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Sozialverband VdK - Kreisverband Nordthüringen

Sozialrechtliches
Erfolge im Sozialrechtsschutz

Unsere Satzung legt im § 6 (2) fest: "Es (das Mitglied) hat das Recht, die Hilfe des Verbandes bei der Geltendmachung seiner sozialen Rechte in Anspruch zu nehmen. Dieses Recht beinhaltet auch die Vertretung durch Verfahrensbevollmächtigte des Verbands. ... Für die Übernahme einer Vertretung in Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren durch den Verband muss eine Mitgliedschaftsdauer von zwei Jahren (Wartezeit) erfüllt sein." Die sozialrechtliche Vertretung unserer Mitglieder im Bezirksverband Thüringen Nord, dazu gehören neben unserem Kreisverband die Kreisverbände Sömmerda, Eichsfeld und Unstrut-Hainich, erfolgt durch die Bezirksgeschäftsstelle Nordhausen. Wir informieren auf dieser Seite über Erfolge im Bereich des Sozialrechtsschutzes durch den VdK und geben aktuelle Informationen zum Sozialrecht. Bei inhaltlichen Fragen zu den Veröffentlichungen auf dieser Seite wenden Sie sich bitte direkt an die Bezirksgeschäftsstelle bgst.nordthueringen@vdk.de Beratung zu Erbschaftsfragen – Neuer Termin!  | | Seit einiger Zeit hat unser Landesverband sein Beratungsangebot über Fachexperten auch auf Randgebiete des Sozialrechtes ausgeweitet. Fachexperten geben auf diesen Gebieten VdK-Mitgliedern eine kostenlose Erstberatung. Danach können Sie entscheiden, ob sie auf Ihre Kosten bzw. mit Hilfe Ihrer privaten Rechtsschutzversicherung sich durch den Fachjuristen weiterhin vertreten lassen. Nutzen Sie als Mitglied dieses erweiterte Beratungsangebote des VdK, das diesmal über Fragen zur Nachfolge-, Erbschaft- oder Schenkungsbesteuerung erfolgt. Wie bereits gesagt: Die Erstberatung ist für VdK-Mitglieder kostenlos! Für die Mitglieder des Bezirksverbandes Nordthüringen erfolgt diese Beratung nicht wie bisher angekündigt am 14., sondern am 21. September 2010, 13 bis 17 Uhr , in der Bezirksgeschäftsstelle Nordthüringen, August-Bebel-Platz 6, 99734 Nordhausen, Telefon (03631) 477280, teilt Bezirksgeschäftsführerin Birgit Zörkler mit. Der Steuerberater, Herr Steffen Werner, hat noch freie Beratungstermine, für die sich die Mitglieder des Verbandes anmelden können. Diese Anmeldungen nimmt Frau Berner-Ose (03631/477280) entgegen.  | | 7,5 Millionen Euro an Nachzahlungen erstritten Rund 7,5 Millionen Euro an Nachzahlungen hat der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen in den ersten sechs Monaten dieses Jahres für seine Mitglieder erstritten. Die Verbandsjuristinnen und -juristen des VdK wurden dafür in knapp 7.500 Fällen aktiv, die meisten davon Klagen und Widersprüche vor den Sozialgerichten in den beiden Bundesländern. Beinahe jedes fünfte Verfahren vor hessischen Sozialgerichten wurde von Januar bis Juni 2010 mit Rechtsbeistand des VdK geführt. Die Fälle, um die es dabei geht, spiegeln die ganze Bandbreite sozialrechtlicher Auseinandersetzungen wider. Vom Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente über den Widerspruch bei Leistungen nach Hartz IV bis zur Gewährung von häuslicher Krankenpflege und der Wiedereingliederung ins Arbeitsleben findet sich alles darunter, was heute auf der Ebene staatlicher Sozialleistungen zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Behörden, Verwaltungen und Gerichten zum Streitfall werden kann. Für die allermeisten der rund 213.000 Mitglieder des VdK Hessen-Thüringen kommt es aber zum Glück nicht zum Prozess. Viele drängende Fragen, die im Zusammenhang mit Alter, Krankheit oder Behinderung