Vergünstigungen

Als VdK-Mitglied erhalten Sie zusätzlich attraktive Vorteile und Vergünstigungen, denn der VdK kooperiert mit zahlreichen Servicepartnern. Diese besonderen Angebote stehen nur VdK-Mitgliedern offen:

Eine Frau hält ein rotes Stoffherz in der Hand
© Puwadon Sangngern auf pexels

Lohi: Günstige Steuerberatung für VdK-Mitglieder

Bei den VdK-Themen wie Rente, Pflege oder Krankheit tauchen auch immer wieder Fragen zum Steuerrecht auf. Da die VdK-Juristen aber dazu nicht beraten dürfen, kooperiert der VdK mit der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. (Lohi). Für alle Mitglieder des VdK Niedersachsen-Bremen, die auch Mitglied bei der Lohi werden möchten, entfällt die Aufnahmegebühr von 15 Euro. Sie zahlen für die Beratung lediglich den Jahresbeitrag. Dieser richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen und liegt zwischen 49 Euro und maximal 395 Euro. Wer wenig verdient, muss also auch nur wenig zahlen.

Die Lohi berät Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre (im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach Paragraf 4 Nummer 11 Steuerberatungsgesetz) in Einkommens- und Lohnsteuerfragen und erledigt alle Arbeiten rund um die Einkommensteuererklärung.

Info

Die nächste Beratungsstelle ist unter Externer Link:www.lohi.de zu finden oder über die Servicerufnummer 0800 7838376.

ERGO: Vorteilhafter Versicherungsschutz für VdK-Mitglieder

In Zusammenarbeit mit der ERGO Versicherung AGkurz fürAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz bietet der Sozialverband VdK Ihnen als Mitglied die Möglichkeit, vergünstigte Vorsorgeleistungen abzuschließen. Die finanzielle Absicherung gilt für Verbandsmitglieder sowie deren Ehe- und Lebenspartner. Angeboten werden zum Beispiel eine Sterbegeldversicherung, eine Pflegegeld- oder Unfallversicherung.

Lassen Sie sich bequem telefonisch beraten:
Externer Link:ERGO Versicherungen

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SONOTEL: Hilfe per Knopfdruck

Ob Unfall, Krankheit oder Feuer: Für alleinwohnende, behinderte oder pflegebedürftige Menschen gibt es das Hausnotrufsystem SONOTEL, das in allen Notsituationen für Hilfe sorgt, auch wenn die hilfesuchende Person nicht mehr in der Lage ist, ein Telefon zu benutzen. Ein Druck auf den Knopf des Funksenders, der wie eine Armbanduhr am Handgelenk getragen wird, aktiviert das an der Telefondose angeschlossene Hausnotrufgerät. Es stellt eine direkte Verbindung zu der ständig besetzten Notrufzentrale her. 

Der Sozialverband VdK bietet den Hausnotruf in Zusammenarbeit mit der gemeinnützigen Gesellschaft SONOTEL als Komplettleistung auch in Niedersachsen und Bremen flächendeckend an.

Der Hausnotruf ist im Rahmen der Pflegeversicherung ein zuzahlungsfreies Pflegehilfsmittel. Anspruch auf Hausnotruf haben nach Pflegeversicherungsgesetz alle Pflegebedürftigen, die alleine wohnen oder am Tage überwiegend auf sich selbst gestellt sind. Es ist wichtig zu wissen, dass der zuzahlungsfreie Hausnotruf als zusätzliche Leistung der Pflegekasse beansprucht werden kann, ohne andere Pflegeleistungen zu mindern. Der Hausnotruf wird von den Pflegekassen unbefristet genehmigt.

Natürlich können Alleinwohnende und behinderte Menschen auch vor Anerkennung der Pflegebedürftigkeit den Hausnotruf in Anspruch nehmen. Sie müssen dann eine monatliche Gebühr bezahlen. Mit Anerkennung der Pflegebedürftigkeit werden die Kosten des Hausnotrufs auf Antrag von der Pflegekasse übernommen.

Antragsformulare an die Pflegekassen für den Hausnotruf sind beim VdK-Landesverband und bei den Kreisverbänden erhältlich. Ein Anruf genügt und das Antragsformular wird zugeschickt.

Auch das Antragsformular an die private Krankenversicherung sowie Informationen zum Hausnotruf außerhalb der Pflegeversicherung sind bei den VdK-Geschäftsstellen erhältlich.

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