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Neue Bauordnung: Neubauten müssen barrierefrei sein

Neue Bauordnung verschärft die Regeln und schafft an anderer Stelle welche ab.
Barrierefreiheit, erstmals in der Thüringer Bauordnung definiert, setzt höhere Maßstäbe.

Erfurt. Bauherren werden gewiss nicht durchgängig begeistert sein.
Auch wenn Bauminister Christian Carius (CDU) sagt, die Renovierung der Thüringer Bauordnung, die der Landtag in dieser Woche beschloss, befreie vom Ballast unnützer Bürokratie. Es wachsen nämlich auch die Anforderungen.

Barrierefreie Treppe

Kleine Hilfen erleichtern den Alltag von Sehbehinderten wie hier an einer Treppe.© dpa

Ganz besonders beim Thema Barrierefreiheit. Im Gegensatz zur bisherigen Norm ist es nun grundsätzlich nicht mehr möglich, bei Neubauten auf Barrierefreiheit zu verzichten, weil die Mehrkosten zu hoch erscheinen. Verstöße gegen die Vorgaben zur Barrierefreiheit werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Wer Ausnahmen will, muss sie beantragen und hohe Hürden überwinden. "Mutig" nennt Paul Brockhausen, Behindertenbeauftragter des Landes, diese Abweichung von der Musterbauordnung. Im Ländervergleich sei sie sogar einzigartig.
Der sprechende Fahrstuhl gehört zum Standard
Barrierefreie Anlagen müssen künftig auch über barrierefreie Stellplätze und Toiletten verfügen. Aufzüge sind zur Hilfe für Sehbehinderte mit Sprachmodulen auszurüsten. Ziel müsse es sein, sagt Dagmar Künast (SPD), in ihrer Fraktion Sprecherin für Menschen mit Behinderung, dass Barrierefreiheit künftig auch in Schulen, Sportstätten, Rathäusern und touristischen Einrichtungen Einzug hält.
Das würde recht teuer. Sachsen hat dafür jährlich 2,5 Millionen Euro im Landeshaushalt reserviert, staunt Brockhausen. Für Thüringen wäre das ein "traumhaft hoher Betrag". Er lobt schon die 400.000 Euro, die das Bauministerium dieses Jahr für Barrierefreiheit in Liegenschaften des Landes übrig hat. Einen Haushalt 2015 gibt es noch nicht.
Aber ein paar neue Regelungen in der Bauordnung, die den Bürgern tatsächlich Zeit, Nerven und Gebühren sparen sollten. Baumaßnahmen zur Wärmedämmung etwa sind künftig verfahrensfrei. Na ja, "weitestgehend", schränkt Minister Carius ein. Bei einer nachträglichen Wärmedämmung dürfen sogar die erforderlichen Abstandsflächen zum Nachbargrundstück unterschritten werden. Und die heilige Kuh Abstand wird gleich noch einmal angerempelt: Im unbeplanten Innenbereich ist nun jeder Gebäudeabstand zulässig. Er muss sich nur in die historisch gewachsene Siedlungsstruktur einfügen. Bisher haben die Abstandsbestimmungen in solchen Ortslagen moderne Neubauten oder den Umbau alter Quartiere sehr erschwert.
Dazu passt die Erlaubnis für Bauaufsichtsbehörden, ärgerliche Schrottimmobilien bereits abreißen zu lassen, bevor sie damit beginnen, mit Dachziegeln und Fassadenteilen nach Passanten zu "werfen". Kritiker der neuen Regelung sehen allerdings ein höheres Prozessrisiko auf die Kommunen zukommen.
Völlig risikolos ist auch das nun verfahrensfreie Aufstellen von unbeheizten Wintergärten bis zu einer Größe von 20 Quadratmetern nicht. Auch ohne vorheriges Einverständnis der Behörden müssen Bauherren dabei nämlich sämtliche Vorschriften beachten und einhalten. Sonst gibt es hinterher den Ärger. Im Zweifel sollten sich Bürger doch lieber gleich an die zuständige Bauaufsichtsbehörde in der Stadt oder im Landkreis wenden, rät Bauminister Carius. Die Fachleute dort, sagt er, helfen gerne.
Volkhard Paczulla / 01.03.14 / OTZ

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