Sozialverband VdK - Kreisverband Nordthüringen
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Sozialrechtliches
Erfolge im Sozialrechtsschutz

Drei nebeneinander angeordnete und immer kleiner werdende Paragraphenzeichen

Unsere Satzung legt im § 6 (2) fest: "Es (das Mitglied) hat das Recht, die Hilfe des Verbandes bei der Geltendmachung seiner sozialen Rechte in Anspruch zu nehmen. Dieses Recht beinhaltet auch die Vertretung durch Verfahrensbevollmächtigte des Verbands.
.... Für die Übernahme einer Vertretung in Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren durch den Verband muss eine Mitgliedschaftsdauer von zwei Jahren (Wartezeit) erfüllt sein."
Die sozialrechtliche Vertretung unserer Mitglieder im Bezirksverband Thüringen Nord, dazu gehören neben unserem Kreisverband die Kreisverbände Sömmerda, Eichsfeld und Unstrut-Hainich, erfolgt durch die Bezirksgeschäftsstelle Nordhausen. Wir informieren auf dieser Seite über Erfolge im Bereich des Sozialrechtsschutzes durch den VdK und geben aktuelle Informationen zum Sozialrecht.

Bei inhaltlichen Fragen zu den Veröffentlichungen auf dieser Seite wenden Sie sich bitte direkt an die Bezirksgeschäftsstelle bgst.nordthueringen@vdk.de

Besser hören - aber wie

"Wie bitte?" oder " Was hast du gesagt?" - Wenn diese Fragen mehrmals am Tag gestellt werden müssen, dann kann es sein, dass mit dem Gehör nicht mehr alles in Ordnung ist und dann stellen sich Fragen:

  • Wie komme ich überhaupt zu einem Hörgerät?
  • Wer bezahlt das Hörgerät?
  • Kann man mit einer Hörbehinderung auch einen "Schwerbehindertenausweis" beantragen?
  • Kann es sein, dass ich Tinnitus habe?

Wir informieren und beraten Betroffene und deren Angehörigen zu allen Fragen die im Zusammenhang mit einer Hörminderung stehen, geben Hinweise zu möglichen technischen Hilfsmitteln und unterstützen Sie ggf. bei Fragen zur beruflichen Rehabilitation.
Am Montag, dem 23.01.2012 ist wieder der mobile soziale Beratungsdienst für Hörgeschädigte (in Thüringen durchgeführt durch den Deutschen Schwerhörigenbund OV Weimar e.V) in Nordhausen. Die Beratung findet in der Zeit von 10-12 Uhr in der Beratungsstelle des VdK Kreisverbandes Nordthüringen, August-Bebel-Platz 6 statt.
Auch Arbeitgeber sollten sich angesprochen fühlen, wenn Ihre Mitarbeiter viel mit (älteren) Menschen in Kontakt sind - auch hier kann der DSB Kontakte herstellen, Mitarbeiter im Umgang mit Hörgeschädigten sensibel aufklären und wertvolle Hinweise geben. Informationen dazu oder individuelle Anfragen sind telefonisch auch unter der Telefonnummer 03643 422155 möglich.

Anwaltsberatung in Nordhausen

Seit einiger Zeit erfolgt auch in Thüringen zusätzlich zu der üblichen Beratung durch die Berater der Kreise und die Bezirksgeschäftsstellen eine spezielle Anwaltsberatung. Diese ist vorgesehen für Fälle am Rande des Sozialrechts, in denen der VdK nicht selbst tätig werden darf. Unsere Mitglieder erhalten in diesem Zusammenhang eine kostenlose Erstauskunft durch einen zugelassenen Rechtsanwalt unseres Vertrauens.
Beispiele für diese Rechtsgebiete können u. a. sein :

  • Wohnungskündigungen trotz Pflegebedürftigkeit
  • Miet- oder Erbrecht
  • Fragen bezüglich des Scheidungsrechts
  • Erstellen, Abfassen und Änderungen eines Testaments
  • Mobbing am Arbeitsplatz wegen Behinderung
  • Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall und andere.

