Seiteninhalt
Rat & Hilfe
Eine Beratung durch den VdK kann ausschließlich für Mitglieder stattfinden.
Unsere Rechtsabteilung ist auf vielen Wegen erreichbar: per Post, per e-mail und Fax; bei Nachfragen kann ein telefonischer Rückruf oder für ausführlichere Beratungen auch ein persönlicher Besprechungstermin vereinbart werden. Die rege Inanspruchnahme dieser unterschiedlichen Kommunikationsformen zeigt, dass unsere Arbeit auf ein erfreuliches Echo stößt. Manchmal stoßen wir allerdings hierbei trotz aller Bemühungen auch an die Grenzen unserer Kapazitäten.
Insbesondere die persönlichen Beratungstermine sind schnell ausgebucht, manches Mal beträgt die Wartezeit hier bis zu drei Wochen oder mehr. Daher unsere herzliche Bitte: Sollten Sie verhindert sein, einen vereinbarten Besprechungstermin wahrzunehmen oder hat sich der Anlass für einen erbetenen Rückruf erledigt, geben Sie uns kurz Bescheid. Wir können den Termin dann neu vergeben und ein anderer Mensch freut sich, dass sein Anliegen schneller erledigt werden kann.
Die Mitarbeiter/innen des VdK beraten die Mitglieder in allen Fragen des täglichen Lebens, die im Zusammenhang mit Alter, Krankheit oder Behinderung auftreten können. Sie zeigen Lösungswege auf, vermitteln Hilfen, übernehmen den Schriftverkehr oder begleiten zu Arzt- oder Behördengängen.
In strittigen Fällen - wenn zur Durchsetzung der Rechte Widerspruch oder Klage eingelegt werden müssen - werden unsere Mitglieder durch die hauptamtlichen Anwälte für Sozialrecht in den zehn Bezirksgeschäftsstellen vor Behörden, Verwaltungen und Gerichten vertreten - wenn's sein muss, durch alle Instanzen. Fast jedes 5. Verfahren vor den Sozialgerichten in Hessen und jedes 15. in Thüringen wird von VdK-Bevollmächtigten geführt.