen eine IGe-Leistung anbietet.
Ines Klut +++ VdK-Zeitung, September 2012 +++