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Sozialrechtsberatung
Unsere VdK Sozialrechtsschutz gGmbH vertritt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Leistungsansprüche vor Behörden sowie vor Sozial- und Verwaltungsgerichten ohne Wartezeit. Wir helfen Ihnen zum Beispiel, wenn:
- Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt worden ist
- Sie mit der Einstufung Ihres Grades der Behinderung nicht einverstanden sind
- Ihrem Antrag auf Pflegeleistungen nicht ausreichend entsprochen wird
- wenn Sie Hilfe bei der Anerkennung eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit brauchen
- und vieles mehr
Informieren Sie sich über das Kostenrisiko, das sich nach der steuerlichen Bedürftigkeit richtet. Mit der Übermittlung Ihrer Dokumente ohne vorherige Absprache geht keine Fristwahrung oder Fristverlängerung für Ihr sozialrechtliches Anliegen einher.
Hier werden wir für Sie tätig:
- Deutsche Rentenversicherung Bund - Land
- Krankenkassen
- Berufsgenossenschaften
- Versorgungsämter
- Integrationsämter
- Agentur für Arbeit
- Sozialämter
- Sozial- und Verwaltungsgerichte
Kosten für Widerspruch und Klage
Ich bin im VdK weil.......
VdK-Mitglieder erzählen, warum sie Mitglied in Deutschlands größtem Sozialverband sind. Die fast 80-jährige Elisabeth Knörle aus Brackenheim in Baden-Württemberg pflegt zuhause ihren Ehemann, der an Polyneuropathie leidet. Nur mit Hilfe des VdK hat sie für ihn die Pflegestufe durchsetzen können. Jetzt berät sie andere Mitglieder, war lange Jahre Ortsverbandsvorsitzende und ist in Sachen VdK immer noch viel unterwegs.© Sozialverband VdK