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Willkommen im VdK Ortsverband Altenahr
Sozialrecht 2024 – Was ändert sich?
Das neue Jahr bringt einige Änderungen im Sozialrecht mit sich. VdK-Rechtsexperte Daniel Overdiek fasst die wichtigsten leicht verständlich zusammen: Worum geht es im neuen SGB XIV? Was hat sich beim Pflegegeld geändert? Welche Änderungen gab es beim Bürgergeld? Dies und mehr im Video!
Neue Geschäftsstelle seit 1. Februar 2023 in Betrieb
Der VdK-Kreisverband Ahrweiler und seine Geschäftsstelle sind seit dem 1. Februar 2023 unter den folgenden Kontaktdaten für Sie erreichbar:
Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e.V.
Kreisverband Ahrweiler
Postfach 1244
53457 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Unsere Hausanschrift lautet: (Bitte beachten Sie, dass persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind!)
Christine-Demmer-Straße 7
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Telefonisch sind wir erreichbar von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr:
Telefon 02641-30811-00
Telefax 02641-30811-99
Per Email erreichen Sie uns über:
Sie müssen eine Frist einhalten?
Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid (z.B. von der Krankenkasse, vom Versorgungsamt oder der Pflegekasse) erhalten haben, dann können Sie nur innerhalb der ersten vier Wochen einen Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen. Hier gilt es fristwahrend einen Widerspruch rechtzeitig an die entsprechende Stelle zu senden. Musterschreiben für einen solchen Widerspruch oder eine Klage gegen einen negativen Widerspruchsbescheid finden sie hier: