Sozialverband VdK - Kreisverband Osterholz
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Belastungen der Rentner seit 1992

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Mittwoch, 06.05.2009

Eine kleine Auswahl der Belastungen von Rentnern seit der Wiedervereinigung bis heute ohne Anspruch auf Vollständigkeit
1992:

Statt wie bisher an den Bruttolöhnen orientiert sich die Anpassung der Renten künftig an den Nettolöhnen, die durch steigende Abgabenlast sinken.

Die Anrechnungszeiten für Schul- und Hochschulausbildung werden von 13 auf sieben Jahre gekürzt.

Die Rentenaltersgrenzen werden angehoben und dauerhaft monatliche Abschläge (0,3 Prozent je Monat) bei vorzeitigem Bezug eingeführt.

1996:

Die Ausbildungszeiten werden weiter gekürzt auf drei Jahre.

Die Altersgrenzen werden weiter angehoben.

1997:

Die Zuzahlungen in der Krankenversicherung werden erhöht und der Kassenanteil für Brillenfassungen gestrichen.

2000:

Die Renten werden nur noch in Höhe der Inflationsrate angepasst.

2001:

Die Rentenanpassung erfolgt nach der modifizierten Bruttolohnanpassung mit Berücksichtigung eines rentenmindernden fiktiven Altersvorsorgeanteils.

Die Erwerbsunfähigkeitsrenten wurden in Erwerbsminderungsrenten geändert. Weiter wurden Abschläge von 0,3 Prozent für jeden Monat der Inanspruchnahme vor dem 63. Lebensjahr eingeführt. Wer vor dem 60. Lebensjahr eine Erwerbsminderungsrente erhält, muss nun 10,8 Prozent Abschlag hinnehmen.

Die Berufsunfähigkeitsrente für Versicherte, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, fällt weg.

Die Rentenaltersgrenzen werden erneut weiter angehoben.

2002:

Die "große" Witwen-/Witwerrente wird von 60 auf 55 Prozent der Rente des verstorbenen Ehegatten abgesenkt.

Die "kleine" Witwen-/Witwerrente wird auf 24 Monate gekürzt.

Die Einkommensanrechnungsregelungen bei Hinterbliebenenrenten werden verschärft.

2003:

Das Sterbegeld wird halbiert.

2004:

Die erste Nullrunde bei der Rentenanpassung erfolgt.

Die Auszahlung der Rente bei Neurentnern wird auf das Monatsende verschoben und damit eine Monatsrente eingespart.

Die Rentner tragen den Pflegeversicherungsbeitrag (1,7 Prozent) alleine.

Die Zuzahlungen in der Krankenversicherung werden massiv ausgeweitet, Praxisgebühren eingeführt und die vollständige Befreiungsmöglichkeit davon ebenso wie das Sterbegeld abgeschafft. Die Versicherten müssen künftig die Kosten für rezeptfreie Medikamente und Brillen alleine tragen.

Für Betriebsrentner, Versorgungsempfänger und Bezieher von Direktversicherungen wird der Krankenversicherungsbeitragssatz verdoppelt.

2005:

Die zweite Nullrunde bei der Rentenanpassung erfolgt.

Die Anrechnungszeiten für Hochschul- und Schulzeiten werden gestrichen.

Versicherte müssen einen Sonderbeitrag für Krankengeld und Zahnersatz in der Krankenversicherung in Höhe von 0,9 Prozent zahlen.

Kinderlose müssen in der Pflegeversicherung einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,25 Prozent zahlen.

Rentner dürfen ihre Rente nicht mehr mit dem Ertragsanteil versteuern, sondern mit einem für jeden neuen Rentnerjahrgang kontinuierlich steigenden Steueranteil von anfangs 50 Prozent der Rente.

2006:

Die dritte Nullrunde bei der Rentenanpassung erfolgt.

Weitere Rentenaltersgrenzen werden angehoben.

2007:

Die Mehrwertsteuer auch auf Arzneimittel wird von 16 auf 19 Prozent erhöht.

2008:

Der Pflegeversicherungsbeitrag wird erhöht.

2009:

Die seit Jahren ständig gestiegenen Krankenkassenbeiträge werden einheitlich auf 15,5 Prozent festgesetzt und bringen für drei Viertel der Rentner eine weitere Verteuerung.

Quelle: Sozialverband VdK