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Ganz gleich, ob zuhause oder im Pflegeheim: Angemessene Pflege kostet. Darum gibt es die Pflegekasse, die je nach Höhe des Pflegegrads bestimmte Leistungen bezahlt. Welche das sind, zeigen wir Ihnen in unserer Serie „Pflegegrade“. Dieses Mal: Pflegegrade 4 und 5.
Je stärker ein Mensch in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt ist, desto höher ist der zugewiesene Pflegegrad. Somit beschreiben die Grade 4 und 5 als die höchsten Pflegegrade die stärkste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Bei Pflegegrad 5 liegen zusätzlich besondere Anforderungen an die Pflege vor. Mit diesen beiden Pflegegraden können Sie die meisten Zuschüsse bei Ihrer Pflegekasse beantragen.
Pflegeheim, mobile Pflegedienste oder Umbaumaßnahmen in der Wohnung – die erforderlichen Kosten für eine adäquate Pflege sind vielfältig. Bestimmte Leistungen, die die Pflegekasse bezahlt, sind daher an die Wohnsituation des Pflegebedürftigen gebunden: zum Beispiel das Pflegegeld, das von einer Pflege zuhause abhängig ist, oder der Zuschuss zur vollstationären Pflege, der nur bei einer Unterbringung in einer entsprechenden Einrichtung bewilligt wird.
Lassen Sie sich beraten
Wer einen Angehörigen zuhause pflegt, kann sich von der Pflegekasse beraten lassen und kostenfrei an einem Pflegekurs teilnehmen. Diese Kurse geben praktische Tipps, Anleitungen und Unterstützung in vielen Bereichen rund um die Pflege. Sie werden häufig in Zusammenarbeit mit Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, Volkshochschulen oder Bildungsvereinen angeboten. Auch der Austausch mit anderen Pflegepersonen in diesen Kursen hilft dabei, die passende Unterstützung zu erhalten und den Alltag besser zu gestalten. Wenden Sie sich bei Fragen an Ihre zuständige Pflegekasse.
Bei Pflegegrad 4 haben Sie Anspruch auf folgende Pflegeleistungen:
Bei Pflegegrad 5 können Sie folgende Pflegeleistungen beantragen:
Helen Alberding
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