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Mitglied beim VdK NRW sein

Das Bild zeigt jüngere und ältere Menschen mit und ohne Behinderung.
Das Bild zeigt jüngere und ältere Menschen mit und ohne Behinderung. Sie ziehen alle an einem Seil. | © VdK NRW

Beim VdK kann jeder Mitglied werden.
Dafür müssen Sie einen Antrag ausfüllen.
Das können Sie direkt im Internet machen.
Oder bei Ihnen zu Hause.
Oder in einem VdK-Büro in Ihrer Nähe.

Hier können Sie Mitglied beim VdK Nordrhein-Westfalen werden

Der Mitglieds-Beitrag vom VdK Nordrhein-Westfalen
ist 5,50 Euro im Monat.

Für Mitglieder gibt es besondere Vorteile.

Zum Beispiel:

  • Wir beraten Sie in sozial-rechtlichen Angelegenheiten.
    Das bedeutet: Wir erklären Ihnen, welche Rechte Sie haben.
    Zum Beispiel, wenn Sie eine Behinderung haben.
    Oder wenn Sie arbeits-los sind.
    Oder wenn Sie Rentner sind.
  • Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durch zu setzen.
    Zum Beispiel bei den Behörden.
    Oder bei den Sozial-Versicherungen.
    Oder bei der Agentur für Arbeit.
    Oder beim Sozial-Gericht.
  • Wir machen regel-mäßig Kurse und Vorträge für unsere Mitglieder.
    Besonders, wenn es neue Regeln und Sozial-Gesetze gibt.
    Wir wollen, dass Sie immer genau über alles Bescheid wissen.
  • Für Mitglieder gibt es bestimmte Versicherungen billiger.
  • Wir haben viele schöne Reise-Angebote für unsere Mitglieder.
    Für einzelne Personen und für Gruppen.
  • Wir haben ein eigenes Hotel im Sauerland: www.hotel-zum-hallenberg.de
    Es gehört dem VdK Nordrhein-Westfalen.
    Dort können VdK-Mitglieder günstiger
    Urlaub machen als Nicht-Mitglieder.
  • Mitglieder bekommen 10 Mal im Jahr die VdK-Zeitung.
    Das ist die Vereins-Zeitung vom VdK.
    Darin finden Sie sehr viele hilfreiche
    Informationen.
    Die VdK-Zeitung kostet nichts extra.

Mitarbeit beim VdK

Als Mitglied können Sie auch direkt im Verein mitarbeiten.
Zum Beispiel in einem VdK-Verein in Ihrem Land-Kreis.
Oder in Ihrem Wohn-Ort.

Es gibt viele Möglichkeiten zum Mitarbeiten.
Zum Beispiel:

  • Mitarbeit in der Vereins-Leitung und in Arbeits-Gruppen,
  • Mitarbeit bei der Betreuung von anderen Mitgliedern,
  • Mitarbeit bei Kursen und Informations-Veranstaltungen,
  • Mitarbeit bei der Werbung für den Verein,
  • Mitarbeit als ehren-amtliche Sozial-Richter.
    Ehren-amtliche Richter unterstützen den Haupt-Richter
    bei einer Gerichts-Verhandlung.
    Sie machen das frei-willig und ohne Bezahlung.
    Ehren-amtliche Sozial-Richter werden vom Sozial-Verband
    bestimmt.

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Mehr Informationen:

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© VdK NRW

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