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Unsere Satzung legt im § 6 (2) fest: "Es (das Mitglied) hat
das Recht, die Hilfe des Verbandes bei der Geltendmachung seiner
sozialen Rechte in Anspruch zu nehmen. Dieses Recht beinhaltet auch
die Vertretung durch Verfahrensbevollmächtigte des
Verbands.
.... Für die Übernahme einer Vertretung in
Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren durch den Verband muss
eine Mitgliedschaftsdauer von zwei Jahren (Wartezeit) erfüllt
sein."
Die sozialrechtliche Vertretung unserer Mitglieder im
Bezirksverband Thüringen Nord, dazu gehören neben unserem
Kreisverband die Kreisverbände Sömmerda, Eichsfeld und
Unstrut-Hainich, erfolgt durch die Bezirksgeschäftsstelle
Nordhausen. Wir informieren auf dieser Seite über Erfolge im
Bereich des Sozialrechtsschutzes durch den VdK und geben aktuelle
Informationen zum Sozialrecht.
Bei inhaltlichen Fragen zu den Veröffentlichungen auf dieser Seite wenden Sie sich bitte direkt an die Bezirksgeschäftsstelle bgst.nordthueringen@vdk.de
"Wie bitte?" oder " Was hast du gesagt?" - Wenn diese Fragen mehrmals am Tag gestellt werden müssen, dann kann es sein, dass mit dem Gehör nicht mehr alles in Ordnung ist und dann stellen sich Fragen:
Wir informieren und beraten Betroffene und deren
Angehörigen zu allen Fragen die im Zusammenhang mit einer
Hörminderung stehen, geben Hinweise zu möglichen
technischen Hilfsmitteln und unterstützen Sie ggf. bei Fragen
zur beruflichen Rehabilitation.
Am Montag, dem 23.01.2012 ist wieder der mobile soziale
Beratungsdienst für Hörgeschädigte (in
Thüringen durchgeführt durch den Deutschen
Schwerhörigenbund OV Weimar e.V) in Nordhausen. Die Beratung
findet in der Zeit von 10-12 Uhr in der Beratungsstelle des VdK
Kreisverbandes Nordthüringen, August-Bebel-Platz 6
statt.
Auch Arbeitgeber sollten sich angesprochen fühlen, wenn Ihre
Mitarbeiter viel mit (älteren) Menschen in Kontakt sind - auch
hier kann der DSB Kontakte herstellen, Mitarbeiter im Umgang mit
Hörgeschädigten sensibel aufklären und wertvolle
Hinweise geben. Informationen dazu oder individuelle Anfragen sind
telefonisch auch unter der Telefonnummer 03643 422155
möglich.
Seit einiger Zeit erfolgt auch in Thüringen
zusätzlich zu der üblichen Beratung
durch die Berater der Kreise und die Bezirksgeschäftsstellen
eine spezielle Anwaltsberatung. Diese ist vorgesehen für
Fälle am Rande des Sozialrechts, in denen der VdK nicht selbst
tätig werden darf. Unsere Mitglieder erhalten in diesem
Zusammenhang eine kostenlose Erstauskunft durch einen zugelassenen
Rechtsanwalt unseres Vertrauens.
Beispiele für diese Rechtsgebiete können u. a. sein :
Wird nach dieser Erstberatung eine weitergehende Tätigkeit
erforderlich werden - zum Beispiel die Vertretung durch unseren
Vertrauensanwalt – gewünscht, muss eine gesonderte
Beauftragung mit eigenem Kostenrisiko erfolgen. Dabei werden
private Rechtsschutzversicherungen anerkannt, ebenfalls wird
geprüft, ob Prozesskostenhilfeanträge gestellt werden
können.
Als Vertrauensanwalt fungiert für unseren Bereich Herr
Rechtsanwalt Fliegner.
Die Sprechstunden diesbezüglich erfolgen in der
Bezirksgeschäftsstelle Nordhausen, August-Bebel-Platz 6.
Termine bitten wir unbedingt mit der juristischen Assistentin der
Bezirksgeschäftsstelle Thüringen Nord Frau Berner-Ose,
Tel. 03631-477280, abzustimmen.