Wird nach dieser Erstberatung eine weitergehende Tätigkeit erforderlich werden - zum Beispiel die Vertretung durch unseren Vertrauensanwalt – gewünscht, muss eine gesonderte Beauftragung mit eigenem Kostenrisiko erfolgen. Dabei werden private Rechtsschutzversicherungen anerkannt, ebenfalls wird geprüft, ob Prozesskostenhilfeanträge gestellt werden können.
Als Vertrauensanwalt fungiert für unseren Bereich Herr Rechtsanwalt Fliegner.
Die Sprechstunden diesbezüglich erfolgen in der Bezirksgeschäftsstelle Nordhausen, August-Bebel-Platz 6.
Termine bitten wir unbedingt mit der juristischen Assistentin der Bezirksgeschäftsstelle Thüringen Nord Frau Berner-Ose, Tel. 03631-477280, abzustimmen.

Hartz-IV-Verfahren überlasten Thüringer Sozialgerichte

Bei den Sozialrichtern in Thüringen stapeln sich die unbearbeiteten Akten. Grund dafür ist die weitere Zunahme von Hartz-IV-Klagen, die auch im vergangenen Jahr zu einer Überlastung der insgesamt vier Sozialgerichte geführt hat. Besonders betroffen waren die Standorte in Nordhausen und Gotha. "Es fehlt sowohl an Richtern als auch an Personal für die Geschäftsstellen", bestätigte Peter Frese, der Direktor des Sozialgerichts in Gotha.
Allein in der Residenzstadt warten derzeit 12.481 unerledigte Anträge auf Bearbeitung davon sind 7.635 Hartz-IV-Verfahren. "Mit dem großen Ansturm hat keiner gerechnet", so Frese. Kläger in Thüringen müssen auf die Beendigung eines Rechtsstreites durchschnittlich ein Jahr warten. Selbst die Eilverfahren würden mehrere Monate dauern. Es geht um Leistungen für Strom, Miete, Umzug oder anrechenbare Nebeneinkommen. Häufig klagen die Hartz-IV-Empfänger, weil sie glauben, vom Jobcenter ungerecht behandelt worden zu sein.
Lesen Sie den vollständigen Bericht mit einem Klick [hier]

Fast jeder Zweite geht vorzeitig in Rente

Fast jeder zweite Beschäftigte in Deutschland geht nach einem Pressebericht inzwischen vorzeitig in Rente und muss dafür finanzielle Einbußen hinnehmen. Im Durchschnitt fällt bei diesen Frührentnern die Rente um monatlich 113 Euro geringer aus.
Fast jeder zweite Beschäftigte in Deutschland geht laut einem Pressebericht inzwischen vorzeitig in Rente und muss dafür finanzielle Einbußen hinnehmen. Im Durchschnitt fiel bei diesen Frührentnern im Jahr 2010 die Rente um monatlich 113 Euro geringer aus, wie die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf Zahlen der Deutschen Rentenversicherung berichtete.
Demnach bezogen im vergangenen Jahr knapp 674.000 Versicherte erstmals eine Altersrente. 47,5 Prozent von ihnen oder fast 320.000 mussten dabei Einbußen in Kauf nehmen, weil sie nicht bis zur Regelaltersgrenze von 65 Jahren arbeiteten. Damit war fast jeder zweite Neurentner betroffen.
Fünf Jahre vorher waren dem Bericht zufolge 41,2 Prozent von Abschlägen betroffen, 2000 nur 14,5 Prozent. Auch die Höhe der Abschläge legte demnach in den vergangenen zehn Jahren kräftig zu, um knapp 80 Euro auf den aktuellen Wert von 113 Euro. Im Durchschnitt gingen die Frührentner drei Jahre und zwei Monate vorher in Ruhestand. Ein Rentner, der 45 Jahre lang das Durchschnittseinkommen aller Versicherten bezog, erhält heute eine Monatsrente von 1236 Euro.
Die Vorsitzende des Sozialverbandes VdK, Ulrike Mascher, warnte mit Blick auf die schrittweise Erhöhung der Renteneintrittsalters auf 67 Jahre davor, dass sich die Situation noch verschärfen wird. "Die Gefahr von Altersarmut wird wachsen", sagte sie der Zeitung. Für viele Ältere sei es eine Illusion, ohne oder nur mit geringen Abschlägen in Rente zu gehen. "Derzeit bieten weder der Arbeitsmarkt noch die Personalpolitik der Unternehmen Anhaltspunkte dafür, dass ein Arbeiten bis zur Regelaltersgrenze zur Normalität wird."
Zum 1. Januar 2012 tritt das Gesetz zur Rente mit 67 in Kraft. Es sieht vor, dass sich ab 2012 das reguläre Renteneintrittsalter pro Jahr zunächst um einen Monat nach hinten schiebt, ab 2024 sind es dann pro Jahr zwei Monate. Ab dem Jahr 2031 liegt der Renteneintritt dann bei vollen 67 Jahren.
Matthias Hiekel / 28.12.11 / AFP (gekürzt)

