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Für Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Dies richtet sich nach ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt.
Kreisverwaltung Paderborn
Amt für Soziales
Arbeitsgruppe Schwerbehindertenrecht
Aldegreverstraße 10-14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 5050 bis 5060
Fax: 05251 308 - 5098
Hinweis: Die Büros befinden sich im Erdgeschoss des Kreishauses, das über einen behindertengerechten Zugang verfügt.
Internet:
Kreis Paderborn_Bürgerservice Sozialamt
Schwerbehinderung: Online-Antrag
Über eine Internetseite der Bezirksregierung Münster haben Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, auf elektronischen Wege einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) zur Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) und/oder von Merkzeichen zu stellen.
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