Sozialverband VdK - Kreisverband Neckar-Odenwald
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VdK Mitteilungen / Meldungen

Der VdK ist ein gefragter Ansprechpartner für Journalisten aus Print, Hörfunk, TV und Online-Medien. Damit ist er in der Öffentlichkeit eindeutig tonangebend bei allen wesentlichen Fragen der Sozialpolitik.

VdK Kreisverband Neckar-Odenwald informiert

Angehörigenentlastungsgesetz begrüßt,
endlich auch Pflegestützpunkt im Neckar-Odenwald-Kreis
Pflege macht arm!

Der Sozialverband VdK ist der größte gemeinnützige und überparteiliche Interessenvertreter aller Sozialversicherten und Menschen mit Behinderungen in der Bundesrepublik Deutschland. Er setzt sich nicht nur für soziale Belange seiner Mitglieder ein, sondern kämpft auch auf politischer Ebene konsequent für eine gerechte Gesellschaft und für ein soziales Miteinander.
Vor fast 70 Jahren am 28. Januar 1950 gegründet ist die Zahl seiner Mitglieder erstmals auf über zwei Millionen gestiegen, ein Rekordwert in der Geschichte des Bundesverbands VdK. Allein der Landesverband Baden-Württemberg zählt über 230.000 Mitglieder, im VdK Kreisverband Neckar-Odenwald sind über 7.000 Mitglieder in 36 Ortsverbänden organisiert.
In seiner Vorstandssitzung hat sich der Kreisverbands-Vorstand unter anderem auch intensiv mit dem Thema „Pflege“ beschäftigt. Der Sozialverband VdK begrüßt ganz ausdrücklich das von der großen Koalition auf den Weg gebrachte „Angehörigen-Entlastungsgesetz“, es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Eltern und Kinder von pflegebedürftigen Angehörigen werden damit nachhaltig und spürbar entlastet. Sie sind durch die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen ohnehin stark belastet und tragen eine große Verantwortung. Ihnen wird jetzt die Angst vor unkalkulierbaren finanziellen Forderungen genommen, sie müssen künftig erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro einen Beitrag zu den ungedeckten Pflegekosten leisten. Die Landkreise und Kommunen weisen reflexhaft auf Mehrkosten hin und befürchten, dass jetzt die Zahl der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen steigen könnte. Aus Sicht des VdK eine grobe Fehleinschätzung.

Der VdK Kreisverband begrüßt ebenfalls ausdrücklich die Einrichtung eines Pflegestützpunktes im Neckar-Odenwald-Kreis. Pflegestützpunkte werden von den Kranken- und Pflegekassen sowie den Landkreisen finanziert und müssen auf Initiative des Bundeslandes eingerichtet werden. Laut Landrat Dr. A. Brötel gebe es Pläne für einen Pflegestützpunkt bereits seit 2010, warum erst jetzt im „weisen Fleck“ Neckar-Odenwald-Kreis endlich auch ein Pflegstützpunkt im Juni 2019 in Betrieb genommen werden konnte, habe viele Gründe. Für Hilfesuchende ein echter Mehrwert, da sie nun objektiv und kostenfrei beraten werden können. Sie erhalten eine umfassende und unabhängige Auskunft und Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit Pflegebedürftigkeit, es werden individuelle Informationen zu allen wohnortnahen Hilfs- und Pflegeangeboten, aber auch über rechtliche und finanzielle Leistungen sowie Unterstützung bei der Organisation des richtigen Angebotes gegeben.
Eine wohnortnahe Beratung, Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen rund um das Thema Pflege wird nun auch im Neckar-Odenwald-Kreis sichergestellt Dies ist umso wichtiger, da die Vorschriften im Sozialrecht vom Einzelnen nicht zu überblicken sind.
Immer mehr pflegebedürftige Menschen können den steigenden Eigenanteil an den Pflegekosten bei stationärer Heimunterbringung nicht mehr selbst tragen und müssen Hilfe zur Pflege und damit Sozialhilfe beantragen. Daher startete der VdK Landesverband 2019 die Aktion „Pflege darf nicht arm machen, Pflegebedürftigkeit darf nicht zum Armutsrisiko werden“!

Der Sozialverband Baden-Württemberg e.V. fordert, dass das Land pflegebedürftige Heimbewohner bei den Investitionskosten entlasten muss! Das Land ist aus der öffentlichen Förderung von stationären Pflegeheimen im Jahr 2010 ausgestiegen, Baden-Württemberg beteiligt sich nicht mehr an den Investitionskosten! Das ist der Ansatzpunkt unserer Kritik. Die Pflegebedürftigen in Heimen müssen seitdem einen sogenannten Investitionsanteil selber tragen. Nach einer Auswertung der GKV liegen die Kosten im Durchschnitt aller Bundesländer bei jährlich 5.300 Euro, monatlich damit bei rund 440 Euro. Diese Kosten werden den Pflegebedürftigen in Rechnung gestellt. Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg fordert das Land auf, die Investitionskosten für stationäre Pflegeeinrichtungen wieder zu übernehmen!
Die Forderung des VdK, Pflegebedürftigkeit darf nicht arm machen, hat auch mit der Würde des Menschen zu tun.

Lesen Sie hier die aktuellen Pressemitteilungen und Statements des Sozialverbands VdK Deutschland: VdK Deutschland Pressemeldungen

Eine Auswahl aus dem Pressespiegel des VdK Deutschland der letzten Wochen finden Sie hier: VdK Deutschland Pressespiegel

Aktuelle Meldungen und Pressemeldungen des VdK Landesverbandes Baden-Württemberg finden Sie hier: VdK Baden-Württemberg Pressemeldungen

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