Seiteninhalt
Informationen und Beitrittserklärung
Absetzbarkeit des Mitgliedsbeitrages
VdK-Mitgliedsbeiträge sind gemäß § 10 b EStG in Verbindung mit § 48 EStDV bei der Lohn- und Einkommensteuer abzugsfähig.
In der Regel erkennt das Finanzamt Vereins-Mitgliedsbeiträge bis zu 100 Euro ohne weiteren Nachweis an. Die Finanzämter begnügen sich zumeist mit der entsprechenden Glaubhaftmachung in der Einkommensteuererklärung bzw. in der Erklärung zum Lohnsteuerjahresausgleich.
Da der VdK-Mitgliedsbeitrag unter 100 Euro pro Jahr liegt, würde es ausreichen, beim Finanzamt einen Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung vorzulegen (§ 50 Einkommensteuer-DurchführungsVO). Viele Finanzämter wissen aber nicht, dass der VdK als gemeinnützig anerkannt ist. Wir stellen unseren Mitgliedern daher gerne eine schriftliche Bestätigung über die Zahlung des Mitgliedsbeitrags aus.
Suchen Sie noch ein Geschenk für Ihre Lieben? Verschenken Sie doch eine Mitgliedschaft im VdK!!!
Hier geht es zum Geschenkgutschein
Auf zum VdK
Auf zum VdK© VdKTV