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Patientenverfügung_Vorsorgefuer_Unfall_Krankheitund_Alter_09.2009 (315,6 KB) \\AKTUELLSTE VERSION; Nach jahrelangem Streit hat der Bundestag Patientenverfügungen überraschend für weitgehend verbindlich erklärt. Ärzte müssen den erklärten Patientenwillen befolgen, auch wenn dies den Tod der Erkrankten bedeuten kann.