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Rechtsberatung
Unsere Kernkompetenz ist die Durchsetzung von Rechtsansprüchen unserer Mitglieder. Der VdK hilft nicht nur bei der Antragstellung, sondern legt auch Widerspruch ein und führt Verfahren in allen Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit oder sogar vor dem Bundesverfassungsgericht.
Die versierten hauptamtlichen VdK-Mitarbeiterinnen in der Geschäftsstelle Neuwied beraten und vertreten die Mitglieder insbesondere auf folgenden Rechtsgebieten:
Arbeitsförderung
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzliche Rentenversicherung
Gesetzliche Unfallversicherung
Schwerbehindertenrecht
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Soziale Pflegeversicherung
Soziales Entschädigungsrecht
Grundsicherung für Arbeitssuchende, im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Sozialhilfe
Landesblindengeld und -Pflegegeld
Sie sind nicht sicher, ob wir Sie in Ihrer Angelegenheit unterstützen können? Dann wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns.
Einen Überblick unseres Beratungsangebotes können Sie hier aufrufen und ausdrucken:
- VdK-Beratung.pdf (314.8 KB, PDF-Datei)
Der Sozialverband VdK berät seine Mitglieder ausschließlich in sozialrechtlichen Angelegenheiten. In anderen Rechtsgebieten, wie zum Beispiel Mietrecht, Steuerrecht oder Arbeitsrecht, unterstützt der VdK nicht.