Sozialverband VdK - Kreisverband Thüringen-Süd
Url dieser Seite: http://vdk.de/kv-thueringen-sued/ID57084
Sie befinden sich hier:

Unser Service

Sozialrechtsschutz
Was bedeutet eigentlich, dass der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen für seine Mitglieder im Renten-, Schwerbehinderten- und Arbeitslosenrecht etc. tätig wird?
Anhand einiger konkreter Beispiele soll dies hier kurz erklärt werden.

Im Rentenrecht erfolgt die Beratung und Vertretung z. B. im Rahmen der Ablehnung eines Antrages auf Rente wegen Erwerbsminderung, bei Problemen rund um die Altersrenten, hier auch sehr intensiv Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Damit sind wir schon beim Schwerbehindertenrecht. Viele Mitglieder benötigen Rat und Tat bei der Frage, ob sie einen bestimmten Grad der Behinderung erreichen oder ob hier die Behörde korrekt eingeschätzt hat. Schwerbehinderte Arbeitnehmer können nicht so leicht ihren Arbeitsplatz verlieren wie Gesunde. Sie haben Anspruch auf Mehrurlaub und können früher die o. g. Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen. Oft muss man die beabsichtigte Absenkung des GdB kritisch prüfen und dagegen vorgehen. Schließlich gibt es Streit um die Nachteilsausgleiche ? Merkzeichen - , z. B wegen Steuerausgleich oder einem Behindertenparkplatz.

Arbeitslosenrecht: Probleme rund um das Arbeitslosengeld nach SGB III - z. B. Berechnung oder Sanktionen. Ferner viele Probleme um und mit Arbeitslosengeld II oder Leistungen nach SGB II (umgangssprachlich-Hartz IV-).

Wehrdienst- und Kriegsopferrecht -viele Jahren oder eher Jahrzehnte lang wurden hier Ansprüche von deutschen Opfern des II. Weltkrieges verfolgt. Im Beitrittsgebiet musste in den 1990er Jahren unter schwierigen Bedingungen- in der Beweislage -viel nachgeholt werden.

Im Sozialhilferecht geht es um Streitigkeiten bei der Absicherung der menschlichen Grundbedürfnisse, also um das Existenzminimum. Problematisch können hier ungeklärte Vermögens- und Einkommensfragen sein, aber auch die Heranziehung von Angehörigen. Manchmal geht es sogar nur noch darum, wer die Kosten einer würdigen Bestattung zu tragen hat. Und was dazu gehört?

Recht der gesetzlichen Unfallversicherung: das bedeutet Hilfe bei Problemen mit den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, vor allem wenn es um die Anerkennung und Entschädigung von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten geht.

Typische Streitigkeiten im Rahmen des Krankenversicherungsrechts sind Einstellung oder Ablehnung von Krankengeld oder die Verweigerung bestimmter Medikamente, Therapien oder Hilfsmittel.

Schließlich erfolgt die Beratung und Vertretung im Pflegeversicherungsrecht zu den Problemen und Streitigkeiten rund um die Pflege. In der Hauptsache geht es hier um die Frage, ob dem Mitglied eine (höhere) Pflegestufe und damit umfangreichere Leistungen zustehen. Ein weiterer Bereich sind die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, die von den Pflegekassen bezuschusst werden sollen.

Bildrechte einblenden

Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/kv-thueringen-sued/ID57084":

    Liste der Bildrechte schließen

    Datenschutzeinstellungen

    Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

    • Notwendig
    • Externe Medien
    Erweitert

    Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.