Soziale Leistungen

Essen und Oberhausen

Für Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Dies richtet sich nach ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt.

ESSEN und OBERHAUSEN

Stadt Essen
Stadtamt 50 –5
Klinkestr. 29-31
45136 Essen
Telefon:
0201/88 -0
Fax: 0201-88 50 510

schwerbehindertenrecht@sozialamt.essen.de

Internet: Versorgungsamt für die Städte Mülheim, Essen, Oberhausen

Schwerbehinderung: Online-Antrag

Über eine Internetseite der Bezirksregierung Münster haben Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, auf elektronischen Wege einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) zur Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) und/oder von Merkzeichen zu stellen.

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