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Sozialverband VdK - Kreisverband Nordthüringen

Sozialrechtliches

Erfolge im Sozialrechtsschutz


Drei nebeneinander angeordnete und immer kleiner werdende Paragraphenzeichen 
Unsere Satzung legt im § 6 (2) fest: "Es (das Mitglied) hat das Recht, die Hilfe des Verbandes bei der Geltendmachung seiner sozialen Rechte in Anspruch zu nehmen. Dieses Recht beinhaltet auch die Vertretung durch Verfahrensbevollmächtigte des Verbands.
... Für die Übernahme einer Vertretung in Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren durch den Verband muss eine Mitgliedschaftsdauer von zwei Jahren (Wartezeit) erfüllt sein."

Die sozialrechtliche Vertretung unserer Mitglieder im Bezirksverband Thüringen Nord, dazu gehören neben unserem Kreisverband die Kreisverbände Sömmerda, Eichsfeld und Unstrut-Hainich, erfolgt durch die Bezirksgeschäftsstelle Nordhausen. Wir informieren auf dieser Seite über Erfolge im Bereich des Sozialrechtsschutzes durch den VdK und geben aktuelle Informationen zum Sozialrecht.

Bei inhaltlichen Fragen zu den Veröffentlichungen auf dieser Seite wenden Sie sich bitte direkt an die Bezirksgeschäftsstelle bgst.nordthueringen@vdk.de

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Beratung zu Erbschaftsfragen
Gezeichnetes, rotes Ausrufezeichen 


Seit einiger Zeit hat unser Landesverband sein Beratungsangebot über Fachexperten auch auf Randgebiete des Sozialrechtes ausgeweitet. Fachexperten geben auf diesen Gebieten VdK-Mitgliedern eine kostenlose Erstberatung. Danach können Sie entscheiden, ob sie auf Ihre Kosten bzw. mit Hilfe Ihrer privaten Rechtsschutzversicherung sich durch den Fachjuristen weiterhin vertreten lassen. Nutzen Sie als Mitglied dieses erweiterte Beratungsangebote des VdK, das diesmal über Fragen zur Nachfolge, Erbschaft oder Schenkungsbesteuerung erfolgt. Wie bereits gesagt: Die Erstberatung ist für VdK-Mitglieder kostenlos!
Für die Mitglieder des Bezirksverbandes Nordthüringen erfolgt diese Beratung am 14. September 2010 , 13 bis 17 Uhr, in der Bezirksgeschäftsstelle Nordthüringen, August-Bebel-Platz 6, 99734 Nordhausen, Telefon (03631) 477280.
Sichern Sie sich rechtzeitig telefonisch bei der Mitarbeiterin der Bezirksgeschäftsstelle, Frau Doreen Berner-Ose einen Termin.

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Musterstreitverfahren
zur Rentenversicherung für Pflegepersonen


Der Sozialverband VdK führt derzeit ein Musterstreitverfahren wegen der Rentenversicherungspflicht für Pflegepersonen. Unter bestimmten
Voraussetzungen entrichtet die Pflegekasse für pflegende Angehörige Rentenversicherungsbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung. Mehr Informationen finden Sie mit einem Klick auf das VdK-Logo.
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Der Sozialverband VdK rät:
Soll ich jetzt meine Krankenkasse wechseln?

Viele unserer Mitbürger sind verunsichert, weil ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt bzw. angekündigt hat. Sie wissen nicht so recht, ob sie nun zu einer anderen Krankenkasse wechseln können oder ob es sinnvoller ist, von einem möglichen Wechsel Abstand zu nehmen.
Krankenkassen können einen Zusatzbeitrag von bis zu 1 Prozent des Einkommens von ihren Mitgliedern erheben, wenn das über den Gesundheitsfond zugewiesene Geld nicht ausreicht. Diesen Zusatzbeitrag tragen alleine die Versicherten. Eine Beteiligung der Arbeitgeber ist nicht vorgesehen.
In jeden dieser Fälle haben Versicherte ein Recht auf Sonderkündigung, das die übliche 18-monatige Mindestbindung nach Beitritt zu einer Krankenkasse außer Kraft setzt. Auf diese Weise können auch Versicherte kündigen, die erst kürzlich Mitglied einer Krankenkasse geworden sind. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende.
Gesetzliche Krankenkassen haben die Pflicht, spätestens einen Monat, bevor sie einen Zusatzbeitrag erheben, auf das Sonderkündigungsrecht aufmerksam zu machen.
Vor dem beabsichtigten Wechsel zu einer anderen Krankenkasse sollte man jedoch prüfen, ob gegebenenfalls Sondervereinbarungen bestehen, die eine andere Krankenkasse nicht bietet. Es lohnt sich auch, sich gründlich über die Leistungen der Kasse zu informieren. Erwartungsgemäß werden im Jahre 2010 viele Kassen einen Zusatzbeitrag erheben. Auch das sollte man bedenken.
Der Sozialverband VdK warnt aus diesem Grunde vor übereilten Kündigungen. Wer also mit seiner Krankenkasse generell zufrieden ist, sollte eine Kündigung unterlassen.
Die Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechtes lohnt sich eigentlich nur dann, wenn ohnehin ein Wechsel in Erwägung gezogen wurde.

