Sozialverband VdK - Kreisverband Ulm
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Berlin, 10.04.2024

VdK fordert Reform der Mietpreisbremse

Sozialverband VdK: Verlängerung der Mietpreisbremse reicht nicht aus – weitere Maßnahmen notwendig, um steigende Mieten zu stoppen

Verena Bentele: „Die momentanen Mietsteigerungen sind extrem und belasten so viele Haushalte über die Maßen“


„Für die Verlängerung der Mietpreisbremse war es höchste Zeit. Es hätte sich katastrophal auf den ohnehin angespannten Wohnungsmarkt ausgewirkt, hätten sich die Regierungsparteien anders entschieden: Selbst jetzt, mit aktiver Mietpreisbremse, steigen die Mieten rasant weiter. Ich will mir nicht ausmalen, wie es ohne Mietpreisbremse aussehen würde. Deswegen ist auch völlig unverständlich, warum der Justizminister hier so lange untätig war.

Der VdK fordert, die Mietpreisbremse nicht nur zu verlängern, sondern zu reformieren. Bisherige Ausnahmeregelungen müssen gestrichen und Verstöße als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes ist es außerdem ein großer Fehler, dass die Kappungsgrenzen nicht von 20 beziehungsweise 15 Prozent auf 11 Prozent abgesenkt werden, so wie es im Koalitionsvertrag vereinbart ist. Sich hier der Umsetzung zu verweigern, ist fahrlässig. Die momentanen Mietsteigerungen sind extrem und belasten so viele Haushalte über die Maßen.“

Pressekontakt: Claudia Kepp, Mobil: 0151 26163180, presse@vdk.de


Berlin, 02.04.2024.

Fokus Kindergrundsicherung:
Es jetzt für Kinder und Familien leichter machen!

Bündnis aus 20 Verbänden fordert, Bürokratie endlich aus Familiensicht zu denken. Familien und Kinder brauchen leicht verständliche Unterstützung statt Behördendschungel und Antragsbergen.

Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbandes VdK und Sprecherin des Bündnis Kindergrundsicherung:

„Der Bürokratie-Wahnsinn erschwert enorm den Kampf gegen Kinderarmut. Familien mit wenig Einkommen müssen bis zu vier Behörden ablaufen, um ihre Kinder finanziell abzusichern. Die Anträge müssen in unterschiedlichen Abständen wiederholt eingereicht werden, und die meisten Leistungen werden mit unterschiedlichen Logiken miteinander verrechnet. Wenn dann das Einkommen auch noch schwankt, können sich die zuständigen Behörden sogar regelmäßig verändern. Das ist für Familien nicht mehr verständlich und viele wissen deswegen nicht, ob und welche Ansprüche sie haben. Es ist kein Wunder, dass Familien teilweise bewusst auf die oft kleinteiligen Unterstützungsleistungen verzichten, um nicht von der Bürokratielast erdrückt zu werden. Als Bündnis fordern wir hier einen vollumfänglichen Systemwandel!“

Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Kinderschutzbundes und Koordinator des Bündnis Kindergrundsicherung:

„Selbstverständlich hat der Staat eine Bringschuld gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern. Die Bedürfnisse von Kindern dürfen nicht als Arbeitsanreize für ihre Eltern missbraucht werden, sondern müssen immer gedeckt sein. Familien dürfen von den Ansprüchen ihrer Kinder nicht mit Formularen und Papierbergen ferngehalten werden. Wir müssen vielmehr den Weg hin zu einer automatischen Auszahlung bereiten und es für Familien möglichst einfach machen. Jetzt das ganze Projekt zu blockieren und sich im Streit zu verzetteln, hilft absolut nicht gegen Kinderarmut. Alle Beteiligten sollten sich besinnen, worauf es ankommt: es für Familien und Kinder besser und einfacher zu machen!“


Kindergrundsicherung

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Das Bündnis Kindergrundsicherung macht sich seit 2009 mit einer wachsenden Zahl von Mitgliedsverbänden für eine echte Kindergrundsicherung stark. Dabei sollen möglichst viele Leistungen gebündelt, automatisiert sowie in ausreichender Höhe ausgezahlt werden.

