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Für Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Dies richtet sich nach ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt.
Sozialamt
Stadt Mönchengladbach
Fliethstraße 86-88
41050 Mönchengladbach
Telefon: 02161-25 0
Fax: 02161-25 38 99
schwerbehindertenrecht@moenchengladbach.de
Internet:
Stadt Mönchengladbach_Schwerbehindertenrecht
Schwerbehinderung: Online-Antrag
Über eine Internetseite der Bezirksregierung Münster haben Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, auf elektronischen Wege einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) zur Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) und/oder von Merkzeichen zu stellen.
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