Sozialverband VdK - Kreisverband Oldenburg-Stadt
Url dieser Seite: http://vdk.de/kv-oldenburg-stadt/ID218952
Sie befinden sich hier:

Vorsorge für den Ernstfall

Einen Vortrag zum Thema „Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung“ hat der Sozialverband VdK Kreisverband Oldenburg-Stadt kürzlich angeboten. Weit über 60 Mitglieder und Gäste waren der Einladung ins VdK-Haus gefolgt und nahmen die Informationen gerne an.

Referentin Ute Maulik gab den Zuhörern wertvolle Tipps zu den verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten.

Referentin Ute Maulik gab den Zuhörern wertvolle Tipps zu den verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten.© VdK

Als Referentin informierte Ute Maulik vom Betreuungsverein des Sozialdienstes katholischer Frauen über die Unterschiede der drei Vorsorgemöglichkeiten. Und räumte dabei auch mit dem weit verbreiteten Irrtum auf, dass Ehepartner, Kinder oder nahe Angehörige im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls rechtswirksam entscheiden dürfen. Jeder müsse daher selbst Vorsorge treffen, so Maulik. Dabei geht es nicht nur um die Frage „Wie möchte ich im Ernstfall versorgt werden?“, sondern auch „Wer entscheidet über medizinische Maßnahmen? Wer kündigt meine Wohnung? Und in welchem Pflegeheim werde ich betreut?“ Ohne zuvor erteilte Vollmacht dürfen Angehörige und Partner keine Entscheidungen treffen, das Gericht bestimmt dann einen rechtlichen Betreuer.

Die Betreuungsverfügung gibt darüber Auskunft, wer als rechtlicher Betreuer eingesetzt werden soll bzw. wer nicht. Außerdem werden konkrete Wünsche über die Art und Weise der Betreuung festgehalten, zum Beispiel welcher Pflegedienst engagiert werden soll. Dem festgeschriebenen Willen muss der Betreuer dann entsprechen.

Eine Vorsorgevollmacht ist eine Art Privatvertrag zwischen zwei Menschen, der auf Vertrauen beruht, eine richterliche Kontrolle ist hier nicht vorgesehen. Der Vertrauensperson wird eine umfassende Vollmacht eingeräumt, im Ernstfall im Sinne des Betroffenen zu entscheiden.

Die Patientenverfügung ist zu vergleichen mit dem letzten Willen einen Menschen. Sie enthält die umfangreichsten Entscheidungen, weshalb diese gut überlegt sein sollten. Darin ist festgehalten, welche medizinische Behandlung erfolgen soll, falls sich der Patient in der konkreten Situation nicht mehr mitteilen kann. Diese beziehen sich auch auf lebensverlängernde Maßnahmen am Lebensende. Der Tipp der Expertin lautet deshalb: „Lassen Sie sich ausführlich von Ärzten beraten, welche Situationen bei bestimmten Krankheiten auftreten können und wie genau die Behandlungswünsche dafür formuliert werden müssen.“

Tipps der Expertin:

  • Aufbewahrung: Die Originalunterlagen nicht aus der Hand geben, sondern zuhause verwahren, zum Beispiel in einem Notfallordner
  • Entscheidung: Ratsam ist ein Bevollmächtigter; sofern Einigkeit bei den Entscheidungen herrscht, können aber auch mehrere Personen (zum Beispiel alle Kinder) als Bevollmächtigte eingesetzt werden.
  • Änderungen: Wenn Vorsorgeunterlagen nachträglich geändert werden sollen und ein Duplikat beim Amtsgericht hinterlegt wurde, ist ein schriftlicher Widerruf notwendig. Liegt das einzige Exemplar zuhause, kann es einfach vernichtet werden.

29.06.2018

Bildrechte einblenden

Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/kv-oldenburg-stadt/ID218952":

  1. Referentin Ute Maulik gab den Zuhörern wertvolle Tipps zu den verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten. | © VdK

Liste der Bildrechte schließen

Datenschutzeinstellungen

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

  • Notwendig
  • Externe Medien
Erweitert

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.