Weitere Infos zum Bündnis Kindergrundsicherung finden Sie hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de


Pressekontakt: Julia Frediani, Mobil: 0175 6604730, presse@vdk.de


Bündnispartnerinnen und -partner:

Teilnehmer

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Berlin, 26.03.2024

VdK: Stand der Kinderarmut ist eine Schande für so ein reiches Land

Kinderarmut laut Armutsbericht des Paritätischen Gesamtverbands auf Höchststand

VdK fordert Nachbesserung bei der Kindergrundsicherung

Der Paritätische Gesamtverband hat heute seinen aktuellen Armutsbericht vorgelegt. Demnach zählen 14,2 Millionen Menschen mittlerweile zu den Armen in Deutschland. Besonders alarmierend: Die Kinderarmut ist auf einen Rekordwert gestiegen. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Mehr als jedes fünfte Kind ist laut dem aktuellen Armutsbericht des Paritätischen Gesamtverbands mittlerweile von Armut betroffen. Das ist eine Schande für so ein reiches Land wie Deutschland! Der neue Höchststand zeigt, dass Hilfen offenbar nicht dort ankommen, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Umso wichtiger ist es, dass das System reformiert wird. Wir brauchen eine gute Kindergrundsicherung, die Kinder wirklich vor Armut bewahrt.

Mit der Kindergrundsicherung, wie sie im Moment geplant ist, können wir die Kinderarmut in Deutschland nicht bekämpfen. Das Ziel, Leistungen zu bündeln und so den Zugang für betroffene Familien zu erleichtern, wurde weit verfehlt. Verschiedene Leistungen müssten weiterhin bei mehreren Behörden beantragt werden. Und eine vollautomatisierte Auszahlung wird es schon mal gar nicht geben. Wenn wenigstens mehr Geld bei den Familien ankommen würde, wäre das unzureichende Verfahren leichter hinzunehmen. Doch wie es jetzt aussieht, werden Familien – wenn überhaupt – nur sehr wenige Euros mehr im Portemonnaie haben.

Die Regierung muss dringend nachbessern, damit der Armutsbericht im kommenden Jahr nicht einen neuen Höchststand bei der Kinderarmut vermelden muss. Eine ausreichend finanzierte Kindergrundsicherung kann ermöglichen, dass Kinder aus armen Familien genügend gesundes Essen, angemessene Kleidung und vor allem Teilhabechancen erhalten.“

Pressekontakt: Claudia Kepp, Mobil: 0151 26163180, presse@vdk.de


Berlin, 11.3.2024

VdK: Forderungen nach Erhöhung der Regelaltersgrenze sind unsozial

Bentele: „Nach sehr langer Beschäftigung dürfen keine Abschläge drohen“

Es braucht altersgerechte Arbeitsplätze, damit Menschen länger arbeiten können

Die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer fordert, dass die Menschen in Deutschland länger arbeiten und mehr fürs Alter sparen müssen. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Viele Menschen halten schon heute nicht bis zur Regelaltersgrenze durch". Wer als Krankenschwester, Erzieherin oder Bauarbeiter arbeitet, ist oft schon lange vorher psychisch ausgebrannt oder körperlich am Ende. Forderungen, dass Erwerbstätige länger arbeiten sollen und alle, die das nicht schaffen, mit Abschlägen in Rente gehen, sind unsozial.

Wer länger arbeiten will, kann dies heute schon – ohne dass es Wirtschaftsweise, die Politik oder Arbeitgeber immer wieder reflexhaft verlangen. Die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten ist abgeschafft, und ab der Regelaltersgrenze gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Alle, die ihren Renteneintritt nach hinten verschieben, erhalten bereits heute Zuschläge: Das macht es für jene, die noch arbeiten wollen und können, attraktiv. Für diejenigen, die arbeiten müssen, weil die Rente nicht reicht, sieht es allerdings weniger rosig aus: Sie bessern oft mit Minijobs die Rente auf.

Die Schere zwischen Arm und Reich geht dann im Alter weiter auf. Und das wirkt sich massiv auf das Leben der Menschen aus. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung im Auftrag des VdK hat zum Beispiel deutlich gezeigt: Menschen mit höherem Einkommen ernähren sich im Vergleich zu jenen mit einem kleinen Einkommen gesünder und haben eine höhere Lebenserwartung.