Birgit Zörkler, Rechtsreferentin

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Von roten Roben und bedeutenden Urteilen

In der aktuellen Ausgabe unserer VdK-Zeitung (Februar-Ausgabe 2010) gibt es einen interessanten Einblick in die Arbeit der der VdK-Prozessbevollmächtigten am Bundessozialgericht. Jedes Verfahren, das in der VdK-Bundesrechtsabteilung in Kassel landet, ist ein Musterstreitverfahren und hat Bedeutung für die bundesdeutsche Rechtsprechung der Zukunft. Die Bearbeitung der einzelnen Fälle stellt hohe Anforderungen an die beiden Volljuristen und Prozessbevollmächtigten der VdK-Bundesrechtsabteilung, die für die Vertretung der Verbandsmitglieder aus dem gesamten Bundesgebiet vor dem Bundessozialgericht zuständig sind.
Mitglieder erhalten diese Zeitung kostenlos und sollten sich an ihren
Ortsvorsitzenden wenden, wenn das nicht der Fall sein sollte! Wenn Sie nicht Mitglied des VdK sind, und somit auch die interessante VdK-Zeitung nicht erhalten, finden Sie den Bericht auch hier mit einem Klick auf das Logo
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Mit guten Ergebnissen in das Jubiläumsjahr

Im Jahr 2010 besteht der Sozialverband VdK im Land Thüringen mit mehr als 17.000 Mitgliedern nunmehr bereits 20 Jahre. In dieser Zeit ist eine starke Gemeinschaft von Bürgern gewachsen, die sich für soziale Gerechtigkeit einsetzen möchten oder eben selbst Hilfe in sozialrechtlichen Fragen suchen. Unser Verband mischt sich ein in die Politik mit Forderungen, die beispielsweise höhere Renten, Ungerechtigkeiten im Zusammenhang mit der Hartz IV Gesetzgebung, menschenwürdige Pflege oder Chancengleichheit bei Behinderung betreffen.

Portrait von Birgit Zörkler
Birgit Zörkler ist Bezirksgeschäftsführerin und Juristin des Sozialverbandes VdK in Nordthüringen. Die studierte Juristin hat ihren Sitz in Nordhausen und gehört dem Ortsverband Bad Frankenhausen an. Einen Termin können Mitglieder im Bedarfsfall über die jeweilige Kreisgeschäftsstelle mit ihr vereinbaren. Foto: Rüdiger Herdin
Umfangreiche Serviceleistungen mit interessanten Freizeitangeboten, wie Busausflüge, Vorträge oder einfach gesellige Nachmittage werden gern von unseren Mitgliedern in Anspruch genommen.
Möglich ist das alles nur durch die vielen ehrenamtlichen Aktivitäten unserer Mitglieder. Die Bereitschaft, ehrenamtlich für andere tätig zu sein, ist die Voraussetzung für unsere Arbeit für und mit Behinderten, chronisch Kranken oder anderweitig sozial benachteiligten Menschen.
Ganz konkrete Ergebnisse lassen sich nennen, wenn wir auf den sozialen Rechtsschutz im Verband hinweisen. Flächendeckend betreiben wir Rechtsschutzstellen, so allein im Bezirksverband Thüringen Nord, der über 3.000 Mitglieder umfasst in Artern, Sondershausen, Nordhausen, Sömmerda, Leinefelde und Mühlhausen.
Erfahrene Berater und Juristen bringen Anträge auf den Weg, bearbeiten Widersprüche und setzen die Rechte durch alle Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit durch. Schwerpunkt dabei bildet das Renten- und Schwerbehindertenrecht, gefolgt vom Arbeitslosen- und Sozialhilferecht. Außerdem gehören Wehrdienst- und Kriegsopferrecht und alle Fragen, die im Zusammenhang stehen mit Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfall, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Patienten und Hilfsmittelberatung dazu.
Auf allen sozialrechtlichen Gebieten wurden in Nordthüringen, vertreten durch die Bezirksgeschäftsstelle in Nordhausen, Verfahren geführt und Rechte durchgesetzt.
Messbare Ergebnisse (von Nachzahlungen) sind jedoch nur anhand von Erwerbsminderungs- bzw. auch Unfallrenten möglich. So konnten im Jahre 2009 im gesamten Bezirksverband Nordthüringen für unsere Mitglieder insgesamt 644.977,23 € an Nachzahlungen erkämpft werden. 351.573,95 € davon wurden durch die gerichtliche Vertretung der Bezirksgeschäftsstelle vor Sozialgerichten im Sozialverfahren erreicht.
Nicht alle Streitigkeiten müssen jedoch gerichtlich durchgesetzt werden. Im Rahmen des gerichtlichen Vorverfahrens wurden zahlreiche Widersprüche durch unsere Kreisgeschäftsführerinnen (Katja Strohmeyer - KV Nordthüringen mit den Kreisen Nordhausen und Kyffhäuser, Mechthild Gremler Eichsfeld- und Unstrut-Hainich-Kreis sowie Silke Preißer Sömmerda) bearbeitet und haben zu den folgenden Nachzahlungen für unsere Mitglieder geführt:
Artern. . . . . . . . . .87.766,62 €
Sömmerda. . . . . .36.770,49 €
Eichsfeld. . . . . . ..84.227,97 €
Mühlhausen. . . . .84.638,20 €.
Zurzeit werden in unseren Kreisgeschäftsstellen insgesamt 243 Antrags- und Widerspruchsverfahren bearbeitet. Gerichtsanhängig sind zurzeit 320 Klageanträge.
Nicht immer sind die betriebenen Verfahren von Erfolg gekrönt. Wir möchten jedoch alle Bürger ermutigen, für ihre Rechte einzutreten und sich Hilfe zu suchen. Eine Erstberatung ist auch im Sozialverband VdK für Nichtmitglieder immer kostenfrei.
Wir freuen uns über jeden, der mit uns gemeinsam für soziale Gerechtigkeit eintritt, sich im Ehrenamt engagiert oder einfach Mitglied in unserem Sozialverband VdK werden möchte.

