Sozialverband VdK - Kreisverband Rottweil
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Autorabatte für Schwerbehinderte
Willkommen beim Bund behinderter Autobesitzer

der Spezialorganisation für Auto-Mobilität von Menschen mit Behinderungen.

Behinderten-Rabatt beim Autokauf 2015 (48.5 KB, PDF-Datei)
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18.12.2013
VdK prüft Pflege-Verfassungsbeschwerde VdK-Präsidentin Mascher: ?Pflege ist eine Frage der Menschenwürde?
Der Sozialverband VdK prüft die juristischen Möglichkeiten, Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht zur Verbesserung der Pflege einzulegen. VdK-Präsidentin Ulrike Mascher: ?Sollte sich hier irgendeine realistische Möglichkeit ergeben, werden wir klagen.? Grundlage ist die Dissertation der Regensburger Juristin Susanne Moritz, die wegen der offenkundigen Missstände in deutschen Pflegeheimen die Grundrechte der Pflegebedürftigen verletzt sieht. Der Staat missachte durch seine bisherige Untätigkeit seine Schutzpflichten. Ein Urteil des Verfassungsgerichts würde eine Aufforderung an den Gesetzgeber bewirken, Abhilfe zu schaffen. Moritz kommt zum Schluss, dass jeder potentiell Pflegebedürftige den Klageweg bis zum Bundesverfassungsgericht beschreiten könne ? deshalb erwägt der VdK ein Musterverfahren.
?Pflege ist eine Frage der Menschenwürde?, betonte Mascher, deshalb dürfe die längst überfällige Reform der Pflegeversicherung in der neuen Regierungskoalition nicht wieder aufgeschoben werden. Zwar sei die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, der vor allem die Situation von Demenzkranken verbessern soll, für diese Legislaturperiode angekündigt worden, vorerst würden aber nur ?kurzfristige Leistungsverbesserungen? in Aussicht gestellt. Der VdK befürchtet deshalb, dass wieder nur hier und da kleine Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen beschlossen werden. ?Der VdK fordert eine große Pflegereform, das System der Pflegeversicherung muss komplett umgebaut werden?, sagte Mascher. ?Hier ist der neue Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe in der Pflicht. Pflegebedürftige können nicht länger warten.? Der VdK drängt zur Eile, weil eine Pflegereform unter Berücksichtigung des Gesetzgebungsverfahrens frühestens nach 30 Monaten greift.
Die Mehrkosten durch den Umbau der Pflegeversicherung von geschätzt 5 Milliarden Euro jährlich zahlen sich nach Auffassung des Sozialverbands VdK aus. Denn mit einer besseren Finanzierung von häuslichen und ambulanten Strukturen könnte auf Dauer die Angehörigenpflege gestärkt und der Trend zum Heim gebremst werden. ?Ein Weiterwurschteln im bisherigen System wird zum Kollaps führen?, warnte Mascher.
Eine große Pflegereform muss nach Auffassung des VdK von einer Infrastrukturoffensive begleitet werden, damit jeder Pflegebedürftige so lange wie möglich in seiner gewohnten Umgebung leben kann. Neben altersgerechten Konzepten für Wohnen, Verkehr, Bauen und Versorgung gehöre auch die kostendeckende Finanzierung und der Ausbau von geriatrischen Rehabilitationseinrichtungen und von Pflegestützpunkten zur wohnortnahen und neutralen Beratung von Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen auf die Tagesordnung von Bund, Ländern und Kommunen.
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VdK-Pressemitteilung
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verantwortlich: Cornelia Jurrmann
Telefon: 0 30 / 7 26 29 ? 04 00

