In folgenden Bereichen können Sie
den Sozialrechtsschutz des VdK in Anspruch nehmen:
Behindertenrecht (unter
anderem)
Feststellung/Anerkennung einer Behinderung
Geltendmachung von Nachteilsausgleichen
Zustimmungsverfahren bei Kündigung
Rehabilitation
Rentenrecht
Alters- und Erwerbsminderungsrenten
Witwen- und Waisenrente
Auslandsrente
Zusatzversorgung/Betriebsrenten
Altersteilzeit
Übergangsregelungen
Berufsgenossenschaft
Verletztenrente
Verletztengeld
Reha-Maßnahmen
Berufskrankheiten
Leistungen des Arbeitsamtes
Arbeitslosengeld I und II
Wiedereingliederung in das Arbeitsleben
Sperrzeiten
Insolvensausfallgeld
Sozialhilfe
Leistungsmöglichkeiten
Anrechnung von Einkommen und Vermögen
Heranziehung Unterhaltspflichtiger
Pflegeversicherung
Pflegestufen und ihre Voraussetzungen
Antrag auf Anerkennung einer Pflegestufe
Leistungen der Pflegeversicherung
Reha-Maßnahmen der Pflegekassen
Krankenversicherung
Krankenversicherung der Rentner
Heil- und Hilfsmittel
Härtefälle
Häusliche Krankenpflege
Krankengeld
Sonstige Bereiche (unter
anderem)
Opferentschädigungsgesetz
Kriegsopferversorgung/-fürsorge
Kindergeld
Arzthaftung (nur Verwaltungsverfahren vor den
Schlichtungsstellen)
Dazu berät sie unsere Kreisgeschäftsführerin
Katja Strohmeyer in den Beratungsstellen Nordhausen, Sondershausen
und Artern bzw. vertritt Sie unserer Juristin Birgit Zörkler
aus der Bezirksgeschäftsstelle Nordhausen in sozialrechtlichen
Fragen bei Widersprüchen und Klagen vor dem Sozialgericht.