Birgit Zörkler, Bezirksgeschäftsführerin

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Den vollen Freibetrag sichern

Familien und Alleinerziehende werden durch den Sozialverband VdK darauf hingewiesen, dass sie bezüglich der Bescheinigungen von Krankenkassen zur Feststellung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen überprüfen sollten, ob neben dem Kinderfreibetrag in Höhe von 1.824 Euro auch noch ein Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von nochmals 1.080 Euro berücksichtigt wurde.
Handelt es sich um das gemeinsame Kind der beiden versicherten Ehegatten, gilt der doppelte Betrag, also insgesamt 5.808 €.
Dem liegt ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 30.06.2009 (B 1 KR 17/08 R) zugrunde.
Für Kinder gilt die Verweisung des SGB V auf das Einkommensteuergesetz, das diese Freibeträge eindeutig vorsieht.
Sollte dies bei zurückliegenden, wenn gleich auch inzwischen bestandskräftigen Bescheiden der Krankenkassen nicht beachtet worden sein, kann ein Überprüfungsantrag gestellt werden.
Da mit einem solchen Antrag jedoch Nachzahlungen jeweils immer nur für die zurückliegenden vier Jahre zu erreichen sind, kann durch einem Antrag, der nach dem 31. 12. 2009 gestellt wird, das Jahr 2006 nicht mehr einbezogen werden. Also schnell nachschauen und den Antrag noch vor dem Jahreswechsel stellen .

Birgit Zörkler
VdK-Bezirksgeschäftsführerin
Thüringen Nord


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Höhere Leistungen der Pflegeversicherung ab 2010:
Was ändert sich zum 1. Januar?


Im Zuge der Pflegereform 2008 werden ab 1. Januar 2010 die finanziellen
Leistungen der Pflegeversicherung erneut angehoben. Die sich ergebenden Änderungen in Bezug auf Pflegesachleistungen, Pflegegeld und weitere Leistungen finden Sie in einer Übersicht mit einem Klick auf nebenstehendes VdK-Logo
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Service der Thüringer Allgemeine:
Urteile zu Arbeitslosengeld

Nichts beschäftigt die deutschen Sozialgerichte momentan mehr als die Streitfälle rund um Hartz IV. Die Thüringer Allgemeine bietet dazu einen Service, alle in den vergangenen zwei Jahren auf der Ratgeber-Seite der Tageszeitung veröffentlichten Urteile zum Arbeitslosengeld II sind auf der Homepage der Zeitung in einem Internet Special zu finden. Man kann sich hier orientieren, sollte aber auf eine fachgerechte Beratung, u. a. in einer Beratungsstelle unseres Sozialverbandes VdK trotzdem nicht verzichten. Für den Inhalt dieser Seiten übernehmen wir natürlich, wie bei allen fremden Internetseiten, keine Garantie.
Sie kommen auf die TA-Internetseite zu dem Special zu Hartz-IV-Urteilen mit einem Klick auf das nebenstehende Logo der TA.

Kopf der Tageszeitung "Thüringer Allgemeine"





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