VdK rät Hartz-IV-Familien, Widerspruch einzulegen
28.01.09
Der Sozialverband VdK Deutschland empfiehlt Familien, die
Arbeitslosengeld II beziehen und in deren Haushalt ein oder mehrere
minderjährige Kinder leben, Widerspruch gegen
Behördenbescheide einzulegen oder einen
Überprüfungsantrag zu stellen mit dem Ziel, höhere
Regelleistungen für ihre Kinder zu erhalten. Muster
für Widerspruch