auftreten können, werden im VdK jenseits der Gerichte in Beratungsgesprächen geklärt. Dafür stehen die vielen qualifizierten ehrenamtlichen Beraterinnen und Berater in den mehr als 1.200 Orts- und Kreisverbänden des VdK Hessen-Thüringen bereit. Sie zeigen Lösungswege auf, vermitteln Hilfe, übernehmen den Schriftverkehr oder begleiten das Mitglied bei Behördengängen. Erst wenn zur Durchsetzung der Rechte Widerspruch erhoben oder Klage eingereicht werden muss, treten die VdK-Verbandsjuristinnen und -juristen auf den Plan. Sie tun das, wie die aktuellen Zahlen zeigen, sehr erfolgreich. Und die Arbeit wird ihnen nicht so schnell ausgehen: "Ich bin mir sicher", sagt der VdK-Landesvorsitzende von Hessen-Thüringen Udo Schlitt, "dass die Gesundheitsreform und das Sparpaket eine Vielzahl neuer Rechtsprobleme und -streitigkeiten produzieren werden." (08/2010)  | | Infos zum Thema Antidiskriminierung jetzt per Mausklick Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) in Berlin hat jetzt ihr Informationsangebot um einen umfangreichen Newsletter ergänzt. Darin finden Interessierte aktuelle Urteile der Rechtssprechung, konkrete Beispiele aus der praktischen Beratungsarbeit sowie ergänzende Angebote Dritter. Weitere Informationen dazu mit einem Klick auf das Logo Familienratgeber. |  | 


 | Zusätzliche Richter nach Klageflut an Thüringer Sozialgerichten Die Klageflut an den Thüringer Sozialgerichten wird immer größer. Die Richter würden von "Hartz IV"-Verfahren regelrecht überrollt, sagte der Präsident des Landessozialgerichtes Martin Stoll am 03. Juni 2010 in Erfurt. Die anderen Rechtsgebiete seien in den Hintergrund geraten. Den Angaben zufolge gingen bei den vier Sozialgerichten im vergangenen Jahr 21.624 neue Klagen und Eilverfahren ein - 2008 waren es noch 18.504. Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide bildeten dabei einen Anteil von etwa 63 Prozent. Die restlichen Verfahren bezogen sich zum Großteil auf die Renten-, Kranken- und Unfallversicherung. Justizminister Holger Poppenhäger (SPD) sprach von einem "außerordentlichen Arbeitseinsatz" für die Beschäftigten der Sozialgerichte. Deshalb seien im vergangenen Jahr an den Sozialgerichten 14 zusätzliche Richter eingestellt worden, sagte Poppenhäger. In diesem Jahr sollen 20 weitere Einstellungen folgen. Eine von der Justizministerkonferenz einberufene Arbeitsgruppe erarbeitet derzeit Wege zur Eindämmung der Klageflut. Denkbar sei beispielsweise die Zeitspanne, in der versäumte Leistungen von Hartz-IV-Empfängern rückwirkend eingeklagt werden können, zu verkürzen, sagte Stoll. Bislang liege die Grenze rückwirkend bei vier Jahren. Das Gremium will im Juni erste Ergebnisse vorlegen. (TA vom 04.06.2010)  | | Unabhängige Gesundheitsinformationen Patienten und Verbraucher können sich ab sofort unter www.weisse-liste.de über den neuesten Stand des medizinischen Wissens informieren. Bereits seit Juni 2008 ermöglicht die Weisse Liste eine leicht verständliche und nutzerfreundliche Suche nach dem passenden Krankenhaus. Nun finden Internetnutzer in dem Portal außerdem zu mehr als 500 Themen allgemeinverständliche Informationen über Erkrankungen, Behandlungen und Untersuchungen. Der Sozialverband VdK ist an dem Projekt beteiligt. Mehr darüber erfahren Sie mit einem Klick auf das VdK-Logo. |  | 


 | Die VdK-Juristin informiert: Der Freibetrag für die Altersvorsorge wurde angehoben Bestandteil der Harz IV-Regelungen ist bei der Berechnung des anrechenbaren Vermögens ein so genannter Grundfreibetrag sowie ein Freibetrag für die Altersvorsorge.
