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Mitgliedschaft
Grundsätzlich kann jeder Mitglied beim Sozialverband VdK Hessen-Thüringen e.V. werden. Einen Mitgliedsantrag und Informationsmaterial können Sie gerne auf den Seiten des Landesverbandes Hessen-Thüringen herunterladen oder anfordern.
Selbstverständlich erhalten Sie diesen und andere Informationen auch von unseren Vorstandsmitgliedern der Ortsverbände oder in der Kreisgeschäftsstelle. Der Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit jährlich 66 €.
Vertretung in Widerspruchs- und Klageverfahren
Wenn innerhalb von zwei Kalenderjahren nach ihrem Eintritt in den Verband ein Widerspruchs- oder Klageverfahren nötig werden sollte, muss das Eintrittsdatum in den Verband laut aktueller Satzung vorverlegt werden. Sie müssen dann folgende Mitgliedsbeiträge zusätzlich begleichen:
- Bei Mitgliedschaft unter einem Jahr : Vorverlegung um 2 Jahre und Zahlung von 2 Jahresmitgliedsbeiträgen von zusammen 132,00 €
- Bei Mitgliedschaft über einem Jahr bis zwei Jahre : Vorverlegung um 1 Jahr und Zahlung von 1 Jahresmitgliedsbeitrag 66,00 €
- Bei Mitgliedschaft über zwei Jahren : Keine Vorverlegung notwendig und keine weiteren Kosten
Übernahme des VdK-Mitgliedsbeitrag durch das Finanzamt bzw. einen anderen Sozialleistungsträger
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der VdK-Mitgliedsbeitrag steuerlich abgesetzt werden. Auch eine Übernahme des VdK-Mitgliedsbeitrags durch einen Sozialleistungsträger ist möglich, wenn Sie
- Arbeitslosengeld II (Hartz IV) nach dem Sozialgesetzbuch II oder
- Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII, hier vor allem Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
ergänzend zu anderen Sozialleistungen erhalten.
VdKTV: Der Sozialverband VdK – ein starker Partner
Der Sozialverband VdK ist der größte soziale Verband Deutschlands und ein starker Partner für alle, die Hilfe brauchen. Unsere Kernthemen sind: Rente und Alter, Pflege, Behinderung und Teilhabe, Gesundheit und soziale Sicherung.© VdKTV