Sozialverband VdK - Kreisverband Sömmerda
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Mitarbeit im Vorstand - Übernahme einer festen Funktion

Natürlich von besonderer Bedeutung: Das Ehrenamt im Vorstand eines Orts-, Kreis- oder Bezirksverbands, der jeweils für vier Jahre gewählt wird und mit mindestens sieben Personen besetzt sein sollte:

a) Vorsitzende/r
b) ein oder zwei Stellvertretende Vorsitzende
c) Kassenführer/in
d) Schriftführer/in
e) Vertreterin der Frauen
f) Juniorenvertreter/in
g) Beisitzer
Die unter a) bis f) genannten Personen bilden den so genannten Geschäftsführenden Vorstand.

Darüber hinaus gibt es in den Orts-, Kreis- und Bezirksverbänden natürlich auch Revisoren (gewählt werden jeweils 2 Revisoren und 2 Ersatzrevisoren für die Dauer von vier Jahren), die aber nicht dem Vorstand angehören.

Die wesentlichen Aufgaben der Vorstandsmitglieder
Vorsitzende/r und Stellvertretende/r Vorsitzende/r
- repräsentiert den Ortsverband auf örtlicher Ebene nach innen und außen
- pflegt den Kontakt mit Behörden, Verwaltungen und Verbänden auf örtlicher Ebene
- betätigt sich als Bindeglied zwischen den Mitgliedern und den Verbandsstufen
- ist verantwortlich für die Einhaltung und Durchführung der vom Landesverband oder dem Kreisverband auf den Ortsverband übertragenen Aufgaben
- beruft Sitzungen und Versammlungen ein
- führt in Sitzungen und Versammlungen den Vorsitz
- erstattet der Jahreshauptversammlung den Geschäftsbericht
- unterrichtet den Vorstand über die laufenden Geschäfte

Kassenführer/in
- führt die Kassen und Konten
- stellt den Haushaltsplan auf
- erstellt den Kassenbericht für die Jahreshauptversammlung
- erstellt den jährlichen Rechenschaftsbericht
- führt das Kassenbuch und stellt die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Belege sicher
- bemüht sich um Zuschüsse und Spenden
- kassiert die Beiträge und überwacht die Beitragszahlung
- ist Ansprechpartner für die Revisoren

Schriftführer/in
- führt Protokoll in der Jahreshauptversammlung und in den Vorstandssitzungen
- erstellt Presseberichte in Abstimmung mit dem Vorsitzenden (sofern kein Presseverantwortlicher vorhanden)
- erledigt die anfallende Ortsverbands-Korrespondenz (z. B. Einladungen, Mitglieder-Rundschreiben) in Abstimmung mit dem Vorsitzenden

Vertreter/in der Frauen
- kümmert sich um die Belange der Frauen im Ortsverband
- Ausrichtung regelmäßiger Veranstaltungen speziell für Frauen
- erstattet der Jahreshauptversammlung Bericht
- kann darüber hinaus weitere, feste Aufgabenbereiche übernehmen

Juniorenvertreter/in
- kümmert sich um die Belange der jüngeren Mitglieder im Ortsverband
- vertritt der Interessen und Wünsche der jüngeren Mitglieder im Vorstand
- ist um die Integration der jüngeren Generationen in das Verbandsleben und die Verbandsarbeit bemüht
- richtet regelmäßige Veranstaltungen speziell für jüngere Mitglieder aus
- erstattet der Jahreshauptversammlung Bericht

Beisitzer
- unterstützen die Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstands
- übernehmen Aufgaben von Mitgliedern des Geschäftsführenden Vorstands im Verhinderungsfall
- übernehmen spezielle Aufgaben in Abstimmung mit dem Vorstand, auch feste Bereiche möglich (z. B. Pressearbeit, Veranstaltungsorganisation)

Aufgaben der Revisoren
Den Revisoren obliegen die Prüfung der Vermögensverwaltung im Verband und die Verwendung der Mittel. Die Revisoren der Orts-, Kreis- und Bezirksverbände prüfen die Vermögensverwaltung der jeweiligen Verbandsstufe nach Bedarf, jedoch mindestens ein Mal jährlich.

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