 |  | | Birgit Zörkler, Bezirksgeschäftsführerin und Rechtsreferentin des Sozialverbandes VdK, Bezirksverband Thüringen Nord berät zu aktuellen Sozialrechtsfragen | Bürger, die ein Leben lang fleißig gearbeitet und gespart haben, empfinden es oftmals als große Ungerechtigkeit, wenn sie erst ihr Erspartes bis zu einer Freigrenze aufbrauchen müssen, ehe Sie die gleichen Ansprüche auf Leistungen haben wie andere, die wenig geleistet und alles Geld verbraucht haben, Es ist allerdings auch nicht leicht, einen gerechten Mittelweg zu finden, der Steuerzahler müsste Leistungen bringen, wo keine Bedürftigkeit besteht. Mit der Neuregelung der Freigrenze für die Altersversorgung wird zumindest das Bemühen gefördert, für die eigene Altersvorsorge zu sparen. Die ab 17.April 2010 geltende Erhöhung kann sich sehen lassen. Wenn der Freibetrag bisher 250,- Euro pro Lebensjahr des Hilfsbedürftigen und seines Partners betrug, so gilt nun ein Freibetrag von 750,- Euro. Das ist eine Steigerung auf das Dreifache. Je nach Alter berechnen sich nun Höchstbeträge von ca. 50.000,- Euro. Das angesparte Vermögen muss aber nachweislich für die Altersvorsorge bestimmt sein, d.h. die Auszahlung vor Eintritt des Ruhestandes muss vertraglich ausgeschlossen sein. Jeder ist gut beraten, wenn er seine Vorsorgeprodukte wie beispielsweise Lebensversicherungsverträge oder Rentenversicherungsverträge daraufhin überprüft und abändern lässt. Birgit Zörkler  | | Mitgliedern zu ihrem Recht verholfen Die sozialrechtliche Beratung und Vertretung der Mitglieder ist eine zentrale Aufgabe des Sozialverbandes VdK. Sie liegt vor allem in der Verantwortung der Bezirksgeschäftsstellen des Verbandes, in unserer Region für die Kreise Nordhausen, Kyffhäuserkreis, Unstrut-Hainich-Kreis, Eichsfeldkreis und Kreis Sömmerda ist dies die Bezirksgeschäftsstelle in Nordhausen, August-Bebel-Platz 6. Bezirksgeschäftsführerin Birgit Zörkler kann die Erfolge mit Zahlen belegen. So erwirkten die Juristin und ihre Mitarbeiterin Doreen Berner-Ose allein im Monat April Nachzahlungen für Mitglieder in Höhe von 81.038,86 Euro. Für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. April 2010 wurden 162.191,23 Euro Nachzahlungen erzielt. Gegenwärtig sind in der Bezirksgeschäftsstelle Thüringen Nord des VdK 344 Verfahren anhängig, davon u. a. 245 in Fragen Rentenversicherung, 16 Verfahren das Arbeitsamt bzw. ARGE betreffend, 22 Verfahren zur gesetzlichen Unfallversicherung und 32 Verfahren im Schwerbehindertenrecht. Nicht in den Zahlen enthalten sind die Leistungen, die in den Kreisgeschäfts- und Beratungsstellen des Bereiches durch die Kreisgeschäftsführerinnen und speziell ausgebildete ehrenamtliche Sozialberater bei Antragsstellungen und Widersprüchen für die Mitglieder erzielt wurden. Mitglieder des Sozialverbandes VdK, welche ein sozialrechtliches Problem haben, können sich an die nächstgelegene VdK-Beratungsstelle wenden. Macht sich eine Klage vor dem Sozialgericht erforderlich, bekommen sie hier einen Termin mit der Juristin vermittelt. Auch Nichtmitglieder können sich zu einer kostenlosen Erstberatung an die Kreisgeschäftsstelle wenden.  | | Geldgeschenke für Hartz IV Bezieher sind Einkommen Grundsätzlich werden alle Einkünfte, die einer Bedarfsgemeinschaft zufließen und die den Betrag von 100,- Euro übersteigen als Einkommen gewertet und in die Berechnung Leistungen der Harz IV–Behörde einbezogen. Ist eine Zuwendung oder Einnahme
