Sozialverband VdK - Kreisverband Mainz-Bingen
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VdK stellt eigenes Rentenkonzept vor
Einen klaren Kurswechsel in der Rentenpolitik – das fordern der Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Rheinland-Pfalz/Saarland. Beide Organisationen haben ein gemeinsames Rentenkonzept entwickelt, das sie am 8. Juni bei einer Podiumsdiskussion mit Politikern in Mainz vorstellten. Lesen Sie weiter.

Gray ist neue Betriebsratsvorsitzende
Die hauptamtlichen Mitarbeiter des Sozialverbands VdK Rheinland-Pfalz haben einen neuen Betriebsrat gewählt. Dieser hat sich bereits zu seiner konstituierenden Sitzung getroffen und besteht aus folgenden Mitgliedern: Vorsitzende Nadine Gray, Konstanze Alt (Stellv. Vorsitzende), Christoph Radermacher, Doreen Borges, Marc Gehlsen, Julia Schäfer, Martin Russell Varga, Manuela Verheyen-Broich (Ersatzmitglied). Aufgrund mehrerer Rücktritte von Betriebsratsmitgliedern Anfang 2017 hatte am 30. Mai 2017 eine vorgezogene Neuwahl stattfinden müssen.

VdK-Hotel: Siegel für Barrierefreiheit
Das VdK-eigene Ringhotel „Haus Oberwinter“ wurde nach dem Siegel „Reisen für Alle“ mit dem Zertifikat „Barrierefreiheit geprüft“ ausgezeichnet. Die Urkunde überreichte der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing an Hoteldirektor Ingo Rettschlag. Lesen Sie weiter.

Anspruch auf ein Pflegebett
Für die Kostenübernahme eines Krankenbetts beziehungsweise Pflegebetts kommt sowohl die Krankenkasse als auch die Pflegekasse in Frage. Wer ein Krankenbett benötigt, braucht eine entsprechende ärztliche Verordnung. Es muss vermerkt werden, dass ein „behindertengerechtes Bett“ verordnet wird. Vorrangige Leistungspflicht hat die Krankenkasse. Lesen Sie weiter.


Unterhaltsvorschuss wird ausgeweitet
Um die Situation von Alleinerziehenden zu verbessern, haben sich Bund und Länder darauf verständigt, den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss ab 1. Juli 2017 auszuweiten. Die Einigung sieht zwei bedeutende Änderungen vor. Informationen des Bildungsministeriums

Newsletter 8/2017

VdK hat ehrenamtliche Sozialrichter geschult
24 ehrenamtliche Sozialrichter hat Landesverbandsvorsitzender Willi Jäger in Oberwinter zu einer zweitägigen Arbeitstagung begrüßen können. „Sie haben die gleiche Rechtsstellung wie ein Berufsrichter, deshalb haben sie auch eine große Verantwortung“, betonte Jürgen Abt, Leiter der VdK-Landesrechtsschutzstelle, die Bedeutung des Ehrenamts am Sozialgericht.Lesen Sie weiter.

Flexirente und Hinzuverdienst
Am 1. Juli 2017 ist die Flexirente endgültig in Kraft getreten – und damit gelten neue Vorgaben zu Teilrenten und Hinzuverdienstgrenzen für berufstätige Rentner. Der Sozialverband VdK gibt einen Überblick über die wichtigsten Fragen. Lesen Sie mehr.

Schwerbehindertenvertretung gestärkt
Eine neue Vorschrift im Sozialgesetzbuch stärkt die Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung (SBV). Eine Kündigung ohne vorherige Anhörung der SBV ist ab sofort unwirksam. Die bisherige Rechtslage sah vor, dass die Schwerbehindertenvertretung zwar anzuhören war; die Kündigung aber auch dann wirksam war, wenn es keine Anhörung gab. Lesen Sie weiter.

Die Eingliederungsvereinbarung
Wer Arbeitslosengeld II bezieht oder bezogen hat, kennt sie, und auch den meisten Beziehern von Arbeitslosengeld I ist sie schon einmal begegnet: die Eingliederungsvereinbarung. Gleich zu Beginn des Leistungsbezugs werden Arbeitslose von Jobcenter oder Arbeitsagentur aufgefordert, eine Vereinbarung abzuschließen, in der die Pflichten beider Vertragsparteien hinsichtlich der beruflichen Eingliederung festgehalten werden.Lesen Sie mehr.

Mit Andrea Berg im Ohr aus dem Koma
Marina van Asch ist eine Frau mit fester Stimme, voller Tatendrang und Energie. Wer sich mit ihr unterhält, kann nur schwer glauben, dass sie bereits seit Jahren gegen den Krebs in ihrem Körper kämpft. Doch Jammern oder Selbstmitleid kennt das VdK-Mitglied aus Trier nicht. Stattdessen setzt sie sich für Menschen ein, denen es noch schlechter geht als ihr. Lesen Sie weiter

Urlaubsabgeltung vor Arbeitslosigkeit
War eine Person länger krank, bevor ihr gekündigt wurde, kann sie Anspruch auf den nicht genommenen Jahresurlaub geltend machen. Diese sogenannte Urlaubsabgeltung kann als Geldleistung vom Arbeitgeber ausgezahlt werden. Bei Arbeitslosigkeit verschiebt sich dadurch aber die Zahlung nach hinten. Lesen Sie mehr.

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