Sozialverband VdK - Kreisverband Osterholz
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Familienpolitik

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VdK rät Hartz-IV-Familien, Widerspruch einzulegen 28.01.09
Der Sozialverband VdK Deutschland empfiehlt Familien, die Arbeitslosengeld II beziehen und in deren Haushalt ein oder mehrere minderjährige Kinder leben, Widerspruch gegen Behördenbescheide einzulegen oder einen Überprüfungsantrag zu stellen mit dem Ziel, höhere Regelleistungen für ihre Kinder zu erhalten.
Muster für Widerspruch