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Dann sind sie bei uns richtig. Wir helfen ihnen, ihr Recht
zu bekommen.
Der VdK-Kreisverband Weimar bietet seinen
Mitgliedern:
Wir werden für Sie tätig bei Fragen auf den Gebieten:
z.B. Rentenantrag, Rentenbescheid, Rentenarten, versicherungsrechtliche Voraussetzungen, Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Rente wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit nach bis 31.12.2000 geltendem Recht, Altersrente für Schwerbehinderte, berufsfördernde Maßnahmen, Rehabilitation, Kur....
z.B. Versorgungsamt, Feststellungsverfahren, Schwerbehindertenausweis, Verschlimmerungsantrag, Nachteilsausgleiche, KFZ-Steuerbefreiung, kostenlose Beförderung im öffentlichen Nahverkehr....
z.B. Arbeitslosengeld, Anspruchsdauer, Arbeitslosenhilfe, berufsfördernde Maßnahmen, Eingliederungshilfen, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Arbeitslosengeld II.....
z.B. Krankengeld, Rehabilitation, Kur, Zuzahlung und Befreiung von Arzneimitteln....
z.B. Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), Kriegs-, Wehrdienst- und Zivilopfer, Impfgeschädigte, Kur, Erholungshilfe, Hinterbliebenenrente, Hilfe zum Lebensunterhalt, Berufsschadensausgleich....
z.B. Berufsgenossenschaften, Arbeitsunfall, Berufskrankheiten, Rehabilitation, Verletztengeld, Verletztenrente.....
z.B. Bundesversorgungsgesetz (BSHG), Sozialhilfe, Hilfe in besonderen Lebenslagen, Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld...
Unsere Ortsverbände übernehmen die Betreuung unsere Mitglieder und organisieren:
Dank seiner jahrzehntelangen Erfahrung ist der Sozialverband VdK
der kompetente Partner in der Sozialrechtssprechung für Sie.
Für einen Monatsbeitrag von 4,50 € (54,00 Euro/Jahr)
können auch sie von seinen Leistungen profitieren.
Wenn der VdK für sie aktiv wird (z.B. Widerspruch, Klage,
Vertretung vor Gericht u.s.w.) entstehen außer ihrem
laufenden Jahresbeitrag für sie folgende zusätzlichen
Kosten: