Sozialverband VdK - Kreisverband Unstrut-Hainich
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Barrierefreiheit
Unsere Fachkraft für barrierefreies Bauen informiert

Verfassung
des
Freistaats Thüringen

Artikel 2 Absatz 4

Menschen mit Behinderung stehen unter dem
besonderen Schutz des Freistaats. Das Land und
seine Gebietskörperschaften fördern ihre gleichwertige
Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft.

Gesetz zur Gleichstellung behinderter
Menschen

§ 1 – Gesetzesziel

Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von behinderten
Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte
Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu
gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu
ermöglichen. Dabei wird besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen.

§ 4 Barrierefreiheit

Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel,
technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der
Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen
und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete
Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein
üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne
fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

Plakette des Sozialverbandes VdK Hessen-Thüringen
"barrierefrei erbaut"

Plakette barrierefrei erbaut

Die Plakette für barrierefrei erbaut

Der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen anerkennt und unterstützt jegliche Bemühungen zur Förderung der Eingliederung behinderter Menschen. Ein wichtiger Schritt auf diesem Wege ist die
Beseitigung baulicher Barrieren durch die Errichtung barrierefreier Gebäude/Einrichtungen.
Um bei den Bauherren ein verstärktes Problembewusstsein zu schaffen, wurde 1991 die Plakette "barrierefrei erbaut" ins Leben gerufen. Sie geht an Träger, die ihre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich machen.

Einrichtungen, die aus ihrer Selbstbestimmung heraus barrierefrei sein müssen (z. B. Alten-, Pflege- oder Behindertenheime) können grundsätzlich nicht ausgezeichnet werden, da die barrierefreie Ausgestaltung zu ihren notwendigen Betriebsvoraussetzungen gehört.
Antragstellung Die Plakette "barrierefrei erbaut" wird nur auf Antrag verliehen. Anträge auf Verleihung der Plakette "barrierefrei erbaut" können von allen Verbandsstufen des Sozialverbands VdK Hessen-Thüringen, aber auch von natürlichen und juristischen Personen sowie Einrichtungsträgern gestellt werden.
Sie sind schriftlich bei der VdK-Landesgeschäftsstelle, der VdK- Hilfsmittelberatungsstelle, dem VdK-Bezirksbeauftragten für Barrierefreiheit oder einer VdK-Fachkraft für Barrierefreiheit einzureichen.

In unserem Kreisverband Unstrut-Hainich nehmen die Anträge entgegen
bzw. beraten Interessenten:

Die Mitglieder des Kreisvorstandes und die Fachkräfte für
Barrierefreiheit:

Voraussetzung zur Verleihung der Plakette "barrierefrei erbaut" ist eine
vorherige Begutachtung des Objekts mit positiver Beurteilung.

Entscheidung Die abschließende Entscheidung über die Verleihung der Plakette
"barrierefrei erbaut" trifft die Leiterin der VdK-Hilfsmittelberatungsstelle
in Frankfurt/Main.

Verleihung Die Verleihung erfolgt im Namen des Sozialverbands VdK Hessen-
Thüringen e. V.
Die Festlegung des Verleihungsrahmens bleibt dem Antragsteller im
Benehmen mit dem Empfänger der Auszeichnung) überlassen.

Weitere Informationen erteilen unsere VdK-Kreisgeschäftsstelle bzw. die Fachkräfte für Barrierefreiheit.

Am Neuen Ufer 40
99974 Mühlhausen
Tel.: 03601- 784 22 37
Fax :03601- 784 93 93

kv-unstrut-hainich@vdk.de

Die abgebildete Plakette ist eine gute Werbung für alle mit ihr ausgezeichneten
Objekte und kann dann auch in Prospekten darauf aufmerksam machen, dass diese Einrichtung auf der Höhe der Zeit und ohne Barrieren für Menschen mit Behinderungen ist.

Aus der Richtlinie zur Verleihung der Plakette "barrierefrei erbaut" des VdK Landesverbandes Hessen-Thüringen vom 12.11.2008

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