 |  | | Birgit Zörkler | zweckbestimmt, dann handelt es sich nicht um Existenzsicherung, die vom Regelsatz zu decken ist, sondern um " Privilegiertes Einkommen", das zusätzlich ohne Leistungsschmälerung behalten werden darf. Für Geldgeschenke gibt es nochmals eine Freigrenze von 50,-Euro pro Jahr. Im Urteil vom 08.04.2010, AZ.: L 2 AS 248/09 hat das Sächsische Landessozialgericht entschieden, dass Geldgeschenke an Empfänger von Leistungen nach dem SGB II als Einkommen zu werten sind. Der Entscheidung lag die Klage einer Mutter zugrunde, deren Kinder von ihrer Oma Geld zum Geburtstag oder anderen Gelegenheiten erhalten hatten. Die Gesamtheit der Beträge überstieg die Freigrenze von 50,00 € pro Jahr, wurde somit als Einkommen gewertet und der Klägerin von ihren Leistungen abgezogen. Solche Geldgeschenke gelten nur dann als "privilegiertes Einkommen", wirken also nicht Leistung schmälernd, wenn sie zweckbestimmt sind. Die Zweckbestimmtheit konnte im vorliegenden Fall jedoch nicht nachgewiesen werden, weil nur vorgetragen wurde, dass die Oma den Enkeln das Geld schenkte, damit diese sich einen Wunsch erfüllen konnten. Allein die Aussage der Klägerin, dass Geld für Kinderkleidung verwendet zu haben reichte dem Gericht nicht. Kinderkleidung ist Existenz sichernd und wird vom Regelsatz erfasst, auch wenn dieser bei Weitem nicht ausreicht, um ein Kind vernünftig zu kleiden. Es ist aus diesem Grunde zu empfehlen, bei zweckbestimmten Geldgeschenken (wie für einen Roller, Musikinstrument oder auch Radio), die über den Betrag von 50,00 € pro Jahr hinaus gehen, konkret zu dokumentieren, wofür dieses Geld gedacht ist. Zörkler, Rechtsreferentin Wann kann der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung übernommen werden? Die Bundesagentur für Arbeit hat festgelegt, unter welchen Umständen | Empfänger von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") oder Sozialgeld den Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung, den einige gesetzliche Krankenkassen inzwischen erheben, nicht selbst zahlen müssen. Mehr finden sie zu dem Thema wenn Sie auf das VdK-Logo klicken. |  | 


 | Sonderbedarf im Rahmen des SGB II (Harz IV) – Härtefallregelung Am 9. Februar 2010 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Berechnungsgrundlage der Harz IV Regelsätze wohl für Kinder als auch für Erwachsene verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber hat nun eine Frist bis zum 31.12.2010 gesetzt, ein transparentes und sachgerechtes Verfahren zur Bedarfsbestimmung vorzulegen. Die verfassungswidrigen Regelsätze bleiben bis dahin anwendbar. Der Gesetzgeber ist darüber hinaus verpflichtet, eine Regelung zu schaffen, die sicher stellt, dass in besonderen Härtefällen ein "unabweisbarer, laufender und nicht nur einmaliger besonderer Bedarf berücksichtigt wird". Der Leistungsberechtigte kann schon vor Verabschiedung einer neuen Regelung, ab sofort Sach- und Geldleistungen erhalten, wenn ein solcher Härtefall vorliegt. Zusätzlich zum Regelsatz können beispielsweise folgende Aufwendungen als außergewöhnlich, laufende Belastungen anerkannt werden: - nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel z.B. Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis
- Putz- oder Haushaltshilfen für Rollstuhlfahrer, wenn bestimmte Tätigkeiten im Haushalt nicht ohne fremde Hilfe erledigt werden können.
- Kosten für Wahrnehmung des Umgangsrechtes, wenn einem geschiedenen oder getrennt lebenden Elternteil regelmäßig Fahrt- oder Übernachtungskosten entstehen die nicht aus dem vorhandenen Einkommen zu decken sind.
- Kosten für Nachhilfeunterricht, dessen Notwendigkeit in Einzelfällen aufgrund einer langfristigen Erkrankung, nach Todesfällen in der Familie beispielsweise entstehen kann, wenn die Aussicht besteht, dass dieser Nachhilfebedarf innerhalb von sechs Monaten bis zum Schuljahresende zu decken ist. Schulische Angebote wie Förderkurse sind vorrangig zu nutzen.