17.12.2013
Statistisches Bundesamt bestätigt VdK: Armut und soziale Ausgrenzung steigen "Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes machen nicht nur betroffen, sondern auch wütend. Es steht schwarz auf weiß fest, dass Armut in Deutschland ein drängendes Problem ist und nicht mehr wegdiskutiert werden darf. Armut führt auch zu sozialer Ausgrenzung. Das kann und darf sich unsere Gesellschaft nicht leisten. Deshalb muss die Vermeidung und Bekämpfung von Armut ganz nach oben auf die politische Tagesordnung der neuen Bundesregierung", mahnt Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, anlässlich aktueller Zahlen des Statistischen Bundesamts. Demnach war fast jeder fünfte Einwohner in Deutschland 2012 von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen. Das sind rund 16 Millionen Menschen oder 19,6 Prozent der Bevölkerung.
Die Erhebung der Statistiker bestätigt leider die sich verschärfende Armutssituation vieler Menschen in Deutschland, auf die der VdK seit Jahren hinweist. ?Wenn fast 16 Millionen Menschen in Armut leben oder armutsgefährdet sind, müssen zügig konkrete Maßnahmen ergriffen werden. Der gesetzliche Mindestlohn, der erfreulicherweise im Koalitionsvertrag steht, muss schnellstens im Bundestag verabschiedet werden?, so Mascher. Für den VdK stellt er ein zentrales Element zur Eindämmung der Einkommens- und Altersarmut dar und muss nun zügig ohne lange Übergangsfristen umgesetzt werden.
"Arbeitslosigkeit, nicht bedarfsgerechte Hartz-IV-Sätze, niedrige Löhne, mit denen man keine Familie ernähren kann, Renten, die kaum zum Leben reichen, Frauen, die ungewollt in Teilzeit arbeiten, all das hat die Armutstendenzen in Deutschland in den letzten Jahren verstärkt und wird Armut weiter verfestigen, wenn nicht in verschiedenen Bereichen gegengesteuert wird", prognostiziert Mascher.
Dazu gehöre beispielsweise die Abschaffung der Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten. "Für die Erwerbsminderungsrentner ist es zwar ein Fortschritt, wenn die beabsichtigte Anhebung der Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente zum 1. Juli 2014 um zwei Jahre, von 60 auf 62 Jahre, kommt. Um eine spürbare Verringerung des Armutsrisikos zu erreichen, müssen aber auch die Abschläge für Erwerbsminderungsrentner von 10,8 Prozent abgeschafft werden", fordert Mascher.
"Wer Armut vermeiden will, muss die Kluft zwischen Arm und Reich endlich schließen. Hier wartet ein großes Stück Arbeit auf die neue Bundesregierung", so Mascher.
VdK-Pressemitteilung als PDF herunterladen:
PM-Statistisches-Bundesamt-bestaetigt-VdK---Armut-und-soziale-Ausgrenzung-steigen-17-12-2013.pdf
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verantwortlich: Cornelia Jurrmann
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Sozialverband VdK Deutschland
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Cornelia Jurrmann (verantwortlich)
In den Ministergärten 4 - 10117 Berlin
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Präsidentin Ulrike Mascher
Amtsgericht Bonn - VR2096
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17.12.2013
VdK und SoVD ziehen vor das Bundesverfassungsgericht Verfassungsbedenkliche Rentenberechnung bei Altersteilzeitverträgen
Der Sozialverband VdK Deutschland und der Sozialverband Deutschland (SoVD) wenden sich mit einer gemeinsamen Verfassungsbeschwerde gegen die Aufhebung der rentensteigernden Bewertung von Ausbildungszeiten bei der Rentenberechnung bei Altersteilzeit.
Mit dem am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz wurde die rentensteigernde Bewertung der Ausbildungszeiten aufgehoben. Ein Nebeneffekt davon ist, dass die Altersrente bei Menschen, die in Altersteilzeit arbeiten, ebenfalls geringer ausfällt. VdK und SoVD sind der Ansicht, dass für diese Personengruppe die Altersrente nicht gekürzt werden darf, weil Schul- und Hochschulzeiten keine Berücksichtigung mehr finden.
Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, erklärt: ?Wir sind der Meinung, dass bei Abschluss eines Altersteilzeitvertrages ? als vom Gesetzgeber geschaffene und auch geförderte Möglichkeit des gleitenden Ausstiegs aus dem Arbeitsleben ? ein besonderer Vertrauensschutz gewahrt bleiben muss.?
?Wenn jemand einen Altersteilzeitvertrag abschließt, muss er auf die wesentlichen Konstanten in der gesetzlichen Rentenversicherung vertrauen dürfen. Ansonsten fehlt es an hinreichender Rechtssicherheit für längerfristige Altersteilzeitverträge?, sagt SoVD-Präsident Adolf Bauer.
Menschen in Altersteilzeit müssen wieder darauf vertrauen können, dass ihre Ausbildungszeiten bei Renteneintritt voll berechnet werden, um mit Blick auf die Rentenhöhe keine böse Überraschung zu erleben. Mit der gemeinsamen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wollen VdK und SoVD ein Schlupfloch für versteckte Rentenkürzungen schließen.
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verantwortlich: Cornelia Jurrmann
Telefon: 0 30 / 7 26 29 ? 04 02
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VdK und SoVD ziehen vor das Bundesverfassungsgericht

DER VdK
Sozialpolitische Grundpositionen des Sozialverbands VdK Deutschland

Laden Sie hier die sozialpolitischen Grundpositionen des Sozialverbands VdK Deutschland herunter, unter anderem zu den Bereichen Alterssicherung, Armut, Teilhabe behinderter Menschen, Kranken- und Pflegeversicherung, Grundsicherung für Arbeitssuchende und Sozialprozessrecht.

Gehen Sie dazu auf die Homepage des VdK Deutschland: www.vdk.de

VdK - Forderungen
Ihre Umsetzung / unsere Erfolge

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RENTE
Der Sozialverband VdK fordert seit Herbst 2008 einen "Schutzschirm" für Rentner.