Wenn die Arbeitgeber ihre älteren Beschäftigten in einer stärker digitalisierten Arbeitswelt länger im Betrieb halten wollen, müssen sie dafür auch etwas tun: Mehr altersgerechte Arbeitsplätze, Weiterbildungsangebote, attraktive Altersteilzeitmodelle, weniger Schichtarbeit, mehr Umschulungen und erleichterte Umsetzungen im Betrieb sollten selbstverständlich werden. Doch von solchen Programmen ist nur selten etwas zu hören. Die Hauptverantwortung für mehr alterns- und altersgerechte Arbeitsplätze, für mehr altersspezifische Weiterbildung liegt bei den Arbeitgebern.“

Pressekontakt: Julia Frediani, Telefon: 0175 6604730, presse@vdk.de


Berlin, 5.3.2024

VdK-Präsidentin zum Rentenpaket II: Stabilisierung ist gut, aber noch kein Schutz vor Armut

Erwerbstätigenversicherung würde Rentenlücke schließen

Hohe Einkommen müssen stärker an der Finanzierung beteiligt werden


Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Finanzminister Christian Lindner haben am Dienstag (05.03.) in Berlin das Rentenpaket II vorgestellt. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Es ist ganz im Sinne des VdK, dass mit dem Rentenpaket II eine Destabilisierung des Rentenniveaus bis 2039 verhindert werden soll. Dieser Schritt muss jetzt der Einstieg in eine faktenbasierte und vernünftige Diskussion über die Zukunft der Rente sein. Denn für den VdK ist ganz klar: Die Stabilisierung ist nur ein Anfang, schützt aber nicht vor Armut im Alter. Die unverzichtbare gesetzliche Rente muss endlich wieder den erarbeiteten Lebensstandard im Alter sichern. Die hohe Inflation sitzt den Rentnerinnen und Rentnern immer noch im Nacken. Die angekündigten Rentenerhöhungen sind zu niedrig für die, die von kleinen Renten leben müssen.

Wir brauchen jetzt dringend ein solides Finanzierungspaket, damit alle Menschen zukünftig mit einem Rentenniveau von 53 Prozent im Alter abgesichert sind.

Alle Erwerbstätigen sollen schnellstmöglich in die gesetzliche Rente einzahlen. Diese Erwerbstätigenversicherung würde nicht nur eine große Gerechtigkeitslücke schließen, sondern bis in die 2060er-Jahre auch eine Finanzierungslücke in der gesetzlichen Rente. Diesen Vorschlag teilt auch der Sachverständigenrat.

Hohe Einkommen sollten außerdem zweifach an der Finanzierung beteiligt werden. Zum einen, indem die Beitragsbemessungsgrenze angehoben wird. Sie liegt derzeit bei 7550 Euro im Monat. Für jeden Euro darüber werden keine Beiträge zur Rente gezahlt. Das ist sozial nicht gerecht. Außerdem fordert der VdK, die Arbeitgeber wie in Österreich überproportional an den Rentenbeiträgen zu beteiligen. Zu guter Letzt dürfen wir das Funktionsprinzip der Rente nicht vergessen. Die Rente wird immer noch zu drei Vierteln aus Beiträgen und damit aus unserer aller Löhne finanziert. Alle Beschäftigten finanzieren die Rente ihrer Eltern. Monat für Monat.

Deshalb lautet mein Appell: Packen wir es an. Bauen wir ausreichend Kitas, ermöglichen wir Frauen Vollzeit, lassen wir Geflüchtete endlich schneller arbeiten, und sorgen wir für gute Löhne auf dem Bau, in der Landwirtschaft und auch im Büro, anstatt an der Börse zu zocken. Das sichert eine gute Rente.“

Pressekontakt: Claudia Kepp, Mobil: 0151 26163180, presse@vdk.de


Berlin, 01.03.2024

VdK: E-Rezept verunsichert viele Patientinnen und Patienten

Sozialverband VdK sieht Vorteile durch das E-Rezept

Aber: VdK fordert, dass alle drei Varianten der E-Rezept-Einlösung flächendeckend angeboten werden

Seit Januar ersetzt das elektronische Rezept den altbekannten „rosa Zettel“. Doch in der Praxis kommt es noch zu Problemen in der Umsetzung. Das erfährt der Sozialverband VdK immer wieder von seinen Mitgliedern.

Dabei sollte die Nutzung des E-Rezepts für Patientinnen und Patienten sehr einfach sein. Das Rezept, das vorher in der Arztpraxis auf rosa Zetteln ausgedruckt worden ist, ist nun digital in einer stark gesicherten „Cloud“ abgespeichert. Um es einzulösen, gibt es drei Varianten:

1. Die Apotheke kann das Rezept über die Gesundheitskarte abrufen und einlösen. Wichtig zu wissen: Die Rezepte werden nicht auf der Gesundheitskarte gespeichert, sondern auf dem zentralen E-Rezept-Server der Telematikinfrastruktur, der digitalen Plattform für Gesundheitsanwendungen in Deutschland. Die Karte dient lediglich dazu, Patientinnen und Patienten in der Apotheke zu verifizieren, sie fungiert sozusagen als Schlüssel. Wer die Gesundheitskarte verlieren sollte, verliert nicht die verschriebenen Rezepte. Allerdings sollte der Verlust der Karte sofort der Krankenkasse gemeldet werden. Ansonsten können Dritte mit der Karte auf die Rezepte zugreifen.

