Liebe Besucher,

ich heiße Sie ganz herzlich willkommen auf den Internetseiten des Sozialverbandes VdK Mecklenburg-Vorpommern, in dem inzwischen mehr als 8.000 Menschen ihre sozialpolitische Heimat gefunden haben.

Wir stellen Ihnen hier unseren Verband vor, berichten über aktuelle Entwicklungen in der Sozialpolitik sowie im Sozialrecht und informieren Sie über unsere Angebote und Serviceleistungen.

Lernen Sie uns kennen!
Und vielleicht darf ich auch Sie – sofern Sie es nicht schon sind - bald als Mitglied in unserer VdK-Familie begrüßen!

Ihr Dr. Rainer Boldt
Landesverbandsvorsitzender


Neue Satzung gültig

Die vom 9. Ordentlichen Landesverbandstag 2022 beschlossenen Satzungsänderungen sind im Vereinsregister eingetragen und somit gültig.
Am 5. November 2022 beschloss der 9. Ordentliche Landesverbandtag als höchstes Verbandsorgan des VdK in Mecklenburg-Vorpommern umfangreiche Satzungsänderungen.
Zum einen wurden die Verbandsstrukturen angepasst. Die Kreisverbände und einige Verbandsgremien wurden aufgelöst. Damit sind die Verbandsstrukturen schlanker geworden. „Wir hatten damals die Kreisverbände zur Unterstützung der Ortsverbände ins Leben gerufen. Vor allem Dank unserer Vielzahl an Aus- und Fortbildungsangeboten, die von unseren Ehrenamtlichen rege genutzt werden, und auch der zunehmenden Digitalisierung haben wir gemeinsam festgestellt, dass wir diese Struktur nicht mehr benötigen. Das ist ein deutliches Zeichen dafür, dass wir im Verband nicht nur sehr engagierte, sondern auch sehr qualifizierte Ehrenamtliche haben, auf die wir sehr stolz sind!“, sagt Landesverbandsvorsitzender Dr. Rainer Boldt.

In der Zeit der Pandemie hat die Digitalisierung im Verband enorm zugenommen. Daher ist die Satzung so angepasst worden, dass auch in Zukunft Gremiensitzungen als Videokonferenzen oder gemischte Veranstaltungen (Präsenz und Video) möglich sind. „Damit sind wir als VdK sehr gut für die digitale Zukunft vorbereitet. Dennoch sind wir uns gerade nach den Pandemiejahren alle einig: Persönliche Begegnungen sind und bleiben das wichtigste!“, so Landesgeschäftsführer Torsten Mache.

Allein mit der Beschlussfassung ist so eine Verbandssatzung allerdings noch nicht gültig. Sie muss erst vom zuständigen Gericht geprüft und ins Vereinsregister eingetragen werden. Mit dem Tag der Eintragung tritt die Satzung dann in Kraft. Die Prüfung und Eintragung ist inzwischen erfolgt, so dass die neue Satzung in Kraft getreten ist. Auf der Internetseite des VdK M-V (www.vdk.de/mv) kann die aktuelle Satzung eingesehen und auch heruntergeladen werden. Wer ein gedrucktes Exemplar wünscht, kann sich gerne an eine der Geschäftsstellen wenden.

T.M.

Lesen Sie mehr:

Der Landesverband wurde 1990 in Neubrandenburg gegründet. Heute gehören zum Sozialverband VdK Mecklenburg-Vorpommern 29 Ortsverbände, sechs Kreisverbände sowie zwei Geschäftsstellen. | weiter
Die Satzung des Sozialverbands VdK Mecklenburg-Vorpommern steht Ihnen nachfolgend zum Download zur Verfügung. (Stand: 13. August 2014) | weiter
PRESSE
Eine VdK-Zeitung, darauf liegt eine VdK-Pressemitteilung
Hier haben Sie die Möglichkeit, ausgewählte Artikel aus der VdK-Zeitung über den Sozialverband VdK Mecklenburg-Vorpommern e.V. sowie aktuelle Pressemitteilungen des Landesverbandes aus dem Nordosten Deutschlands zu lesen. | weiter
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VdK-Podcast: In guter Gesellschaft

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Geschäftsstellen

Die hauptamtlichen Mitarbeiter erreichen Sie unter folgenden Adressen und zu folgenden Zeiten:


Landesgeschäftsstelle
Wismarsche Straße 325
19055 Schwerin
Telefon: 0385/ 593 76-0 (Sekretariat)
Telefax: 0385/ 593 76-10
lgst-mv@vdk.de


Sozialrechtsberatungsstelle Schwerin
Wismarsche Straße 325
19055 Schwerin
Telefon: 0385/ 593 76-15
Telefax: 0385/ 593 76-10
srb-sn@vdk.de


Sozialrechtsberatungsstelle Rostock Helsinkier Straße 38
18107 Rostock
Telefon: 0385/ 593 76-15
Telefax: 0385/ 593 76-10
srb-sn@vdk.de


Zweiggeschäftsstelle / Sozialrechtsberatungsstelle Neubrandenburg
Tilly-Schanzen-Str. 15
17033 Neubrandenburg
Telefon: 0395 / 5 44 34 59
Telefax: 0395 / 56 39 38 37
srb-nb@vdk.de


VdK INTERNET-TV

Aktuell im VdK Internet-TV:

Der blaue Parkausweis | Rat & Tat – Expertin

Der blaue Parkausweis ermöglicht das Parken auf Behindertenparkplätzen. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und wie das Verfahren zur Beantragung dazu aussieht, erklärt euch unsere Expertin für Behindertenpolitik.


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Lesen Sie hier Aktuelles aus dem Landesvorstand, den zwei Geschäftsstellen und wichtige Neuigkeiten aus den Orts- und Kreisverbänden.
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Symbolfoto: Eine Justitia-Statue
Unsere hauptamtlichen Juristen beraten in allen Fragen des Sozialrechts und vertreten die Mitglieder des Verbands in Widerspruchs- und Klageverfahren, wenn nötig durch alle Instanzen.
Eine Gruppe von Menschen unterschiedlichen Alters, mit Beeinträchtigungen und ohne.
Dieses Zielbild wurde am 15. Mai 2023 vom 19. Ordentlichen Bundesverbandstag des VdK Deutschland einstimmig beschlossen
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