Erfolgreich für das Recht unserer Mitglieder gestritten

Eine vorrangige Aufgabe unseres Sozialverbandes VdK ist die sozialrechtliche Beratung und Vertretung der Mitglieder und diese wird dankbar angenommen. Die Bedeutung dieser Leistung kann jeder ermessen, der bereits einmal in der Situation war, Anträge bei den Kranken- Pflege und Rentenkassen oder Sozialämtern sowie der ARGE (um nur einige zu nennen) zu stellen, um für sich oder Angehörige bestimmte Leistungen durchzusetzen. Die Gesetzgebung ist für den Laien da oftmals mehr als undurchsichtig, hat sich mit der Gesundheitsreform verkompliziert und wird sicherlich mit der bevorstehenden Pflegereform für den Betroffenen auch nicht einfacher. Hier erweist es sich von Vorteil, wenn man sich auf die Sach- und Fachkenntnis des VdK, seiner Berater und Juristen stützen kann.
Nachfolgende Zahlen belegen das.

Portrait von Birgit Zörkler

Birgit Zörkler

Die Bezirksgeschäftsführerin und Juristin Birgit Zörkler (Foto links) nannte uns einige Ergebnisse der Arbeit der Bezirksgeschäftsstelle Thüringen Nord mit Sitz in Nordhausen. Deren Einzugsbereich erstreckt sich über die Kreisverbände des VdK in den Kreisen Nordhausen, Kyffhäuser, Sömmerda, Unstrut-Hainich und Eichsfeld.
Es ist schon beeindruckend zu erfahren, dass durch die Bezirksgeschäftsstelle, vertreten durch die Leiterin Birgit Zörkler und ihre Assistentin Doreen Berner-Ose im von Januar bis Juli 2011 für die Mitglieder dieser Region Nachzahlungen in Höhe von 201.492,21 Euro erstritten wurden.
Hinter diesem Ergebnis, das sicherlich die Betroffenen freut und ihnen hilft ihre soziale Lage etwas zu verbessern, steckt viel Kleinarbeit. So sind für diesen Zeitraum in der Bezirksgeschäftsstelle 371 laufende Verfahren registriert. Davon betreffen 267 Verfahren Rentenfragen, bei 43 geht es um Fragen von Schwerbehinderung, 22mal stehen Unfall und Berufskrankheit im Mittelpunkt. 17mal ging es um Probleme mit Hartz IV, um einige Zahlen zu nennen 115 Verfahren konnten in diesem Zeitraum beendet werden – dafür kamen 124 Verfahren neu hinzu.
Die Kreisgeschäftsführerinnen Mechthild Gremler (Unstrut-Hainich- und Eichsfeldkreis), Silke Preißer (Kreis Sömmerda) sowie Katja Strohmeyer (Kreisverband Nordthüringen mit den Kreisen Nordhausen und Kyffhäuser) sowie eine Reihe ehrenamtlicher Berater tragen nicht nur mit Vorarbeiten zu dieser Bilanz bei, sondern ergänzen sie noch mit Leistungen aus Antragsstellungen und Widersprüchen, die hier nicht mit erfasst sind.
Aus aktuellem Anlass, dem 20. Ordentlichen Landesverbandstag Hessen-Thüringen am 26. Und 27. August 2011 in Neu-Isenburg sei hier noch ein Ergebnis ergänzt: Der Landesverband Hessen-Thüringen hat allein im 1. Halbjahr 2011 rund 7 Millionen Euro an Nachzahlungen für seine Mitglieder erstritten. Die Juristinnen und Juristen des VdK wurden dafür in mehr als 7.700 Verfahren aktiv.

Patientenberatung mit dem VdK
Logo der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland - UPD

Ende des vergangenen Jahres lief die insgesamt zehnjährige Modellphase für eine unabhängige Patientenberatung aus. Nach einer europaweiten Ausschreibung hat der GKV-Spitzenverband in enger Abstimmung mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung entschieden, dass die Bietergemeinschaft aus Sozialverband VdK Deutschland, Verbraucherzentrale Bundesverband und dem Verbund unabhängige Patientenberatung den Zuschlag erhält. [mehr]