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Hinweise zur Rechtsvertretung durch den VdK

Wir bitten Sie folgende Informationen zu beachten:

Eine Beratung in sozialrechtlichen Angelegenheiten wird für VdK Mitglieder kostenlos durchgeführt. Aus satzungsrechtlichen Gründen können nur VdK-Mitglieder das Angebot für Informations- und Beratungsgespräche in Anspruch nehmen.

Voraussetzung für die Gewährung von Rechtsschutz durch den Sozialverband VdK sind die vorherige Rücksprache mit unserer Rechtsberatung sowie die Prüfung und Feststellung von hinreichenden Erfolgsaussichten in der Sache.

Die Solidargemeinschaft aller VdK Mitglieder ermöglicht es, Sie rechtlich für eine geringe Bearbeitungsgebühr von zurzeit 40 Euro im Widerspruchs- und 65 Euro im Klageverfahren zu vertreten.

Diese Bearbeitungsgebühren decken nicht annähernd die tatsächlichen Kosten, die uns für Ihre juristische Vertretung, die Beschäftigung einer Bürokraft, für Porto, Telefon und Kopien entstehen.

Da wir als VdK allen unseren Mitgliedern verpflichtet sind und der Gemeinnützigkeit unterliegen, ist es für uns erforderlich, den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten.

Das bedeutet, dass wir im Regelfall keine Zwischenmitteilungen an Sie versenden.
Sobald wichtige Mitteilungen zu Ihrem Verfahren bei uns eingehen, werden diese auch von uns an Sie weitergeleitet.

Bearbeitungsdauer bei den Ämtern, Behörden, gesetzlichen Versicherungen und den Sozialgerichten
Die Bearbeitungszeit z.B. Ihres Schwerbehindertenantrags variiert sehr stark und kann nicht vorausgesagt werden.

Gleiches gilt für alle anderen Verwaltungsverfahren.

Die Verfahrensdauer im Widerspruchsverfahren beträgt 6 bis 12 Monate, im Klageverfahren kann diese auch 1 bis 2 Jahre betragen.

Daher kann es vorkommen, dass Sie auch über mehrere Wochen und Monate nichts von uns hören.

Aus rechtlichen Gründen können wir keine Rechtsauskünfte per E-Mail oder Fax beantworten.

Rechtlicher Hinweis:
Die Abgabe von Verfahrensmitteilungen, rechtsverbindlichen Erklärungen und fristwahrenden Schriftsätzen per E Mail ist nicht möglich!

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