Bei den Sozialrichtern in Thüringen stapeln sich die
unbearbeiteten Akten. Grund dafür ist die weitere Zunahme von
Hartz-IV-Klagen, die auch im vergangenen Jahr zu einer
Überlastung der insgesamt vier Sozialgerichte geführt
hat. Besonders betroffen waren die Standorte in Nordhausen und
Gotha. "Es fehlt sowohl an Richtern als auch an Personal für
die Geschäftsstellen", bestätigte Peter Frese, der
Direktor des Sozialgerichts in Gotha.
Allein in der Residenzstadt warten derzeit 12.481 unerledigte
Anträge auf Bearbeitung davon sind 7.635 Hartz-IV-Verfahren.
"Mit dem großen Ansturm hat keiner gerechnet", so Frese.
Kläger in Thüringen müssen auf die Beendigung eines
Rechtsstreites durchschnittlich ein Jahr warten. Selbst die
Eilverfahren würden mehrere Monate dauern. Es geht um
Leistungen für Strom, Miete, Umzug oder anrechenbare
Nebeneinkommen. Häufig klagen die Hartz-IV-Empfänger,
weil sie glauben, vom Jobcenter ungerecht behandelt worden zu
sein.
Lesen Sie den vollständigen Bericht mit einem Klick [hier]
Fast jeder zweite Beschäftigte in Deutschland geht nach
einem Pressebericht inzwischen vorzeitig in Rente und muss
dafür finanzielle Einbußen hinnehmen. Im Durchschnitt
fällt bei diesen Frührentnern die Rente um monatlich 113
Euro geringer aus.
Fast jeder zweite Beschäftigte in Deutschland geht laut einem
Pressebericht inzwischen vorzeitig in Rente und muss dafür
finanzielle Einbußen hinnehmen. Im Durchschnitt fiel bei
diesen Frührentnern im Jahr 2010 die Rente um monatlich 113
Euro geringer aus, wie die "Süddeutsche Zeitung" unter
Berufung auf Zahlen der Deutschen Rentenversicherung
berichtete.
Demnach bezogen im vergangenen Jahr knapp 674.000 Versicherte
erstmals eine Altersrente. 47,5 Prozent von ihnen oder fast 320.000
mussten dabei Einbußen in Kauf nehmen, weil sie nicht bis zur
Regelaltersgrenze von 65 Jahren arbeiteten. Damit war fast jeder
zweite Neurentner betroffen.
Fünf Jahre vorher waren dem Bericht zufolge 41,2 Prozent von
Abschlägen betroffen, 2000 nur 14,5 Prozent. Auch die
Höhe der Abschläge legte demnach in den vergangenen zehn
Jahren kräftig zu, um knapp 80 Euro auf den aktuellen Wert von
113 Euro. Im Durchschnitt gingen die Frührentner drei Jahre
und zwei Monate vorher in Ruhestand. Ein Rentner, der 45 Jahre lang
das Durchschnittseinkommen aller Versicherten bezog, erhält
heute eine Monatsrente von 1236 Euro.
Die Vorsitzende des Sozialverbandes VdK, Ulrike Mascher, warnte mit
Blick auf die schrittweise Erhöhung der Renteneintrittsalters
auf 67 Jahre davor, dass sich die Situation noch verschärfen
wird. "Die Gefahr von Altersarmut wird wachsen", sagte sie der
Zeitung. Für viele Ältere sei es eine Illusion, ohne oder
nur mit geringen Abschlägen in Rente zu gehen. "Derzeit bieten
weder der Arbeitsmarkt noch die Personalpolitik der Unternehmen
Anhaltspunkte dafür, dass ein Arbeiten bis zur
Regelaltersgrenze zur Normalität wird."
Zum 1. Januar 2012 tritt das Gesetz zur Rente mit 67 in Kraft. Es
sieht vor, dass sich ab 2012 das reguläre Renteneintrittsalter
pro Jahr zunächst um einen Monat nach hinten schiebt, ab 2024
sind es dann pro Jahr zwei Monate. Ab dem Jahr 2031 liegt der
Renteneintritt dann bei vollen 67 Jahren.
