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Für Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Dies richtet sich nach ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt.
Zuständig für Erst- und Änderungsanträge nach dem SGB IX bei Wohnsitz in den Niederlanden oder Belgien sind mit folgender Buchstabenaufteilung:
der Kreis Düren: Buchstabe Aa-Gom
der Kreis Euskirchen: Buchstabe Gon-Kolli
der Kreis Heinsberg: Buchstabe Kollj-Rodew
die StädteRegion Aachen: Buchstabe Rodex-Zz.
Kreis Euskirchen
Block C, Abt. 50, Team 50.12
Jülicher Ring 32
53897 Euskirchen
Telefon: 02251-15-0
Internet:
Kreis Euskirchen - Hinweise zum Schwerbehindertenausweis
Schwerbehinderung: Online-Antrag
Über eine Internetseite der Bezirksregierung Münster haben Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, auf elektronischen Wege einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) zur Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) und/oder von Merkzeichen zu stellen.
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