Sozialverband VdK - Ortsverband Adelsheim/Sennfeld
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Mitglied werden

https://www.vdk.de/bawue/pages/dabei_sein/64575/mitgliedschaft

Unter dem vorstehenden finden Sie nicht nur Informationen rund um eine Mitgliedschaft im Sozialverband VdK sondern auch einen Mitgliederantrag, den Sie direkt am Computer als interaktives PDF ausfüllen und ausdrucken und anschließend in einem Fensterkuvert an den Landesverband nach Stuttgart schicken können.
Tragen Sie bitte rechts oben unter "Ortsverband" noch "Adelsheim/Sennfeld" ein, damit Sie unserem Ortsverband zugeordnet werden. Falls Sie Hilfe beim ausfüllen benötigen, wenden Sie sich an ein Mitglied der Vorstandschaft.

Vorteile einer Mitgliedschaft
Sicherlich ist Ihnen der Sozialverband VdK als größte gemeinnützige und überparteiliche Selbsthilfeorganisation für Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten, für Kriegsopfer und Hinterbliebene, für Rentner und Senioren sowie für alle sozial engagierten und interessierten Menschen bekannt. Alle Bürgerinnen und Bürger jeden Alters können VdK-Mitglied werden.

Soziale Interessenvertretung
Wir gestalten seit Jahrzehnten das Sozialrecht auf kommunaler-, auf Landes-, Bundes- und auch auf internationaler Ebene mit. Gerade in den heutigen Zeiten des verstärkten Sozialabbaus verteidigen wir die berechtigten sozialpolitischen Belange unserer Mitglieder.

Umfassender Sozialrechtsschutz
Unsere hauptamtlichen qualifizierten Sozialrechtsreferenten der VdK Sozialrechtsschutz gGmbH beraten nicht nur in allen Fragen des umfangreichen Sozialrechts, sondern vertreten Sie außerdem nach den geltenden Richtlinien in Widerspruchs- und Klageverfahren durch alle Instanzen. Seit nahezu 70 Jahren verhelfen wir unseren VdK-Mitgliedern zu ihrem Recht.

Vielfältigen Fachinformationen
Unsere Mitglieder bekommen nicht nur allmonatlich die beliebte VdK-Zeitung mit Fachinformationen, Tipps und Unterhaltung, sondern wir halten auch Fachbroschüren, Fachbücher und ein Sozialrechtsmagazin für sie bereit. Außerdem können Sie jederzeit vielfältigste Informationen in unseren Geschäftsstellen erfragen oder auf unseren Internetseiten erfahren. VdK-Internet-TV kann man unter www.vdktv.de aufrufen.

Barrierefreier Wohnungsbau
Die VdK-eigene Gesellschaft für Siedlungs- und Wohnungsbau Baden-Württemberg mbH (GSW) in Sigmaringen baut seit langem barrierefreie Wohnungen. Die VdK-Baugenossenschaft Baden-Württemberg e.G. in Stuttgart bietet günstigen Mietwohnraum.

Gesellige Ausflüge, Treffen und ehrenamtliches Engagement
Auch organisieren unsere Ortsverbände interessante Ausflüge und Kurzreisen für die Mitglieder und Angehörigen. Unsere bunten Abende, kulturellen und informativen Veranstaltungen sorgen stets für Geselligkeit und Unterhaltung. Es besteht auch die Möglichkeit, sich ehrenamtlich im Verband zu engagieren.

Reisen, Kuren und Wellness
Die verbandseigene Service GmbH Baden-Württemberg bietet Ihnen Individual- und Gruppenreisen im In- und Ausland zu erschwinglichen Preisen. Informieren Sie sich unter www.vdk-reisen.de.

Verbandseigene Vorsorge
Wir bieten unseren Mitgliedern private Altersvorsorge und Versicherungsschutz bei Tod, Unfall und Pflegebedürftigkeit sowie bei allgemeinen Rechtsstreitigkeiten zu vorteilhaften Bedingungen und preisgünstigen Prämien. Im Rahmen bestehender Gruppenversicherungsverträge wird Beitragsnachlass gewährt, ist auch ein höheres Eintrittsalter möglich.
Mehr zum Thema Verbandseigene Vorsorge

Absetzbarkeit des Mitgliedsbeitrages

VdK-Mitgliedsbeiträge sind gemäß § 10 b EStG in Verbindung mit § 48 EStDV bei der Lohn- und Einkommensteuer abzugsfähig.
In der Regel erkennt das Finanzamt Vereins-Mitgliedsbeiträge bis zu 100 Euro ohne weiteren Nachweis an. Die Finanzämter begnügen sich zumeist mit der entsprechenden Glaubhaftmachung in der Einkommensteuererklärung bzw. in der Erklärung zum Lohnsteuerjahresausgleich.
Da der VdK-Mitgliedsbeitrag unter 100 Euro pro Jahr liegt, würde es ausreichen, beim Finanzamt einen Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung vorzulegen (§ 50 Einkommensteuer-DurchführungsVO). Viele Finanzämter wissen aber nicht, dass der VdK als gemeinnützig anerkannt ist. Wir empfehlen unseren Mitgliedern daher, sich von der Mitgliederverwaltung (Landesverbandsgeschäftsstelle) eine schriftliche Bestätigung über die Zahlung des Mitgliedsbeitrags ausstellen zu lassen.

Bei Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II
Die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII errechnet sich aus der Differenz zwischen dem anerkannten Bedarf und dem Einkommen des Leistungsberechtigten.
Bei dieser Berechnung wird das Einkommen um die Mitgliedsbeiträge zu einem Sozialverband gekürzt. Daher erhöht sich die Leistung um diesen Betrag. So hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 27. Januar 1994 (Az.: 5 C 29/91) für einen Rentner entschieden. Es hat dies damit begründet, dass der Mitgliedsbeitrag eine mit der Erzielung des Renteneinkommens verbundene notwendige Ausgabe ist (jetzt § 82 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII). Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden mit Gerichtsbescheid vom 11. Mai 2005 für einen Sozialhilfeempfänger bestätigt (Az.: 2 E 1890/04 (1)). Es bestehen deshalb keine Bedenken, diese Rechtsprechung auf alle Mitgliedsgruppen in unserem Verband anzuwenden.

Wegen der entsprechenden Regelung im Sozialgesetzbuch II (§ 11 Abs. 2 Nr.5) ist diese Rechtsprechung auch auf das Arbeitslosengeld II übertragbar. Das Gleiche gilt natürlich für die Kriegsopferfürsorge.

Das bedeutet, dass in allen Fällen, in den Leistungen der Sozialhilfe, der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder der Kriegsopferfürsorge beantragt werden, der Mitgliedsbeitrag zum Sozialverband VdK vom Einkommen abgesetzt werden muss. Das gilt insbesondere für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, deren Heimkosten vom Sozialamt getragen werden.

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