Die sog. Rentengarantie wird im Frühjahr 2009 gesetzlich verankert: Renten dürfen fortan auch bei sinkenden Löhnen nicht gekürzt werden. Die Garantie wird wohl 2010 das erste Mal greifen!
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VdK fordert seit Langem, der Absenkung des Rentenniveaus durch Riester-, Nachhaltigkeits-und Nachholfaktor Einhalt zu gebieten und zur dynamischen Rente zurückzukehren.

Im Frühjahr 2008 setzt die Regierung den Riester- und Stichhaltigkeit aus, um den Rentnern 2008 und 2009 eine höhere
Rentenanpassung zu ermöglichen.

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MENSCHEN MIT BEHINDERUNG
Der VdK verlangt im Sommer 2008, den Schwerbehinderten wieder einen reduzierten Eintritt bei staatlichen Schlössern und Gärten im
Lande zu gewähren.

Seit Januar 2009 erhalten schwerbehinderte Menschen wieder einen Eintrittsrabatt bei den staatlichen Schlössern und Gärten von
Baden-Württemberg.

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Der Sozialverband VdK mahnt jahrelang die Schaffung des Neunten Sozialgesetzbuchs (SGBIX) an und fordert hierbei rechtliche Verbesserungen u.a. für Schwerbehindertenvertrauenspersonen und für behinderte Beschäftigte.

Einigen VdK-Forderungen wird im SGB IX vom Juli 2001 und im Rahmen der Novellierung vom Mai 2004 Rechnung getragen. So wird u.a. die Stellung der SB-Vertrauenspersonen und deren Stellvertreter gestärkt, das betriebliche Einglie-derungsmanagement sowie die Gesundheitsprävention im Betrieb werden geschaffen und ausgebaut und das Instrument "Integrations-vereinbarung" im Gesetz verankert.
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Der VdK fordert im Zusammenhang mit der verlangten Nachbesserung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) u.a. auch einen unabhängigen Landesbehindertenbeauftragten und einen Landesbehindertenbeirat.

Seit Mai 2009 gibt es in Baden-Württemberg einen Landesbehindertenbeirat, bei dem der Sozialverband VdK beteiligt ist.
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Der VdK widerspricht 2004 Plänen, die sog. Freifahrt vom Einkommen des jeweiligen Behinderten anhängig zu machen.

Die Pläne werden von der Bundesregierung nicht weiter verfolgt. Allerdings könnte es von Baden-Württemberg bald einen neuen Vorstoß geben. Hier wird der VdK erneut gefordert sein.
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Der Sozialverband VdK fordert von 1992 – 1994 vehement die Aufnahme eines Behindertendiskriminierungsverbots im Grundgesetz (GG).

Auf dem VdK-Bundesverbandstag im Mai 1994 macht sich der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl trotz der Widerstände in den Regierungsparteien für die VdK – Forderung stark. Die Erweiterung von Artikel 3 Abs. 3 GG erfolgt im November 1994.
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Der VdK forderte mehrere Jahre lang ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz.

Im August 2006 tritt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft.
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PFLEGE
Mit Beginn der 1990er-Jahre fordert der VdK vehement die Schaffung einer gesetzlichen Pflegeversicherung.

1995 wird die gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI) als weitere Säule der sozialen Sicherung eingeführt.
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Der VdK fordert seit Langem Pflegversicherungsleistungen für Demenzkranke.

Seit 2002 gibt es einen Betreuungsbetrag für Demente in Höhe von 460 Euro/pro Jahr (§ 45b SGB XI). Seit Juli 2008 wird bis zu 200 Euro monatlich gezahlt. So wird der vom VdK lange geforderten "Pflegestufe O" Rechnung getragen.
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GESUNDHEIT
Der Sozialverband VdK fordert seit Jahren die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Medikamente auf sieben Prozent.

Bislang ignoriert die Bundesregierung, die jetzt gewechselt hat, die vom VdK im Frühjahr 2007 gesammelten und im Kanzleramt übergebenen 2,3 Millionen Unterschriften. Wie lange noch?
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ARMUT
Schon 1990 hat der VdK in einer speziellen Broschüre das Thema Altersarmut aufgegriffen und von der Politik Maßnahmen zur Vermeidung von Altersarmut gefordert. 2008 erfolgte eine bundesweite VdK-Plakataktion, um auf dieses immer brisantere Thema sowie die ebenfalls prekäre Lebenssituation von 2,5 Mio. Kindern in Deutschland hinzuweisen.

Jahrelang hat der VdK der häufig von Politikern verbreiteten Mär vom reichen Rentner widersprechen müssen. Jetzt macht sich bei Politikern jeder Couleur ein Umdenken breit. Auch bei eher wirtschaftsorientierten Parteien wird Altersarmut jetzt thematisiert.

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