Sozialverband VdK - Kreisverband Neuwied
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Rechtsberatung

Sozialrechtsberatung - Termine nur nach vorheriger Vereinbarung!

Unsere Kernkompetenz ist die Durchsetzung von Rechtsansprüchen unserer Mitglieder. Der VdK hilft nicht nur bei der Antragstellung, sondern legt auch Widerspruch ein und führt Verfahren in allen Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit oder sogar vor dem Bundesverfassungsgericht.

Die versierten hauptamtlichen VdK-Mitarbeiterinnen in der Geschäftsstelle Neuwied beraten und vertreten die Mitglieder insbesondere auf folgenden Rechtsgebieten:

Arbeitsförderung

Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Rentenversicherung

Gesetzliche Unfallversicherung

Schwerbehindertenrecht

Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

Soziale Pflegeversicherung

Soziales Entschädigungsrecht

Grundsicherung für Arbeitssuchende, im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Sozialhilfe

Landesblindengeld und -Pflegegeld

Sie sind nicht sicher, ob wir Sie in Ihrer Angelegenheit unterstützen können? Dann wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns.

Einen Überblick unseres Beratungsangebotes können Sie hier aufrufen und ausdrucken:

Der Sozialverband VdK berät seine Mitglieder ausschließlich in sozialrechtlichen Angelegenheiten. In anderen Rechtsgebieten, wie zum Beispiel Mietrecht, Steuerrecht oder Arbeitsrecht, unterstützt der VdK nicht.

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