Es handelt sich dabei nur um Ausnahme Härtefälle, für die eine erhebliche Unterversorgung vorliegen muss. Kein Sonderbedarf sind: - Krankheitsbedingter Mehraufwand
Der Sozialverband VdK rät zur Antragstellung. In der Regel werden die Grundsicherungsstellen Ihre Anträge erst einmal ablehnen. Legen Sie dagegen Widerspruch ein. Welche Maßstäbe die Sozialgerichte in ihren Entscheidungen anlegen, bleibt abzuwarten. Mitglieder unseres Verbandes können sich selbstverständlich zu den jeweiligen Öffnungszeiten in den VdK-Beratungsstellen beraten und bei der Antragsstellung helfen lassen. Birgit Zörkler Bezirksgeschäftsführerin des Sozialverbandes VdK Nordthüringen Musterstreitverfahren zur Rentenversicherung für Pflegepersonen Der Sozialverband VdK führt derzeit ein Musterstreitverfahren wegen der Rentenversicherungspflicht für Pflegepersonen. Unter bestimmten | Voraussetzungen entrichtet die Pflegekasse für pflegende Angehörige Rentenversicherungsbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung. Mehr Informationen finden Sie mit einem Klick auf das VdK-Logo. |  | 


 | Der Sozialverband VdK rät: Soll ich jetzt meine Krankenkasse wechseln? Viele unserer Mitbürger sind verunsichert, weil ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt bzw. angekündigt hat. Sie wissen nicht so recht, ob sie nun zu einer anderen Krankenkasse wechseln können oder ob es sinnvoller ist, von einem möglichen Wechsel Abstand zu nehmen. Krankenkassen können einen Zusatzbeitrag von bis zu 1 Prozent des Einkommens von ihren Mitgliedern erheben, wenn das über den Gesundheitsfond zugewiesene Geld nicht ausreicht. Diesen Zusatzbeitrag tragen alleine die Versicherten. Eine Beteiligung der Arbeitgeber ist nicht vorgesehen. In jeden dieser Fälle haben Versicherte ein Recht auf Sonderkündigung, das die übliche 18-monatige Mindestbindung nach Beitritt zu einer Krankenkasse außer Kraft setzt. Auf diese Weise können auch Versicherte kündigen, die erst kürzlich Mitglied einer Krankenkasse geworden sind. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Gesetzliche Krankenkassen haben die Pflicht, spätestens einen Monat, bevor sie einen Zusatzbeitrag erheben, auf das Sonderkündigungsrecht aufmerksam zu machen. Vor dem beabsichtigten Wechsel zu einer anderen Krankenkasse sollte man jedoch prüfen, ob gegebenenfalls Sondervereinbarungen bestehen, die eine andere Krankenkasse nicht bietet. Es lohnt sich auch, sich gründlich über die Leistungen der Kasse zu informieren. Erwartungsgemäß werden im Jahre 2010 viele Kassen einen Zusatzbeitrag erheben. Auch das sollte man bedenken. Der Sozialverband VdK warnt aus diesem Grunde vor übereilten Kündigungen. Wer also mit seiner Krankenkasse generell zufrieden ist, sollte eine Kündigung unterlassen. Die Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechtes lohnt sich eigentlich nur dann, wenn ohnehin ein Wechsel in Erwägung gezogen wurde. Birgit Zörkler, Rechtsreferentin  | | Von roten Roben und bedeutenden Urteilen In der aktuellen Ausgabe unserer VdK-Zeitung (Februar-Ausgabe 2010) gibt es einen interessanten Einblick in die Arbeit der der VdK-Prozessbevollmächtigten am Bundessozialgericht. Jedes Verfahren, das in der VdK-Bundesrechtsabteilung in Kassel landet, ist ein Musterstreitverfahren und hat Bedeutung für die bundesdeutsche Rechtsprechung der Zukunft. Die Bearbeitung der einzelnen Fälle stellt hohe Anforderungen an die beiden Volljuristen und Prozessbevollmächtigten der VdK-Bundesrechtsabteilung, die für die Vertretung der Verbandsmitglieder aus dem gesamten Bundesgebiet vor dem Bundessozialgericht zuständig sind. Mitglieder erhalten diese Zeitung kostenlos und sollten sich an ihren | Ortsvorsitzenden wenden, wenn das nicht der Fall sein sollte! Wenn Sie nicht Mitglied des VdK sind, und somit auch die interessante VdK-Zeitung nicht erhalten, finden Sie den Bericht auch hier mit einem Klick auf das Logo |  | 


 | Mit guten Ergebnissen in das Jubiläumsjahr Im Jahr 2010 besteht der Sozialverband VdK im Land Thüringen mit mehr als 17.000 Mitgliedern nunmehr bereits 20 Jahre. In dieser Zeit ist eine starke Gemeinschaft von Bürgern gewachsen, die sich für soziale Gerechtigkeit einsetzen möchten oder eben selbst Hilfe in sozialrechtlichen Fragen suchen. Unser Verband mischt sich ein in die Politik mit Forderungen, die beispielsweise höhere Renten, Ungerechtigkeiten im Zusammenhang mit der Hartz IV Gesetzgebung, menschenwürdige Pflege oder Chancengleichheit bei Behinderung betreffen.
