Sozialverband VdK - Kreisverband Saalfeld
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Herzlich Willkommen beim Sozialverband VdK Kreisverband Saalfeld-Sonneberg


Preßwitzer Spitze

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Eine Beratungen in Saalfeld erfolgt nur nach
(telefonischer) Terminvereinbarung!

Die Beratung in Neuhaus erfolgt ausschließlich telefonisch über
unsere ehrenamtliche Mitarbeiterin Frau Kauschka sowie die
Kreisgeschäftsstelle in Saalfeld!

unsere Telefonzeiten ab Mai 2024:
Di von 09:00 bis 12:00 Uhr
Mi von 13:30 bis 15:30 Uhr

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserem Anrufbeantworter oder
Internetseite VdK Kreisverband Saalfeld. Per Mail, Post und Fax sind wir
ebenfalls für Sie erreichbar.

Während der Kranken-, Urlaubs- und Fortbildungszeiten bleibt unsere
Geschäftsstelle geschlossen. Bitte werfen Sie in diesen Zeiträumen
keine persönlichen Unterlagen bei uns ein.

Sollten Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten haben und hiergegen Rechtsmittel einlegen wollen, Sie können uns allerdings telefonisch nicht erreichen, dann dürfen wir Sie ganz höflich bitten, legen Sie zur Fristwahrung den Widerspruch / die Klage persönlich beim jeweiligen Amt ein.
Ein kleiner Schriftsatz hierzu ist auf unserer Internetseite für Sie als Word- und Pdf Datei vorbereitet.

Nach erfolgter Rücksprache kann das Verfahren von uns übernommen werden.



Bitte beauftragen Sie uns für das Einlegen eines Widerspruchs, einer Klage oder Berufung niemals per E-Mail oder Nachricht auf unserem Anrufbeantworter.

Gern können Sie sich mit Ihren Fragen und Anliegen an uns wenden.
Wir unterstützen Sie gern.

Ihr VdK-Team

Dann rufen Sie uns bitte an oder kontaktieren Sie uns elektronisch oder postalisch.

Sie möchten Unterlagen einreichen?

Bitte per Post, Fax oder E-Mail oder durch persönlichen Einwurf in den Briefkasten der Kreisgeschäftsstelle Saalfeld!

(Bitte ausschließlich Kopien,
außer Vollmachten, Datenverarbeitungserklärungen, rechtsverbindliche Erklärungen, verbindliche Erklärungen, Mitgliedsanträge etc.!)

Unterlagen für die Bezirksgeschäftsstelle Südthüringen in Meiningen senden Sie bitte grundsätzlich direkt an die Bezirksgeschäftsstelle.

Grundsicherungs-Rechner

Grundsicherungsrechner

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Mit der Einführung der Grundrente zum Januar 2021 trat auch der Freibetrag in der Grundsicherung im Alter in Kraft. Während die Grundrente laut Rentenversicherung lediglich einen Zuschlag von durchschnittlich 75 Euro brutto bringen wird, lohnt sich ein Antrag auf Grundsicherung für Freibetragsberechtigte unter Umständen deutlich mehr.
Einen eventuellen Anspruch können Sie auf dieser Seite unverbindlich berechnen:

https://www.vdk.de/grundsicherungsrechner

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