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Für Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Dies richtet sich nach ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt.
Stadt Gelsenkirchen
Referat Soziales
Vattmannstraße 2-8
45879 Gelsenkirchen*
* zuständig ist die Stadt Gelsenkirchen
Telefon: 0209-169-0
Internet:
Stadt Gelsenkirchen_Schwerbehindertenangelegenheiten
Schwerbehinderung: Online-Antrag
Über eine Internetseite der Bezirksregierung Münster haben Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, auf elektronischen Wege einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) zur Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) und/oder von Merkzeichen zu stellen.
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