2. Das Rezept kann in der Apotheke über die E-Rezept-App der Firma Gematik eingelöst werden. Patientinnen und Patienten können nach der Anmeldung in der App ihre verschriebenen Rezepte sehen und verwalten. Die Gematik trägt die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur, die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen. Der Bund hält 51 Prozent der Firmenanteile. Die Firma achtet auf besondere Datensicherheit. Schon jetzt können E-Rezepte auch über Apps von Apotheken oder bei Online-Apotheken eingelöst werden. Das funktioniert über das Scannen des Rezeptcodes oder die NFT-Funktion der Gesundheitskarte. Die Krankenkassen planen weitere Apps.

3. Patientinnen und Patienten können in der Praxis einen Papierausdruck bekommen. Das ist ein Zettel mit einem Code darauf, der genauso von der Apotheke ausgelesen werden kann wie die Gesundheitskarte.

Das E-Rezept hat viele Vorteile: Es ist fälschungssicher, und es kann nicht mehr zu Unsicherheiten kommen, weil beispielsweise der Arzt noch eine handschriftliche Notiz hinterlassen hat. Außerdem kann die Apotheke viel einfacher erkennen, ob es Wechselwirkungen zwischen Medikamenten gibt, da alle Rezepte digital vorliegen. Folgeverschreibungen werden einfacher und sparen Zeit und Wege. Denn: Die Praxis kann ein Rezept – etwa nach einem Telefonat – einfach erstellen, und die Patientin kann sich das Medikament nur mit Vorzeigen der Versichertenkarte oder der App in der Apotheke geben lassen und muss nicht noch einmal in der Praxis vorbeigehen.

Deshalb unterstützt der VdK das E-Rezept grundsätzlich. Doch viele Patientinnen und Patienten berichten auch von Problemen. Ilias Essaida, Referent für Gesundheitspolitik beim VdK-Bundesverband, sagt: „Leider ist es so, dass viele Arztpraxen sich weigern, das E-Rezept auszudrucken. Als Gründe dafür werden teilweise Papierkosten oder das Fehlen eines geeigneten Druckers angegeben. Das sollte so nicht sein und ist aus unserer Sicht nicht zielführend. Für viele Patientinnen und Patienten ist der Ausdruck wichtig. Es gibt beispielsweise Menschen, die ihr Rezept über eine Rezeptsammelstelle einlösen möchten. Andere wollen sehen, welche Medikamente ihnen verordnet worden sind – auch ohne gezwungen zu sein, die App zu nutzen. Und auch für Pflegeheime ist der Aufwand bei der Medikamentenversorgung mit Ausdrucken derzeit noch wesentlich geringer als mit der Gesundheitskarte der Patientinnen und Patienten zur Apotheke zu fahren und nach der Rezepteinlösung wieder zurückzubringen.“

Ein weiteres oft genanntes Problem ist, dass viele Praxen die Möglichkeit der Wiederholungsverordnung nicht nutzen. Eigentlich können Ärztinnen und Ärzte durch das E-Rezept jetzt bis zu vier Rezepte (eine Initialverordnung und drei Wiederholungsverordnungen) für einen bestimmten Zeitraum ausstellen. So müssen Patientinnen und Patienten nicht laufend für ein Nachfolgerezept die Arztpraxis aufsuchen. Das ist vor allem für jene gut, die chronisch erkrankt und gut eingestellt sind. Die Wiederholungsverordnungen erleichtern auch die Arbeit von Pflegeheim-Mitarbeitenden, die dadurch nicht jeden Monat oder jedes Quartal in die Praxis fahren müssen, um ein neues Rezept abzuholen. Noch einfacher wäre es für Pflegeheime, wenn sie bereits vor dem geplanten Start im Jahr 2025 teilweise an die Telematikinfrastruktur angeschlossen würden, die alle Akteure im Gesundheitswesen wie Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen miteinander vernetzt und eine schnelle, sichere Kommunikation ermöglicht.

pressekontakt: Claudia Kepp, Mobil: 0151 26163180, presse@vdk.de


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