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(kostenfrei)
Richtlinien des VdK Landesverbandes vom 15.12.2010 gültig ab
01.01.2011
"Wer die sozialrechtliche Vertretung des Verbandes in
Anspruch nimmt und ihm
noch nicht ein Jahr angehört, hat zuvor an den Landesverband
einen Betrag zu
entrichten, der dem Differenzbetrag zwischen dem bisher geleisteten
Beitrag
und bis zu zwei Jahresbeiträgen entspricht"
Die Mitglieder leisten grundsätzlich folgende
Kostenpauschalen:
Widersprüche: 40 Euro - Klagen: 60 Euro - Berufung 110
Euro
Bei Erreichen der nachfolgend genannten Mitgliedschaftszeiten
gelten die
folgenden Sätze:
bei einer Mitgliedsdauer von 10 Jahre
Erheben von Widerspüchen 25,00 €
Erheben von Klagen 40,00 €
Erheben von Berufungen 80,00 €
bei einer Mitgliedsdauer von 15 Jahre
Erheben von Widerspüchen 15,00 €
Erheben von Klagen 30,00 €
Erheben von Berufungen 60,00 €
bei einer Mitgliedsdauer von 20 Jahre
Widerspruch 5,00 €
Klage 20,00 €
Berufung 40,00 € in der Kreisgeschäftsstelle Neumarkt
i.d.Opf.
Ab 01.01.2012 neue Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitags von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
und bei Außensprechtagen in Berching
jeden 1. und 3. Dienstag im Monat (10.00 bis 12.00 Uhr im
Rathaus) in Pyrbaum jeden 1. Dienstag im Monat (14.00 bis
15.00 Uhr im Rathaus) in Dietfurt jeden 3. Dienstag im Monat (13.30 bis
15.00 Uhr im Rathaus) in Parsberg jeden 2. Mittwoch im Monat (10.00 bis
12.00 Uhr im Rathaus) in Hohenfels jeden 4. Dienstag im Monat (10.00 bis
11.30 Uhr im Rathaus)
Änderungen vorbehalten!
Aktuelle Termine können Sie bei den einzelnen
Ortsverbänden oder in der Tagespresse entnehmen.