Matthias Hiekel / 28.12.11 / AFP (gekürzt)
Eine vorrangige Aufgabe unseres Sozialverbandes VdK ist die
sozialrechtliche Beratung und Vertretung der Mitglieder und diese
wird dankbar angenommen. Die Bedeutung dieser Leistung kann jeder
ermessen, der bereits einmal in der Situation war, Anträge bei
den Kranken- Pflege und Rentenkassen oder Sozialämtern sowie
der ARGE (um nur einige zu nennen) zu stellen, um für sich
oder Angehörige bestimmte Leistungen durchzusetzen. Die
Gesetzgebung ist für den Laien da oftmals mehr als
undurchsichtig, hat sich mit der Gesundheitsreform verkompliziert
und wird sicherlich mit der bevorstehenden Pflegereform für
den Betroffenen auch nicht einfacher. Hier erweist es sich von
Vorteil, wenn man sich auf die Sach- und Fachkenntnis des VdK,
seiner Berater und Juristen stützen kann.
Nachfolgende Zahlen belegen das.

Birgit Zörkler
Die Bezirksgeschäftsführerin und Juristin Birgit
Zörkler (Foto links) nannte uns einige Ergebnisse der Arbeit
der Bezirksgeschäftsstelle Thüringen Nord mit Sitz in
Nordhausen. Deren Einzugsbereich erstreckt sich über die
Kreisverbände des VdK in den Kreisen Nordhausen,
Kyffhäuser, Sömmerda, Unstrut-Hainich und Eichsfeld.
Es ist schon beeindruckend zu erfahren, dass durch die
Bezirksgeschäftsstelle, vertreten durch die Leiterin Birgit
Zörkler und ihre Assistentin Doreen Berner-Ose im von Januar
bis Juli 2011 für die Mitglieder dieser Region Nachzahlungen
in Höhe von 201.492,21 Euro erstritten wurden.
Hinter diesem Ergebnis, das sicherlich die Betroffenen freut und
ihnen hilft ihre soziale Lage etwas zu verbessern, steckt viel
Kleinarbeit. So sind für diesen Zeitraum in der
Bezirksgeschäftsstelle 371 laufende Verfahren registriert.
Davon betreffen 267 Verfahren Rentenfragen, bei 43 geht es um
Fragen von Schwerbehinderung, 22mal stehen Unfall und
Berufskrankheit im Mittelpunkt. 17mal ging es um Probleme mit Hartz
IV, um einige Zahlen zu nennen 115 Verfahren konnten in diesem
Zeitraum beendet werden – dafür kamen 124 Verfahren neu
hinzu.
Die Kreisgeschäftsführerinnen Mechthild Gremler
(Unstrut-Hainich- und Eichsfeldkreis), Silke Preißer (Kreis
Sömmerda) sowie Katja Strohmeyer (Kreisverband
Nordthüringen mit den Kreisen Nordhausen und Kyffhäuser)
sowie eine Reihe ehrenamtlicher Berater tragen nicht nur mit
Vorarbeiten zu dieser Bilanz bei, sondern ergänzen sie noch
mit Leistungen aus Antragsstellungen und Widersprüchen, die
hier nicht mit erfasst sind.
Aus aktuellem Anlass, dem 20. Ordentlichen Landesverbandstag
Hessen-Thüringen am 26. Und 27. August 2011 in Neu-Isenburg
sei hier noch ein Ergebnis ergänzt: Der Landesverband
Hessen-Thüringen hat allein im 1. Halbjahr 2011 rund 7
Millionen Euro an Nachzahlungen für seine Mitglieder
erstritten. Die Juristinnen und Juristen des VdK wurden dafür
in mehr als 7.700 Verfahren aktiv.

Ende des vergangenen Jahres lief die insgesamt zehnjährige Modellphase für eine unabhängige Patientenberatung aus. Nach einer europaweiten Ausschreibung hat der GKV-Spitzenverband in enger Abstimmung mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung entschieden, dass die Bietergemeinschaft aus Sozialverband VdK Deutschland, Verbraucherzentrale Bundesverband und dem Verbund unabhängige Patientenberatung den Zuschlag erhält. [mehr]