 |  | | Birgit Zörkler ist Bezirksgeschäftsführerin und Juristin des Sozialverbandes VdK in Nordthüringen. Die studierte Juristin hat ihren Sitz in Nordhausen und gehört dem Ortsverband Bad Frankenhausen an. Einen Termin können Mitglieder im Bedarfsfall über die jeweilige Kreisgeschäftsstelle mit ihr vereinbaren. Foto: Rüdiger Herdin | Umfangreiche Serviceleistungen mit interessanten Freizeitangeboten, wie Busausflüge, Vorträge oder einfach gesellige Nachmittage werden gern von unseren Mitgliedern in Anspruch genommen. Möglich ist das alles nur durch die vielen ehrenamtlichen Aktivitäten unserer Mitglieder. Die Bereitschaft, ehrenamtlich für andere tätig zu sein, ist die Voraussetzung für unsere Arbeit für und mit Behinderten, chronisch Kranken oder anderweitig sozial benachteiligten Menschen. Ganz konkrete Ergebnisse lassen sich nennen, wenn wir auf den sozialen Rechtsschutz im Verband hinweisen. Flächendeckend betreiben wir Rechtsschutzstellen, so allein im Bezirksverband Thüringen Nord, der über 3.000 Mitglieder umfasst in Artern, Sondershausen, Nordhausen, Sömmerda, Leinefelde und Mühlhausen. Erfahrene Berater und Juristen bringen Anträge auf den Weg, bearbeiten Widersprüche und setzen die Rechte durch alle Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit durch. Schwerpunkt dabei bildet das Renten- und Schwerbehindertenrecht, gefolgt vom Arbeitslosen- und Sozialhilferecht. Außerdem gehören Wehrdienst- und Kriegsopferrecht und alle Fragen, die im Zusammenhang stehen mit Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfall, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Patienten und Hilfsmittelberatung dazu. Auf allen sozialrechtlichen Gebieten wurden in Nordthüringen, vertreten durch die Bezirksgeschäftsstelle in Nordhausen, Verfahren geführt und Rechte durchgesetzt. Messbare Ergebnisse (von Nachzahlungen) sind jedoch nur anhand von Erwerbsminderungs- bzw. auch Unfallrenten möglich. So konnten im Jahre 2009 im gesamten Bezirksverband Nordthüringen für unsere Mitglieder insgesamt 644.977,23 € an Nachzahlungen erkämpft werden. 351.573,95 € davon wurden durch die gerichtliche Vertretung der Bezirksgeschäftsstelle vor Sozialgerichten im Sozialverfahren erreicht. Nicht alle Streitigkeiten müssen jedoch gerichtlich durchgesetzt werden. Im Rahmen des gerichtlichen Vorverfahrens wurden zahlreiche Widersprüche durch unsere Kreisgeschäftsführerinnen (Katja Strohmeyer - KV Nordthüringen mit den Kreisen Nordhausen und Kyffhäuser, Mechthild Gremler Eichsfeld- und Unstrut-Hainich-Kreis sowie Silke Preißer Sömmerda) bearbeitet und haben zu den folgenden Nachzahlungen für unsere Mitglieder geführt: Artern. . . . . . . . . .87.766,62 € Sömmerda. . . . . .36.770,49 € Eichsfeld. . . . . . ..84.227,97 € Mühlhausen. . . . .84.638,20 €. Zurzeit werden in unseren Kreisgeschäftsstellen insgesamt 243 Antrags- und Widerspruchsverfahren bearbeitet. Gerichtsanhängig sind zurzeit 320 Klageanträge. Nicht immer sind die betriebenen Verfahren von Erfolg gekrönt. Wir möchten jedoch alle Bürger ermutigen, für ihre Rechte einzutreten und sich Hilfe zu suchen. Eine Erstberatung ist auch im Sozialverband VdK für Nichtmitglieder immer kostenfrei. Wir freuen uns über jeden, der mit uns gemeinsam für soziale Gerechtigkeit eintritt, sich im Ehrenamt engagiert oder einfach Mitglied in unserem Sozialverband VdK werden möchte. Birgit Zörkler, Bezirksgeschäftsführerin

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