Sozialverband VdK - Kreisverband Neuwied
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Fachvortrag "Schwerbehinderung"

Fachvortrag - 27. Juni 2012

Sozialverband VdK - Kreisverband Neuwied

Wie erlange ich den Schwerbehindertenausweis und wie wird der Grad der Behinderung festgestellt - Informatives Fachgespräch des VdK - Kreisverbandes Neuwied

Zu einem Fachgespräch zur Feststellung eines Grades der Behinderung GdB und zur Erlangung des Schwerbehindertenausweises hatte kürzlich der VdK - Kreisverband Neuwied in die Cafeteria des Heinrich-Hauses nach Neuwied-Engers eingeladen. Hierzu konnte Kreisvorsitzender Franz-Robert Herbst neben dem Referenten Werner Frickel (Amt für soziale Angelegenheiten, Koblenz) zahlreiche Mitglieder aus den Ortsverbänden begrüßen. Anlass dieser Veranstaltung durch den Sozialverband VdK war die Tatsache, dass die Anzahl der Anträge in den letzten Jahren stark angestiegen ist und dabei öfter die Frage aufgeworfen wurde, wie sich der Grad der Behinderung ermitteln lässt, wie Herbst betonte.

In seinem Referat ging Werner Frickel zunächst auf die Entstehungsgeschichte des Schwerbehindertengesetzes ein, das seit dem 01.05.1974 in Kraft ist. Heute ist das Schwerbehindertengesetz Bestandteil des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX). Beim Amt für soziale Angelegenheiten in Koblenz gingen 2010 rd. 33.500 Anträge auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft ein. Dazu kommen noch ca. 6.500 Widerspruchsverfahren und ca. 1.100 Klageverfahren pro Jahr.

Das Antragsverfahren war nächster Bestandteil seiner Ausführungen. Anträge können bei Behörden oder Verbänden wie dem VdK gestellt werden. Was ist eigentlich dem Gesetz nach eine Behinderung? Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. (Teil 1, Kapitel 1, § 2 1. Satz SGB IX). Zur Feststellung einer Behinderung spielt die Ursache keine Rolle, wie Frickel betonte. Die Bescheidfeststellung erfolgt ab einem GdB von 20 jeweils in 10er-Graden. Ein beschleunigtes Verfahren wird angewendet, wenn ein Antragsteller im Berufsleben steht und dessen Arbeitsplatz bedroht ist. Zu den im Antrag angegebenen Funktionsbeeinträchtigungen werden durch das Amt für soziale Angelegenheiten Befundberichte bei den Haus- oder Fachärzten eingeholt. Nach deren Auswertung erfolgt die Feststellung des Grades der Behinderung. Wer mit der Feststellung des GdB nicht einverstanden ist hat die Möglichkeit zu einem Widerspruch und unter Umständen einem anschließenden Klageverfahren. Ein "Buch mit sieben Siegeln" ist für viele die Ermittlung des Gesamt-GdB, wobei bei mehreren Beeinträchtigungen zur Bildung des Gesamt-GdB keine Addition erfolgt, wie der Referent ausdrücklich erwähnte.

In der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 01.01.2009 (früher "Anhaltspunkte für die gutachterliche Tätigkeit") hat der Gesetzgeber, eingeteilt in Funktionsbereiche, Bewertungskriterien erlassen, an der sich die feststellende Behörde zu orientieren hat.
Ein unabhängiger "Ärztlicher Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizin", bestehend aus 17 Mitgliedern, berät das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu allen versorgungsärztlichen Angelegenheiten. Durch Änderungsverordnungen werden die Werte stetig an den medizinischen Fortschritt angepasst.

Abschließend ging Werner Frickel auf die einzelnen Nachteilsausgleiche, insbesondere die Merkzeichen, ein. Dabei wies er auf die Bedeutung der Merkzeichen "G" (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr) und "aG" (Außergewöhnliche Gehbehinderung) hin und nannte die Voraussetzungen, die zur Erlangung dieser Merkzeichen erfüllt sein müssen.

27.06.2012 - Fachvortrag Schwerbehinderung

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Der Sozialverband VdK, Kreisverband Neuwied, zählt derzeit über 5.300 Mitglieder in 26 Ortsverbänden. Bundesweit ist er mit 1,6 Millionen Mitgliedern, davon über 170.000 in Rheinland-Pfalz, der größte Sozialverband in Deutschland.

Getreu dem Motto "Wir sind an ihrer Seite" bietet er seinen Mitgliedern Beratung, Rechtsschutz, Dienst- und Serviceleistungen in allen sozialen Angelegenheiten. Auch im Antrags- und Widerspruchsverfahren zur Erlangung der Schwerbehinderteneigenschaft bis hin zu einer evtl. notwendig werdenden Klage vertritt der VdK seine Mitglieder.

Weitere Informationen zu den Angeboten des Sozialverbandes VdK sind in der Kreisgeschäftsstelle Neuwied, Eduard-Verhülsdonk-Straße 2 unter Telefon
0 26 31 / 2 32 58)
oder im Internet unter www.vdk.de bzw. www.vdk.de/kv-neuwied zu erhalten.

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