Soziale Leistungen

Bielefeld

Für Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Dies richtet sich nach ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt.

BIELEFELD

Amt für soziale Leistungen -Sozialamt-
1. Etage, Flur C, 2. Etage Flure A-G
Niederwall 23
33602 Bielefeld
Telefon +49 521 51-0
Telefax +49 521 51-6197

sozialamt@bielefeld.de

Internet:
Stadt Bielefeld_Amt für soziale Leistungen

Schwerbehinderung: Online-Antrag

Über eine Internetseite der Bezirksregierung Münster haben Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, auf elektronischen Wege einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) zur Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) und/oder von Merkzeichen zu stellen.

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